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   LSG Bayern, 11.10.2021 - L 19 R 410/21 NZB   

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https://dejure.org/2021,41653
LSG Bayern, 11.10.2021 - L 19 R 410/21 NZB (https://dejure.org/2021,41653)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11.10.2021 - L 19 R 410/21 NZB (https://dejure.org/2021,41653)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11. Oktober 2021 - L 19 R 410/21 NZB (https://dejure.org/2021,41653)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Doppelleistungen, Erfüllungsfiktion, Erstattungsanspruch, Erwerbsminderungsrente, Übergangsgeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfüllungsfiktion gemäß § 116 Abs. 3 SGB VI ; Erstattungspflicht eines Rentenversicherungsträgers gegenüber einem anderem Sozialversicherungsträger; Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung; Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bezüglich der Berufung; Definition ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 30.09.1992 - 11 BAr 47/92

    Klärungsbedürftig einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus LSG Bayern, 11.10.2021 - L 19 R 410/21
    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage dann nicht mehr, wenn sie schon entschieden ist oder durch Auslegung des Gesetzes eindeutig beantwortet werden kann (BSG, Beschluss vom 30.09.1992 - 11 BAr 47/92).

    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage dann nicht mehr, wenn sie schon entschieden ist oder durch Auslegung des Gesetzes eindeutig beantwortet werden kann (BSG, Beschluss vom 30.09.1992 - 11 BAr 47/92, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.05.2014 - L 10 R 5615/11

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch - Übergangsgeld -

    Auszug aus LSG Bayern, 11.10.2021 - L 19 R 410/21
    Die Klägerin hat am 14.01.2021 Klage zum Sozialgericht Nürnberg erhoben und sich auf das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 22.05.2014 (L 10 R 5615/11, juris) bezogen.

    Zutreffend hat das Sozialgericht darauf hingewiesen, dass sich § 116 Abs. 3 SGB VI nur auf den Anspruch des Versicherten bezieht und auch nur diesem gegenüber Wirkung entfaltet (vgl. auch LSG Baden-Württemberg vom 22.05.2014, a.a.O.).

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