Zehntes Buch Sozialgesetzbuch
- Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -
| Drittes Kapitel - Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten (§§ 86 - 119) |
| Zweiter Abschnitt - Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander (§§ 102 - 114) |
(1) Soweit ein Erstattungsanspruch besteht, gilt der Anspruch des Berechtigten gegen den zur Leistung verpflichteten Leistungsträger als erfüllt.
(2) 1Hat der Berechtigte Ansprüche gegen mehrere Leistungsträger, gilt der Anspruch als erfüllt, den der Träger, der die Sozialleistung erbracht hat, bestimmt. 2Die Bestimmung ist dem Berechtigten gegenüber unverzüglich vorzunehmen und den übrigen Leistungsträgern mitzuteilen.
verpflichtung nachträglich entfallen ist § 104Anspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers § 105Anspruch des unzuständigen Leistungsträgers § 106Rangfolge bei mehreren Erstattungs-
berechtigten § 107Erfüllung § 108Erstattung in Geld, Verzinsung § 109Verwaltungskosten und Auslagen § 110Pauschalierung § 111Ausschlussfrist § 112Rückerstattung § 113Verjährung § 114Rechtsweg
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Rechtsprechung zu § 107 SGB X
1.170 Entscheidungen zu § 107 SGB X in unserer Datenbank:
- BSG, 28.03.2017 - B 1 KR 15/16 R
Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Krankenhauses gegen eine ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 15.05.2018 - X R 18/16
Beurteilung einer rückwirkend bewilligten Erwerbsminderungsrente nach vorherigem ...
Zum selben Verfahren:
- FG Berlin-Brandenburg, 07.04.2016 - 9 K 9257/13
Besteuerungszeitraum für rückwirkend bewilligte Erwerbsunfähigkeitsrente bei ...
- FG Berlin-Brandenburg, 07.04.2016 - 9 K 9257/13
- LSG Hessen, 24.02.2023 - L 9 AS 572/19
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Zum selben Verfahren:
- BSG, 11.09.2024 - B 4 AS 6/23 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - abschließende Entscheidung nach vorläufiger ...
- SG Gießen, 09.07.2019 - S 29 AS 591/16
- BSG, 11.09.2024 - B 4 AS 6/23 R
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 02.07.2026 - L 10 AS 225/24
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des nachrangig ...
- BSG, 05.03.2026 - B 7 AS 11/24 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch - Amt für ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2024 - L 3 AS 320/21
Zweckidentität von Leistungen - kongruente Leistungserbringung - Darlehen als ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2024 - L 3 AS 320/21
Querverweise
Auf § 107 SGB X verweisen folgende Vorschriften:
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- X. Kindergeld
- § 74 (Zahlung des Kindergeldes in Sonderfällen)
- Zweites Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)
- Gemeinsame Vorschriften für Leistungen
- Zuständigkeit und Verfahren
- § 40a (Erstattungsanspruch)