Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende -
Kapitel 4 - Gemeinsame Vorschriften für Leistungen (§§ 36 - 45) |
Abschnitt 1 - Zuständigkeit und Verfahren (§§ 36 - 44) |
1Wird einer leistungsberechtigten Person für denselben Zeitraum, für den ein Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende Leistungen nach diesem Buch erbracht hat, eine andere Sozialleistung bewilligt, so steht dem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende unter den Voraussetzungen des § 104 des Zehnten Buches ein Erstattungsanspruch gegen den anderen Sozialleistungsträger zu. 2Der Erstattungsanspruch besteht auch, soweit die Erbringung des Arbeitslosengeldes II allein auf Grund einer nachträglich festgestellten vollen Erwerbsminderung rechtswidrig war oder rückwirkend eine Rente wegen Alters oder eine Knappschaftsausgleichsleistung zuerkannt wird. 3Die §§ 106 bis 114 des Zehnten Buches gelten entsprechend. 4§ 44a Absatz 3 bleibt unberührt.
Vorschrift eingefügt durch das Achte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen vom 28.07.2014
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.01.2009 | Achtes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen | 28.07.2014 |
Rechtsprechung zu § 40a SGB II
65 Entscheidungen zu § 40a SGB II in unserer Datenbank:
- LSG Hessen, 27.03.2017 - L 9 AS 331/15
§ 103 Abs. 1 SGB X bietet keine Anspruchsgrundlage für ein Erstattungsbegehren ...
Zum selben Verfahren:
- SG Gießen, 30.03.2015 - S 29 AS 871/13
1. Erstattungsansprüchen der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende ...
- SG Gießen, 30.03.2015 - S 29 AS 871/13
- BSG, 21.02.2018 - B 13 R 4/16 B
Einbehalt einer Rentennachzahlung
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2015 - L 16 R 134/13
Arbeitslosengeld II - rückwirkende Bewilligung von Rente wegen Erwerbsminderung - ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2022 - L 9 AS 216/22
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 31.03.2021 - L 7 R 187/16
Verwaltungsaktqualität einer Mitteilung über die Abrechnung einer Nachzahlung ...
- SG Duisburg, 22.01.2016 - S 14 KN 42/12
Anspruch auf Auszahlung einer Rentennachzahlung nach der Bewilligung einer ...
- LSG Bayern, 27.10.2016 - L 19 R 694/15
Kein Erstattungsanspruch des Arbeitslosengeldes
Zum selben Verfahren:
- BSG, 16.03.2017 - B 13 R 390/16 B
Erstattung von Übergangsgeld; Zeitliche Kongruenz beim Zusammentreffen von ...
- BSG, 16.03.2017 - B 13 R 390/16 B
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.08.2019 - L 3 R 769/17
Berücksichtigung von ausgezahltem Arbeitslosengeld 2 bei rückwirkender ...
Querverweise
Auf § 40a SGB II verweisen folgende Vorschriften:
- Zweites Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)
- Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 79 (Achtes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen)
- Wohngeldgesetz (WoGG)
- Berechnung und Höhe des Wohngeldes
- Haushaltsmitglieder
- § 8 (Dauer des Ausschlusses vom Wohngeld und Verzicht auf Leistungen)