Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende -
| Kapitel 4 - Gemeinsame Vorschriften für Leistungen (§§ 36 - 45) |
| Abschnitt 1 - Zuständigkeit und Verfahren (§§ 36 - 44) |
1Wird einer leistungsberechtigten Person für denselben Zeitraum, für den ein Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende Leistungen nach diesem Buch erbracht hat, eine andere Sozialleistung bewilligt, so steht dem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende unter den Voraussetzungen des § 104 des Zehnten Buches ein Erstattungsanspruch gegen den anderen Sozialleistungsträger zu. 2Der Erstattungsanspruch besteht auch, soweit die Erbringung des Grundsicherungsgeldes allein auf Grund einer nachträglich festgestellten vollen Erwerbsminderung rechtswidrig war oder rückwirkend eine Rente wegen Alters oder eine Knappschaftsausgleichsleistung zuerkannt wird. 3Die §§ 106 bis 114 des Zehnten Buches gelten entsprechend. 4§ 44a Absatz 3 bleibt unberührt.
Fassung aufgrund des Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 16.04.2026
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.07.2026 | Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze | 16.04.2026 | |
| 01.01.2009 | Achtes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen | 28.07.2014 |
vorschriften § 40aErstattungsanspruch § 41Berechnung der Leistungen und Bewilligungszeitraum § 41aVorläufige Entscheidung § 42Fälligkeit, Auszahlung und Unpfändbarkeit der Leistungen § 42aDarlehen § 43Aufrechnung § 43aVerteilung von Teilzahlungen § 44Veränderung von Ansprüchen
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Rechtsprechung zu § 40a SGB II
89 Entscheidungen zu § 40a SGB II in unserer Datenbank:
- SG Gießen, 30.03.2015 - S 29 AS 871/13
1. Erstattungsansprüchen der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Hessen, 27.03.2017 - L 9 AS 331/15
§ 103 Abs. 1 SGB X bietet keine Anspruchsgrundlage für ein Erstattungsbegehren ...
- LSG Hessen, 27.03.2017 - L 9 AS 331/15
- BSG, 21.02.2018 - B 13 R 4/16 B
Einbehalt einer Rentennachzahlung
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 31.03.2021 - L 7 R 187/16
Verwaltungsaktqualität einer Mitteilung über die Abrechnung einer Nachzahlung ...
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 02.07.2026 - L 10 AS 225/24
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des nachrangig ...
- BSG, 07.01.2020 - B 13 R 273/18 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Bayern, 25.07.2018 - L 13 R 729/16
Anspruch auf Auszahlung einer Rentennachzahlung
- LSG Bayern, 25.07.2018 - L 13 R 729/16
- BSG, 29.11.2022 - B 11 AL 12/21 R
(Arbeitslosengeldanspruch - Auszahlungsanspruch - Erstattungsanspruch des ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2019 - L 22 R 173/16
Grundsicherung für Arbeitsuchende - rückwirkende Einführung des ...
- LSG Hamburg, 30.07.2021 - L 4 AS 42/21
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erstattungsanspruch des ...
Querverweise
Auf § 40a SGB II verweisen folgende Vorschriften:
- Zweites Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)
- Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 79 (Achtes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen)
- Wohngeldgesetz (WoGG)
- Berechnung und Höhe des Wohngeldes
- Haushaltsmitglieder
- § 8 (Dauer des Ausschlusses vom Wohngeld und Verzicht auf Leistungen)