Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

   Kapitel 4 - Gemeinsame Vorschriften für Leistungen (§§ 36 - 45)   
   Abschnitt 1 - Zuständigkeit und Verfahren (§§ 36 - 44)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/SGB_II/__paste_norm__.html
__paste_bez____paste_norm__ SGB II (https://dejure.org/gesetze/SGB_II/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ SGB II
__paste_bez____paste_norm__ Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (https://dejure.org/gesetze/SGB_II/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende -
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Textdarstellung

  

§ 36a
Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus

Sucht eine Person in einem Frauenhaus Zuflucht, ist der kommunale Träger am bisherigen gewöhnlichen Aufenthaltsort verpflichtet, dem durch die Aufnahme im Frauenhaus zuständigen kommunalen Träger am Ort des Frauenhauses die Kosten für die Zeit des Aufenthaltes im Frauenhaus zu erstatten.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.03.2011 (BGBl. I S. 453), in Kraft getreten am 01.04.2011 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
01.04.2011
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch24.03.2011BGBl. I S. 453
01.08.2006
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende20.07.2006BGBl. I S. 1706

Rechtsprechung zu § 36a SGB II

65 Entscheidungen zu § 36a SGB II in unserer Datenbank:

In diesen Entscheidungen suchen:

Alle 65 Entscheidungen

Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht