Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende -
| Kapitel 4 - Gemeinsame Vorschriften für Leistungen (§§ 36 - 45) |
| Abschnitt 1 - Zuständigkeit und Verfahren (§§ 36 - 44) |
Teilzahlungen auf Ersatz- und Erstattungsansprüche der Träger nach diesem Buch gegen Leistungsberechtigte oder Dritte mindern die Aufwendungen der Träger der Aufwendungen im Verhältnis des jeweiligen Anteils an der Forderung zueinander.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.03.2011
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.04.2011 | Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch | 24.03.2011 |
vorschriften § 40aErstattungsanspruch § 41Berechnung der Leistungen und Bewilligungszeitraum § 41aVorläufige Entscheidung § 42Fälligkeit, Auszahlung und Unpfändbarkeit der Leistungen § 42aDarlehen § 43Aufrechnung § 43aVerteilung von Teilzahlungen § 44Veränderung von Ansprüchen
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Rechtsprechung zu § 43a SGB II
4 Entscheidungen zu § 43a SGB II in unserer Datenbank:
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.01.2012 - L 15 AS 305/11
Anspruch auf Prozesskostenhilfe im Beschwerdeverfahren des sozialgerichtlichen ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Schleswig-Holstein, 12.01.2012 - L 15 AS 305/11
Anspruch auf vollständige Auszahlung der Leistungen zur Sicherung des ...
- LSG Schleswig-Holstein, 12.01.2012 - L 15 AS 305/11
- BSG, 17.04.2018 - B 4 AS 350/17 B
SGB-II -Leistungen
- LSG Bayern, 18.03.2015 - L 11 AS 104/15
Grundstücke, Aufrechnung, Darlehen