Zehntes Buch Sozialgesetzbuch
- Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -
Drittes Kapitel - Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten (§§ 86 - 119) |
Zweiter Abschnitt - Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander (§§ 102 - 114) |
1Die Leistungsträger haben ihre Erstattungsansprüche pauschal abzugelten, soweit dies zweckmäßig ist. 2Beträgt im Einzelfall ein Erstattungsanspruch voraussichtlich weniger als 50 Euro, erfolgt keine Erstattung. 3Die Leistungsträger können abweichend von Satz 2 höhere Beträge vereinbaren. 4Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den in Satz 2 genannten Betrag entsprechend der jährlichen Steigerung der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches anheben und dabei auf zehn Euro nach unten oder oben runden.
verpflichtung nachträglich entfallen ist § 104Anspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers § 105Anspruch des unzuständigen Leistungsträgers § 106Rangfolge bei mehreren Erstattungs-
berechtigten § 107Erfüllung § 108Erstattung in Geld, Verzinsung § 109Verwaltungskosten und Auslagen § 110Pauschalierung § 111Ausschlussfrist § 112Rückerstattung § 113Verjährung § 114Rechtsweg
Rechtsprechung zu § 110 SGB X
86 Entscheidungen zu § 110 SGB X in unserer Datenbank:
- BSG, 27.02.2019 - B 8 SO 10/17 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Hessen, 07.06.2017 - L 4 SO 95/16
Die Bagatellklausel des § 110 Abs. 2 Satz 1 SGB XII steht auch einem ...
- SG Kassel, 12.04.2016 - S 11 SO 137/15
- LSG Hessen, 07.06.2017 - L 4 SO 95/16
- BGH, 16.08.2016 - VI ZR 497/15
Gesetzliche Unfallversicherung: Grob fahrlässige Verursachung eines ...
- BSG, 29.06.2023 - B 1 KR 23/22 R
Ausgleichsansprüche zwischen Krankenkasse und Rentenversicherungsträger; ...
- BSG, 16.02.2022 - B 8 SO 1/20 R
Sozialhilfe - Kostenersatz bei Doppelleistungen - Anspruch des nachrangig ...
- LSG Baden-Württemberg, 14.07.2022 - L 7 SO 2892/20
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Erstattungsstreit zwischen Sozialhilfeträgern ...
- BSG, 29.05.1991 - 9a RV 10/90
Streit zwischen Leistungsträgern über die Tragung der Kosten für eine ambulante ...
- VG München, 07.11.2013 - M 15 K 12.2551
Ausbildungsförderung; Kostenübernahme für die Internatsunterbringung eines ...
- VG München, 07.11.2013 - M 15 K 13.201
Kostenübernahme für die Internatsunterbringung einer Schülerin mit geistiger ...
Querverweise
Auf § 110 SGB X verweisen folgende Vorschriften:
- Zweites Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)
- Gemeinsame Vorschriften für Leistungen
- Zuständigkeit und Verfahren
- § 40a (Erstattungsanspruch)