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   FG Berlin-Brandenburg, 07.04.2016 - 9 K 9257/13   

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FG Berlin-Brandenburg, 07.04.2016 - 9 K 9257/13 (https://dejure.org/2016,17023)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.04.2016 - 9 K 9257/13 (https://dejure.org/2016,17023)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. April 2016 - 9 K 9257/13 (https://dejure.org/2016,17023)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 11 EStG 2009, § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa EStG 2009, § 103 SGB 10, § 107 Abs 1 SGB 10
    Besteuerungszeitraum für rückwirkend bewilligte Erwerbsunfähigkeitsrente bei bestehendem Erstattungsanspruch des Jobcenters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einkommensteuerpflichtigkeit von Einkünften aus einer rückwirkend gewährten Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung Bund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkommensteuerpflichtigkeit von Einkünften aus einer rückwirkend gewährten Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung Bund

  • rechtsportal.de

    Einkommensteuerpflichtigkeit von Einkünften aus einer rückwirkend gewährten Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung Bund

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rentenbeginn bei rückwirkend bewilligter Erwerbsminderungsrente nach vorherigem Bezug von erstattungspflichtigen, nach § 3 Nr. 2b EStG 2007 steuerfreien Leistungen nach dem SGB II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 1245
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 09.12.2015 - X R 30/14

    Rentenbeginn bei Erwerbsminderungsrenten nach vorherigem Bezug

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.04.2016 - 9 K 9257/13
    Zur Begründung ihrer hiergegen gerichteten Klage macht die Klägerin im Wesentlichen geltend, dass der vorliegende Sachverhalt anders zu beurteilen sei als die Fälle, über die der BFH in seinen Urteilen vom 10. Juli 2002 X R 46/01, BStBl II 2003, 391 sowie vom 9. Dezember 2015 X R 30/14, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV 2016, 643 zu entscheiden gehabt habe.

    Der 10. Senat des BFH habe mit Urteil vom 9. Dezember 2015, a.a.O., wiederum lediglich über den Bezug von Krankengeld und den rückwirkenden Bezug von Erwerbsminderungsrente auch für Zeiträume entschieden, in denen der Berechtigte Krankengeld erhalten habe.

    Ergänzend führt er aus, dass der BFH mit Urteil vom 9. Dezember 2015 X R 30/14, BFH/NV 2016, 643 die Weitergeltung der Grundsätze seines vorangegangenen Urteils vom 10. Juli 2002 X R 46/01, BStBl II 2003, 391 auch für die Zeit nach Inkrafttreten des AltEinkG bestätigt habe.

    Dieser - endgültige - sozialversicherungsrechtliche Rechtsgrund ist nach der BFH-Rechtsprechung, der sich der erkennende Senat anschließt, maßgebend für die steuerliche Behandlung (vgl. etwa BFH-Urteil vom 9. Dezember 2015, X R 30/14 in BFH/NV 2016, 643, Rz. 16 ff. m. w. N.).

    Wegen der Einzelheiten der Argumente wird auf das BFH-Urteil in BFH/NV 2016, 643 Rz. 18 ff. verwiesen.

  • BFH, 10.07.2002 - X R 46/01

    Umwandlung von Krankengeld in eine Erwerbsunfähigkeitsrente

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.04.2016 - 9 K 9257/13
    Das entgegenstehende Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Juli 2002 X R 46/01, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2003, 391 sei auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar, weil es zum einen zur Rechtslage ergangen sei, die vor dem 1. Januar 2005, d. h. vor dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetz - AltEinkG -, gegolten habe.

    Zur Begründung seiner Entscheidung führte er im Wesentlichen aus, dass die Grundsätze des BFH-Urteils in BStBl II 2003, 391 in der Zeit nach Inkrafttreten des AltEinKG weitergelten würden (Hinweis auf Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen - BMF - vom 13. September 2010, BStBl I 2010, 681, Rz. 229).

    Zur Begründung ihrer hiergegen gerichteten Klage macht die Klägerin im Wesentlichen geltend, dass der vorliegende Sachverhalt anders zu beurteilen sei als die Fälle, über die der BFH in seinen Urteilen vom 10. Juli 2002 X R 46/01, BStBl II 2003, 391 sowie vom 9. Dezember 2015 X R 30/14, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV 2016, 643 zu entscheiden gehabt habe.

    Ergänzend führt er aus, dass der BFH mit Urteil vom 9. Dezember 2015 X R 30/14, BFH/NV 2016, 643 die Weitergeltung der Grundsätze seines vorangegangenen Urteils vom 10. Juli 2002 X R 46/01, BStBl II 2003, 391 auch für die Zeit nach Inkrafttreten des AltEinkG bestätigt habe.

  • BFH, 13.04.2011 - X R 1/10

    AltEinkG gilt auch für Rentennachzahlung - Erwerbsminderungsrenten -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.04.2016 - 9 K 9257/13
    Die Klägerin verweist ergänzend auf die BFH-Urteile vom 13. April 2011 X R 17/10, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2011, 1501 und X R 1/10, BStBl II 2011, 915, nach denen die ab 1. Januar 2005 geltende Neuregelung der Rentenbesteuerung sogar auf Nachzahlungsbeträge für Zeiträume anwendbar sei, die vor dem Jahr 2005 liegen würden.

    Aus den von der Klägerin angeführten Entscheidungen des BFH vom 13. April 2011 X R 17/10 sowie X R 1/10 würde sich nichts anderes ergeben, da in diesen Urteilen nur Aussagen dazu getroffen worden seien, für welche Rentenbezüge die Neuregelung der Rentenbesteuerung in Bezug auf den monatlichen steuerpflichtigen Teilbetrag der Sozialrente anwendbar sei.

  • BFH, 13.04.2011 - X R 17/10

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13. 4. 2011 X R 1/10 - Besteuerung von

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.04.2016 - 9 K 9257/13
    Die Klägerin verweist ergänzend auf die BFH-Urteile vom 13. April 2011 X R 17/10, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2011, 1501 und X R 1/10, BStBl II 2011, 915, nach denen die ab 1. Januar 2005 geltende Neuregelung der Rentenbesteuerung sogar auf Nachzahlungsbeträge für Zeiträume anwendbar sei, die vor dem Jahr 2005 liegen würden.

    Aus den von der Klägerin angeführten Entscheidungen des BFH vom 13. April 2011 X R 17/10 sowie X R 1/10 würde sich nichts anderes ergeben, da in diesen Urteilen nur Aussagen dazu getroffen worden seien, für welche Rentenbezüge die Neuregelung der Rentenbesteuerung in Bezug auf den monatlichen steuerpflichtigen Teilbetrag der Sozialrente anwendbar sei.

  • BFH, 16.01.2013 - II R 66/11

    Unmittelbarer Gesellschafterwechsel bei Übertragung der Beteiligung an einer

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.04.2016 - 9 K 9257/13
    Insbesondere greift die Beschränkung des § 351 AO nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, nicht ein, wenn - wie im vorliegenden Fall - ein Bescheid angefochten wird, der einen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangenen Erstbescheid ändert (vgl. BFH-Urteil vom 16. Januar 2013, II R 66/11, BStBl II 2014, 266 m. w. N.).
  • BSG, 01.09.1999 - B 13 RJ 49/98 R

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Festsetzung des Rentenbeginnes Erstattungsanspruch der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.04.2016 - 9 K 9257/13
    Dieser Einwand der Klägerin führt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht zum Wegfall des gesetzlichen Erstattungsanspruchs des Jobcenters nach § 103 SGB X oder zum Nichteintritt der Erfüllungsfiktion des § 107 Abs. 1 SGB X. Dies wäre nach der sozialgerichtlichen Rechtsprechung nur dann gegeben, wenn die Leistungen des Jobcenters auf Bescheiden beruht hätten, die entweder nichtig oder aber zumindest "offensichtlich fehlerhaft" gewesen wären (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteile vom 1. April 1993, 1 RK 10/92, juris und vom 1. September 1999, B 13 RJ 49/98 R, juris; siehe auch Landessozialgericht NRW, Urteil vom 27. September 2001, L 2 KN 287/00 KR, juris; Sozialgericht Augsburg, Urteil vom 17. November 2015, S 8 AS 983/15, juris).
  • BSG, 01.04.1993 - 1 RK 10/92

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Rückwirkende Bewilligung - Bereits bezogenes

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.04.2016 - 9 K 9257/13
    Dieser Einwand der Klägerin führt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht zum Wegfall des gesetzlichen Erstattungsanspruchs des Jobcenters nach § 103 SGB X oder zum Nichteintritt der Erfüllungsfiktion des § 107 Abs. 1 SGB X. Dies wäre nach der sozialgerichtlichen Rechtsprechung nur dann gegeben, wenn die Leistungen des Jobcenters auf Bescheiden beruht hätten, die entweder nichtig oder aber zumindest "offensichtlich fehlerhaft" gewesen wären (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteile vom 1. April 1993, 1 RK 10/92, juris und vom 1. September 1999, B 13 RJ 49/98 R, juris; siehe auch Landessozialgericht NRW, Urteil vom 27. September 2001, L 2 KN 287/00 KR, juris; Sozialgericht Augsburg, Urteil vom 17. November 2015, S 8 AS 983/15, juris).
  • SG Augsburg, 17.11.2015 - S 8 AS 983/15

    Erstattung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.04.2016 - 9 K 9257/13
    Dieser Einwand der Klägerin führt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht zum Wegfall des gesetzlichen Erstattungsanspruchs des Jobcenters nach § 103 SGB X oder zum Nichteintritt der Erfüllungsfiktion des § 107 Abs. 1 SGB X. Dies wäre nach der sozialgerichtlichen Rechtsprechung nur dann gegeben, wenn die Leistungen des Jobcenters auf Bescheiden beruht hätten, die entweder nichtig oder aber zumindest "offensichtlich fehlerhaft" gewesen wären (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteile vom 1. April 1993, 1 RK 10/92, juris und vom 1. September 1999, B 13 RJ 49/98 R, juris; siehe auch Landessozialgericht NRW, Urteil vom 27. September 2001, L 2 KN 287/00 KR, juris; Sozialgericht Augsburg, Urteil vom 17. November 2015, S 8 AS 983/15, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2001 - L 2 KN 287/00

    Krankenversicherung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.04.2016 - 9 K 9257/13
    Dieser Einwand der Klägerin führt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht zum Wegfall des gesetzlichen Erstattungsanspruchs des Jobcenters nach § 103 SGB X oder zum Nichteintritt der Erfüllungsfiktion des § 107 Abs. 1 SGB X. Dies wäre nach der sozialgerichtlichen Rechtsprechung nur dann gegeben, wenn die Leistungen des Jobcenters auf Bescheiden beruht hätten, die entweder nichtig oder aber zumindest "offensichtlich fehlerhaft" gewesen wären (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteile vom 1. April 1993, 1 RK 10/92, juris und vom 1. September 1999, B 13 RJ 49/98 R, juris; siehe auch Landessozialgericht NRW, Urteil vom 27. September 2001, L 2 KN 287/00 KR, juris; Sozialgericht Augsburg, Urteil vom 17. November 2015, S 8 AS 983/15, juris).
  • BFH, 15.05.2018 - X R 18/16

    Beurteilung einer rückwirkend bewilligten Erwerbsminderungsrente nach vorherigem

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. April 2016 9 K 9257/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) wies die nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 1245 veröffentlichten Urteil unter Bezugnahme auf das Senatsurteil vom 9. Dezember 2015 X R 30/14 (BFHE 252, 134, BStBl II 2016, 624) ab.

  • BFH, 10.10.2018 - X R 18/16

    Insolvenzeröffnung vor Zustellung des Revisionsurteils

    Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) legte gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg (FG) vom 7. April 2016  9 K 9257/13 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2016, 1245) Revision ein.
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