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   LSG Bayern, 12.06.2019 - L 16 AS 374/19 B ER   

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https://dejure.org/2019,20492
LSG Bayern, 12.06.2019 - L 16 AS 374/19 B ER (https://dejure.org/2019,20492)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12.06.2019 - L 16 AS 374/19 B ER (https://dejure.org/2019,20492)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12. Juni 2019 - L 16 AS 374/19 B ER (https://dejure.org/2019,20492)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Grundsicherungsrecht: Entziehungsbescheid nach Maßgabe der Vorschriften des SGB I über die fehlende Mitwirkung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGB II § 8 Abs. 1
    Vorläufige Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Bayern, 31.08.2012 - L 7 AS 601/12

    Eine Versagung existenzsichernder Leistungen (hier Arbeitslosengeld II) nach § 66

    Auszug aus LSG Bayern, 12.06.2019 - L 16 AS 374/19
    Diese Regelungen sind im Bereich existenzsichernder Leistungen anwendbar (vgl. Bayer. Landessozialgerichts, Beschluss vom 31.08.2012, L 7 AS 601/12 B ER, Juris Rn. 39; Landessozialgericht für das Saarland, Beschluss vom 22.06.2018, L 9 AS 11/17, Juris Rn. 57 f.).
  • LSG Saarland, 22.06.2018 - L 9 AS 11/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Urteilsergänzung nach § 140 SGG - Verstreichen

    Auszug aus LSG Bayern, 12.06.2019 - L 16 AS 374/19
    Diese Regelungen sind im Bereich existenzsichernder Leistungen anwendbar (vgl. Bayer. Landessozialgerichts, Beschluss vom 31.08.2012, L 7 AS 601/12 B ER, Juris Rn. 39; Landessozialgericht für das Saarland, Beschluss vom 22.06.2018, L 9 AS 11/17, Juris Rn. 57 f.).
  • LSG Bayern, 06.05.2021 - L 16 AS 652/20

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Anforderungen an eine ordnungsgemäßer

    Ein vollständiger Entzug der Regelleistung wegen der Klärung der Erwerbsfähigkeit der Klägerin bei gleichzeitiger unstrittiger Hilfebedürftigkeit bedarf auch unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes jedenfalls einer besonderen Begründung (vgl. Beschluss des Senats vom 12.06.2019, L 16 AS 374/19 B ER, Rn. 22).
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