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   LSG Bayern, 15.02.2023 - L 19 R 357/18   

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https://dejure.org/2023,3566
LSG Bayern, 15.02.2023 - L 19 R 357/18 (https://dejure.org/2023,3566)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15.02.2023 - L 19 R 357/18 (https://dejure.org/2023,3566)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15. Februar 2023 - L 19 R 357/18 (https://dejure.org/2023,3566)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • BAYERN | RECHT

    SGB VI § 11 Abs. 2a Nr. 2
    Rentenversicherung: Voraussetzungen für Maßnahmen der medizinischen und anschließenden beruflichen Rehabilitation durch den Träger der Rentenversicherung

  • rewis.io

    Leistungen, Rentenversicherung, Krankenkasse, Rehabilitation, Bescheid, Eingliederung, Teilhabe, Arbeitsmarkt, Gerichtsbescheid, Berufung, Erwerbsminderungsrente, Arbeitsleben, Wartezeit, Wiedereingliederung, Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Teilhabe am ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; Definition "voraussichtlich erfolgreiche Rehabilitation" gemäß § 11 Abs. 2a Nr. 2 SGB VI ; Erforderlichkeit einer Prognose bezüglich der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; Zuständigkeit der ...

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 26.02.2020 - B 5 R 1/19 R

    Zuständigkeit des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung für Leistungen zur

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2023 - L 19 R 357/18
    Das Tatbestandsmerkmal "voraussichtlich erfolgreiche Rehabilitation" im Sinne von § 11 Abs. 2a Nr. 2 SGB VI erfordert eine Prognose dahingehend, dass der Versicherte durch die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben voraussichtlich zu einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt befähigt werden kann (BSG, Urteil vom 26.02.2020 - B 5 R 1/19 R).

    Grund hierfür war gewesen, die Entscheidung des beim Bundessozialgericht (BSG) anhängigen Revisionsverfahrens B 5 R 1/19 R abzuwarten.

    Die Vorschrift räumt dem zweitangegangenen Rehabilitationsträger gegenüber dem materiell-rechtlich originär zuständigen Träger einen spezialgesetzlichen Anspruch ein, der die allgemeinen Erstattungsansprüche der §§ 102 ff. SGB X verdrängt (BSG, Urteil vom 26.02.2020 - B 5 R 1/19 R - juris).

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