Rechtsprechung
LSG Bayern, 15.02.2023 - L 19 R 357/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- BAYERN | RECHT
SGB VI § 11 Abs. 2a Nr. 2
Rentenversicherung: Voraussetzungen für Maßnahmen der medizinischen und anschließenden beruflichen Rehabilitation durch den Träger der Rentenversicherung - rewis.io
Leistungen, Rentenversicherung, Krankenkasse, Rehabilitation, Bescheid, Eingliederung, Teilhabe, Arbeitsmarkt, Gerichtsbescheid, Berufung, Erwerbsminderungsrente, Arbeitsleben, Wartezeit, Wiedereingliederung, Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Teilhabe am ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Voraussetzungen der Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; Definition "voraussichtlich erfolgreiche Rehabilitation" gemäß § 11 Abs. 2a Nr. 2 SGB VI ; Erforderlichkeit einer Prognose bezüglich der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; Zuständigkeit der ...
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 17.05.2018 - S 4 R 850/16
- LSG Bayern, 15.02.2023 - L 19 R 357/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 26.02.2020 - B 5 R 1/19 R
Zuständigkeit des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung für Leistungen zur …
Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2023 - L 19 R 357/18
Das Tatbestandsmerkmal "voraussichtlich erfolgreiche Rehabilitation" im Sinne von § 11 Abs. 2a Nr. 2 SGB VI erfordert eine Prognose dahingehend, dass der Versicherte durch die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben voraussichtlich zu einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt befähigt werden kann (BSG, Urteil vom 26.02.2020 - B 5 R 1/19 R).Grund hierfür war gewesen, die Entscheidung des beim Bundessozialgericht (BSG) anhängigen Revisionsverfahrens B 5 R 1/19 R abzuwarten.
Die Vorschrift räumt dem zweitangegangenen Rehabilitationsträger gegenüber dem materiell-rechtlich originär zuständigen Träger einen spezialgesetzlichen Anspruch ein, der die allgemeinen Erstattungsansprüche der §§ 102 ff. SGB X verdrängt (BSG, Urteil vom 26.02.2020 - B 5 R 1/19 R - juris).