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   LSG Bayern, 27.01.2015 - L 8 SO 306/14 B ER   

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https://dejure.org/2015,1079
LSG Bayern, 27.01.2015 - L 8 SO 306/14 B ER (https://dejure.org/2015,1079)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27.01.2015 - L 8 SO 306/14 B ER (https://dejure.org/2015,1079)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27. Januar 2015 - L 8 SO 306/14 B ER (https://dejure.org/2015,1079)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Flugkosten im Rahmen der Grundsicherung; Notwendigkeit der beantragten Leistungen; Grundrechtsbezug der Bedarfssituation; Anspruch auf Grundsicherung nach dem SGB XII; Hilfe in sonstigen Lebenslagen; Übernahme von Flugkosten zu sich im Ausland aufhaltenden ...

  • rewis.io

    Flugkosten durch die Grundsicherung zur Abholung eines Kindes in Brasilien

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6; SGB XII § 73 S. 1; SGG § 86b
    Anspruch auf Grundsicherung nach dem SGB XII; Hilfe in sonstigen Lebenslagen; Übernahme von Flugkosten zu sich im Ausland aufhaltenden Kindern im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus LSG Bayern, 27.01.2015 - L 8 SO 306/14
    Dies hat das BSG bei der Abholung von zwölf- bzw. vierzehnjährigen Kindern in Zweifel gezogen (vgl. BSG v. 7.11.2006 - B 7b AS 14/06 R - juris Rn. 24 - BSGE 97, 242-254 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - L 9 SO 303/13

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Anschaffung eines behindertengerechten

    Fahrtkosten, die als Folge des Besuches von Verwandten entstehen, sind vielmehr entweder den Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums und damit der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten oder Vierten Kapitel des SGB XII, ggf. in Form der abweichenden Bemessung des Regelbedarfes nach § 27a Abs. 4 Satz 1 SGB XII (vgl. hierzu jurisPK-SGB XII/Gutzler, § 27a Rn. 101.1 ff.), oder den Hilfen in besonderen Lebenslagen (§ 73 SGB XII) zuzuordnen (s. etwa BayLSG, Beschl. v. 27.01.2015 - L 8 SO 306/14 B ER -, juris Rn. 16), die hier ausweislich des eindeutigen Begehrens der Klägerin (§ 123 SGG) nicht streitgegenständlich sind.
  • LSG Bayern, 06.02.2020 - L 8 SO 163/17

    Keine erotischen Ganzkörpermassagen zu Lasten der Grundsicherung

    Denn § 73 Satz 1 SGB XII greift nicht bereits dann ein, wenn einzelne Tatbestandsvoraussetzungen sonstiger im SGB XII aufgeführten Hilfen nicht vorliegen oder deren Rechtsfolgen als unzureichend angesehen werden, sondern setzt eine nicht erfasste und damit im SGB XII unbenannte Bedarfssituation voraus (vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R; Beschluss des Senats vom 27.01.2015 - L 8 SO 306/14 B ER - alle nach juris; Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 6. Aufl., § 73 Rn. 1 ff.; Böttiger in jurisPK-SGB XII, Stand: 25.09.2017, § 73 Rn. 5 ff.).
  • VG Aachen, 25.10.2016 - 8 K 745/14

    Aufenthaltserlaubnis; Kosten der Passbeschaffung; Vertrauensanwalt

    Daher ist bei der Erbringung von Sozialhilfeleistungen, die der Gesetzgeber nicht bereits ausdrücklich in den §§ 27-74 SGB XII erfasst hat, zu verlangen, dass ohne die Leistungserbringung eine Verletzung des verfassungsrechtlich gesicherten Existenzminimums, der Menschenwürde oder eines anderen Grundrechts eintreten würde, vgl.              für Fälle mit SGB II Bezug: BSG, Urteil vom 19. August 2010 - B 14 AS 13/10 R -, juris, Rn. 17, m.w.N.; für Fälle ohne SGB II Bezug BayLSG, Beschluss vom 27. Januar 2016 - L 8 SO 306/14 B ER -, juris, Rn. 16; Böttiger, in: jurisPK-SGB XII, § 73 Rn. 25.
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