Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 10.04.2017 - L 18 AL 154/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,18050
LSG Berlin-Brandenburg, 10.04.2017 - L 18 AL 154/16 (https://dejure.org/2017,18050)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.04.2017 - L 18 AL 154/16 (https://dejure.org/2017,18050)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. April 2017 - L 18 AL 154/16 (https://dejure.org/2017,18050)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,18050) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Baden-Württemberg, 28.02.2014 - L 8 AL 1515/13

    Ablehnung eines Gründungszuschusses - Vermittlungsvorrang - Inhalt der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.04.2017 - L 18 AL 154/16
    Die Beklagte hat auch einen GZ weder mündlich zugesagt noch sich im Wege einer Eingliederungsvereinbarung auf eine selbständige Tätigkeit des Klägers als Eingliederungsziel festgelegt (vgl hierzu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Februar 2014 - L 8 AL 1515/13 - juris).
  • BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R

    Gründungszuschuss nicht nur bei nahtlosem Anschluss an Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.04.2017 - L 18 AL 154/16
    Der Kläger hatte zwar für die Zeit vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit als Gastwirt am 1. Februar 2013 einen durch bestandskräftigen Bescheid - zuletzt vom 12. August 2013 - begründeten Anspruch auf Alg iS eines Zahlungsanspruchs (vgl BSG, Urteil vom 5. Mai 2010 - B 11 AL 11/09 R = SozR 4-4300 § 57 Nr. 6) und verfügte damit auch auf der Grundlage dieses - bindenden - Bewilligungsbescheides am 1. Februar 2013 noch über einen Restanspruch von mehr als 150 Tagen.
  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 10/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Abfindung - Ermessen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.04.2017 - L 18 AL 154/16
    Der Beklagten kann schließlich auch kein Ermessensfehlgebrauch vorgeworfen werden (siehe zum Ermessensfehlgebrauch zusammenfassend BSG, Urteil vom 9. November 2010 - B 2 U 10/10 R - juris - Rn. 15).
  • BSG, 18.03.2008 - B 2 U 1/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Leistungsversagung - Leistungsentziehung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.04.2017 - L 18 AL 154/16
    Hieraus haben Rechtsprechung und Literatur verschiedene Kategorien von Ermessensfehlern (Ermessensnichtgebrauch, Ermessensüberschreitung, Ermessensunterschreitung, Ermessensfehlgebrauch) entwickelt, wobei die Begrifflichkeiten und Unterteilung in die einzelnen Fallgruppen zT nicht einheitlich sind (vgl insoweit BSG, Urteil vom 18. März 2008 - B 2 U 1/07 R -, juris. Rn. 16).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - L 9 AL 81/13

    Zur Ermessensausübung hinsichtlich der Bewilligung eines Gründungszuschusses

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.04.2017 - L 18 AL 154/16
    Insoweit ist aber der allgemeine Vorrang der Vermittlung zu beachten, so dass der GZ als Ermessensleistung nur dann gewährt werden kann, wenn er für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich ist (§ 4 Abs. 2 SGB III), dh wenn die Vermittlung voraussichtlich nicht zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt führt (vgl LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13 - juris - Rn 42 mwN; Urteil des erkennenden Senats vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13 - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2014 - L 18 AL 236/13

    Gründungszuschuss - Zusage - Verfügbarkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.04.2017 - L 18 AL 154/16
    Insoweit ist aber der allgemeine Vorrang der Vermittlung zu beachten, so dass der GZ als Ermessensleistung nur dann gewährt werden kann, wenn er für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich ist (§ 4 Abs. 2 SGB III), dh wenn die Vermittlung voraussichtlich nicht zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt führt (vgl LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13 - juris - Rn 42 mwN; Urteil des erkennenden Senats vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13 - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2021 - L 18 AL 48/20

    Gründungszuschuss - Betrieb eines Imbissstandes - Anspruchsvoraussetzung -

    Es entspricht dabei ständiger Rechtsprechung des Senats, dass die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen ihrer Ermessensausübung auch berücksichtigen darf, ob der betroffene Versicherte in absehbarer Zeit ohne die Förderung einer selbstständigen Tätigkeit in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden kann (vgl. hierzu z.B. Senatsurteil vom 10. April 2017 - L 18 AL 154/16 -, juris, dort Rn. 18).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2021 - L 18 AL 127/19

    Voraussetzungen der Bewilligung eines Gründungszuschusses durch den Träger der

    Es entspricht dabei ständiger Rechtsprechung des Senats, dass die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen ihrer Ermessensausübung auch berücksichtigen darf, ob der betroffene Versicherte in absehbarer Zeit ohne die Förderung einer selbständigen Tätigkeit in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden kann (vgl hierzu zB auch Senatsurteil vom 10. April 2017 - L 18 AL 154/16 - juris Rn 18; Senatsurteil vom 20. Januar 2021 - L 18 AL 48/20 - juris - Rn 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht