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   LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2016 - L 22 R 488/16 B PKH   

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https://dejure.org/2016,43390
LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2016 - L 22 R 488/16 B PKH (https://dejure.org/2016,43390)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.10.2016 - L 22 R 488/16 B PKH (https://dejure.org/2016,43390)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Oktober 2016 - L 22 R 488/16 B PKH (https://dejure.org/2016,43390)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 67 Abs 1 SGG, § 71 Abs 1 SGG, § 104 BGB
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Prozess(un)fähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfristete Klageerhebung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Künstliches Koma; Ausschluss von Verschulden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rente wegen Erwerbsminderung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.03.1994 - X ZB 24/93

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Rechtfertigung der Wiedereinsetzung in

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2016 - L 22 R 488/16
    Die Krankheit muss in verfahrensrelevanter Form Einfluss auf die Entschluss-, Urteils- und Handlungsfähigkeit des Beteiligten genommen haben (BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 1164/07, Rdnr. 2, zitiert nach juris unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 24. März 1994 - X ZB 24/93).

    Danach reicht es aus, dass der Beteiligte durch die Erkrankung in eine physische und psychische Ausnahmesituation geraten ist, die ihm eine sachgerechte Wahrnehmung seiner Interessen unmöglich macht (BGH, Beschluss vom 24. März 1994 - X ZB 24/93, Rdnr. 7).

  • BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 1164/07

    Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde als unzulässig wegen Nichteinhaltung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2016 - L 22 R 488/16
    Die Krankheit muss in verfahrensrelevanter Form Einfluss auf die Entschluss-, Urteils- und Handlungsfähigkeit des Beteiligten genommen haben (BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 1164/07, Rdnr. 2, zitiert nach juris unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 24. März 1994 - X ZB 24/93).
  • BVerwG, 14.11.2000 - 8 B 187.00

    Tod eines Beteiligten; Vorverfahren; Unterbrechung des Verfahrens; Klagefrist

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2016 - L 22 R 488/16
    Während des Laufs der Klagefrist ist keine Prozessunfähigkeit eingetreten, in deren Folge der Lauf der Klagefrist hätte unterbrochen worden sein können (vgl. Bundesverwaltungsgericht - BVerwG, Beschluss vom 14. November 2000 - 8 B 187/00, Rdnr. 4, zitiert nach juris, abgedruckt in NVwZ 2001, 319 zur entsprechenden Anwendung der zivilprozessualen Vorschriften über die Unterbrechung des Verfahrens; zur a. A. Ansicht Meyer-Ladewig, a.a.O., § 87 Rdnr. 5).
  • BGH, 13.02.2003 - V ZR 422/02

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Vollzug des Empfangsbekenntnisses über eine

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2016 - L 22 R 488/16
    Das Vergessen einer fristwahrenden Handlung begründet in der Regel Verschulden (Meyer-Ladewig, a. a. O., § 67 Rdnr. 3c; Bundesgerichtshof - BGH, Beschluss vom 13. Februar 2003 - V ZR 422/02, Rdnr. 11, zitiert nach juris, abgedruckt in NJW 2003, 1528: es sei denn wegen einer außergewöhnlichen Inanspruchnahme würde davon ausgegangen, Vergessen sei ausnahmsweise nicht als Verschulden zu werten).
  • BSG, 09.10.2012 - B 5 R 196/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2016 - L 22 R 488/16
    Fahrlässig handelt, wer diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die einem gewissenhaften Prozessführenden, der seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnimmt, nach den Gesamtumständen des konkreten Falles zuzumuten ist und deshalb die Möglichkeit der Fristversäumnis entweder gar nicht voraussieht (unbewusste Fahrlässigkeit) oder nicht vermeidet (bewusste Fahrlässigkeit) (BSG, Beschluss vom 09. Oktober 2012 - B 5 R 196/12 B, Rdnr. 5, zitiert nach juris, abgedruckt in SozR 4-1500 § 67 Nr. 10, m. w. N.).
  • BGH, 23.01.1985 - IVb ZB 55/84

    Wiedereinsetzung - Versäumung der Rechtsmittelfrist - Krankheit - Seelischer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2016 - L 22 R 488/16
    Insoweit muss er außer Stand sein, unter Abwägung des Für und Wider einen sachgemäßen Entschluss über die Einlegung des Rechtsmittels zu treffen und dementsprechend zu handeln (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 1985 - IVb ZB 55/84, abgedruckt in MDR 1985, 919 = FamRZ 1985, 469).
  • LSG Hamburg, 07.03.2017 - L 2 R 2/17

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Auch eine psychische Ausnahmesituation genügt zur Begründung der Wiedereinsetzung nur, wenn der Betroffene außer Stande ist, unter Abwägung des Für und Wider einen sachgemäßen Entschluss über die Einlegung des Rechtsmittels zu treffen und dementsprechend zu handeln (aus neuerer Zeit LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Oktober 2016 - L 22 R 488/16 B PKH, juris, Rn.37).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2017 - L 13 SF 11/17
    Insoweit muss er außer Stand sein, unter Abwägung des Für und Wider einen sachgemäßen Entschluss über die Einlegung des Rechtsmittels zu treffen und dementsprechend zu handeln (vgl. Landessozialgericht [LSG], Beschluss vom 10. Oktober 2016 - L 22 R 488/16 B PKH - juris Rn. 37).
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