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   LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - L 1 KR 431/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,48186
LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - L 1 KR 431/16 (https://dejure.org/2018,48186)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.12.2018 - L 1 KR 431/16 (https://dejure.org/2018,48186)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2018 - L 1 KR 431/16 (https://dejure.org/2018,48186)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Informations- und Beratungspflicht der Krankenkassen über die ausreichende Versorgung mit Hörgeräten

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Informations- und Beratungspflicht der Krankenkassen über die ausreichende Versorgung mit Hörgeräten

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - L 1 KR 431/16
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Hinweis auf Urt. v. 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R) sei allein für den Personenkreis der an Taubheit grenzenden Schwerhörigen eine festbetragsübergreifende Versorgung notwendig.

    Reicht ein festgesetzter Festbetrag objektiv nicht für den Ausgleich einer Behinderung aus, sind die Versicherten weiter auf Kosten der Krankenversicherung mit höherwertigen Hilfsmittel zu versorgen (BSG v. 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - juris Rn 28/29).

    Diese Verpflichtung wird durch die Vereinbarung von Festbeträgen nicht außer Kraft gesetzt (BSG v. 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - juris Rn 36).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2013 - L 4 KR 85/12

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Kostenerstattung - technisch

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - L 1 KR 431/16
    Aus der Sachleistungsverantwortung ergebe sich, dass die Beklagte sich nicht nachträglich darauf berufen könne, eine gleichwertige Versorgung mit einem anderen Hörgerät wäre möglich gewesen (Hinweis auf LSG Baden-Württemberg v. 15. November 2012 - L 4 KR 85/12).
  • LSG Hessen, 24.07.2014 - L 8 KR 352/11

    Hörgerät muss Schwerhörigkeit weitgehend ausgleichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - L 1 KR 431/16
    Die Unaufklärbarkeit, ob andere Geräte möglicherweise geeigneter seien, könne nicht zu ihren - der Klägerin - Lasten gehen (Hinweis auf Hessisches LSG v. 25. Juli 2014 - L 8 KR 352/11).
  • BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 5/10 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Hilfsmittelversorgung - Notwendigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - L 1 KR 431/16
    Vielmehr habe die Krankenkasse es hinzunehmen, wenn der Versicherte seinen Bedarf mit unwirtschaftlichen Mitteln decke, solange das für ihn nicht offensichtlich gewesen sei (Hinweis auf BSG v. 7. Oktober 2010 - B 3 KR 5/10 R).
  • BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 5/12 R

    Krankenversicherung - Leistungsantrag zur Hilfsmittelversorgung (hier: technisch

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - L 1 KR 431/16
    Es reicht nicht aus, wenn die Hörgeräte nur eine Verständigung im Einzelgespräch mit direkter Ansprache ermöglichen (BSG v. 14. Januar 2013 - B 3 KR 5/12 R - juris Rn 31 mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 30.10.2014 - B 5 R 8/14 R

    Revisionsgericht - Kontrolle der Auslegung schlüssiger Willenserklärungen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - L 1 KR 431/16
    Unter diesen Voraussetzungen stellt bereits die Übergabe der vertragsärztlichen Verordnung an den Lieferanten einen an die Krankenkasse gerichteten Antrag auf Versorgung dar (BSG v. 30. Oktober 2014 - B 5 R 8/14 R - juris 36).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2021 - L 1 KR 325/19

    Hörgeräteversorgung

    Die Sicherstellung des Hörverstehens auch in Situationen, in denen es störende Nebengeräusche gibt und mehrere Personen gleichzeitig reden, ist ebenfalls Gegenstand der nach § 33 SGB V geschuldeten Versorgung (vgl. Urteil des Senats vom 13. Dezember 2018 - L 1 KR 431/16).

    Diese Verpflichtung wird durch die Vereinbarung von Festbeträgen nicht außer Kraft gesetzt (BSG v. 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - juris-Rdnr. 36; Urteil des Senats vom 13. Dezember 2018 -L 1 KR 431/16 juris-Rdnr. 25).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2021 - L 1 KR 418/19
    Die Sicherstellung des Hörverstehens auch in Situationen, in denen es störende Nebengeräusche gibt und mehrere Personen gleichzeitig reden, ist ebenfalls Gegenstand der nach § 33 SGB V geschuldeten Versorgung (vgl. Urteil des Senats vom 13. Dezember 2018 - L 1 KR 431/16).

    Diese Verpflichtung wird durch die Vereinbarung von Festbeträgen nicht außer Kraft gesetzt (BSG v. 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - juris-Rdnr. 36; Urteil des Senats vom 13. Dezember 2018 -L 1 KR 431/16 juris-Rdnr. 25).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2020 - L 1 KR 5/18

    Hörgeräteversorgung - Kostenübernahme - Leistungsanspruch

    Die Sicherstellung des Hörverstehens auch in Situationen, in denen es störende Nebengeräusche gibt und mehrere Personen gleichzeitig reden, ist ebenfalls Gegenstand der nach § 33 SGB V geschuldeten Versorgung (vgl. Urteil des Senats vom 13. Dezember 2018 - L 1 KR 431/16).

    Diese Verpflichtung wird durch die Vereinbarung von Festbeträgen nicht außer Kraft gesetzt (BSG v. 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - juris-Rdnr. 36; Urteil des Senats vom 13. Dezember 2018 -L 1 KR 431/16 juris-Rdnr. 25).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2019 - L 1 KR 321/19

    Hörgeräte; einstweilige Anordnung; Festbetrag

    Die Sicherstellung des Hörverstehens auch in Situationen, in denen es störende Nebengeräusche gibt und mehrere Personen gleichzeitig reden, ist schon Gegenstand der nach § 33 SGB V geschuldeten Versorgung (Urt. des Senats vom 13. Dezember 2018 - L 1 KR 431/16).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2020 - L 1 KR 505/17
    Aus der ihr gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB V bestehenden Verantwortung für die Sachleistungen ergibt sich die Verpflichtung der Krankenkasse, ihren Versicherten zu informieren und zu beraten (vgl. für die Versorgung mit Hörgeräten: Urteile des Senats vom 7. Juli 2017 - L 1 KR 438/15 - juris- Rdnr. 29; vom 13. Dezember 2018 - L 1 KR 431/16 juris- Rdnr. 25 unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - juris - Rdnr. 36).
  • SG Gelsenkirchen, 26.10.2020 - S 45 KR 2991/19
    Reicht ein festgesetzter Festbetrag objektiv nicht für den Ausgleich einer Behinderung aus, sind die Versicherten weiter auf Kosten der Krankenversicherung mit höherwertigen Hilfsmittel zu versorgen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. Dezember 2018 - L 1 KR 431/16 -, Rn. 23, juris).
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