Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - L 9 KR 153/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,26692
LSG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - L 9 KR 153/11 (https://dejure.org/2014,26692)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.05.2014 - L 9 KR 153/11 (https://dejure.org/2014,26692)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. Mai 2014 - L 9 KR 153/11 (https://dejure.org/2014,26692)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,26692) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 27 Abs 3 S 2 SGB 3, § 7 Abs 1 SGB 4, § 8 Abs 1 SGB 4 vom 23.12.2002, § 232 Abs 3 SGB 5, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6
    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Synchronsprecher - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Abgrenzung - Dienstvertrag - Werkvertrag - unständige Beschäftigung - Berufsmäßigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 7 SGB 4, § 8 SGB 4
    Versicherungspflicht - Synchronsprecher - unständige Beschäftigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Sozialversicherungspflicht abhängig beschäftigter Synchronsprecher im Einzelfall; Keine Beitragsberechnung aufgrund unständiger Beschäftigung bei weiteren Haupteinnahmequellen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Sozialversicherungspflicht abhängig beschäftigter Synchronsprecher im Einzelfall; Keine Beitragsberechnung aufgrund unständiger Beschäftigung bei weiteren Haupteinnahmequellen

  • rechtsportal.de

    Zur Sozialversicherungspflicht abhängig beschäftigter Synchronsprecher im Einzelfall

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (26)

  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - L 9 KR 153/11
    Generell sind daher für die Statusfrage nur die Umstände nach Vertragsschluss von Belang (Anschluss an BSG, Urteil vom 4. Juni 1998 - B 12 KR 5/97 - "Ausbeiner", juris), die Verhältnisse bei der Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses hingegen unerheblich; in diesem Stadium sind beide Vertragsparteien frei, auch wenn Zweckmäßigkeits- oder sonstige Überlegungen bei beiden eine Rolle spielen (Anschluss an BSG, Urteile vom 22. November 1973 - 12 RK 19/72 und 12/3 RK 83/71 -, juris).

    Das Risiko, dass Erwerbstätige an denjenigen Tagen, an denen sie keiner Arbeitspflicht innerhalb des konkret zu prüfenden Vertragsverhältnisses unterliegen, die eigene Arbeitskraft nicht verwerten können, begründet kein Unternehmerrisiko während der Arbeitseinsätze (Anschluss an BSG, Urteil vom 04. Juni 1998 - B 12 KR 5/97 R - "Ausbeiner", juris).

    Die Privilegierung unständiger Beschäftigungen setzt voraus, dass sie berufsmäßig ausgeübt werden (Anschluss an BSG, Urteil vom 4. Juni 1998 - B 12 KR 5/97 R -, juris).

    Generell sind für die Statusfrage nur die Umstände nach Vertragsschluss (BSG, Urteil vom 4. Juni 1998 - B 12 KR 5/97 - "Ausbeiner"; SG Berlin, Urteil vom 21. März 2012 - S 112 KR 264/10 - jeweils juris) von Belang, die Verhältnisse bei der Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses hingegen unerheblich; in diesem Stadium sind beide Vertragsparteien frei, auch wenn Zweckmäßigkeits- oder sonstige Überlegungen bei beiden eine Rolle spielen (BSG, Urteile vom 22. November 1973 - 12 RK 19/72 und 12/3 RK 83/71 -, juris).

    Daher begründet auch das Risiko, an anderen Tagen die eigene Arbeitskraft nicht verwerten zu können, kein Unternehmerrisiko während der Arbeitseinsätze (vgl. BSG, Urteil vom 04. Juni 1998 - B 12 KR 5/97 R - "Ausbeiner", juris).

    Denn ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ist, dass der Arbeitnehmer den unständigen Beschäftigungen berufsmäßig nachgeht (BSG, Urteil vom 04. Juni 1998 - B 12 KR 5/97 R -, juris).

  • BSG, 22.11.1973 - 12 RK 19/72

    Abgrenzung selbständige Tätigkeit / abhängiges Beschäftigungsverhältnis,

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - L 9 KR 153/11
    Generell sind daher für die Statusfrage nur die Umstände nach Vertragsschluss von Belang (Anschluss an BSG, Urteil vom 4. Juni 1998 - B 12 KR 5/97 - "Ausbeiner", juris), die Verhältnisse bei der Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses hingegen unerheblich; in diesem Stadium sind beide Vertragsparteien frei, auch wenn Zweckmäßigkeits- oder sonstige Überlegungen bei beiden eine Rolle spielen (Anschluss an BSG, Urteile vom 22. November 1973 - 12 RK 19/72 und 12/3 RK 83/71 -, juris).

    So hatte er die Texte zu sprechen, die die Produktionsfirmen ihm auf der Grundlage des Dialogbuchs vorgaben (vgl. zu einer vergleichbaren Konstellation: BSG, Urteile vom 22. November 1973 - 12 RK 19/72 und 12/3 RK 83/71 -, juris).

    Generell sind für die Statusfrage nur die Umstände nach Vertragsschluss (BSG, Urteil vom 4. Juni 1998 - B 12 KR 5/97 - "Ausbeiner"; SG Berlin, Urteil vom 21. März 2012 - S 112 KR 264/10 - jeweils juris) von Belang, die Verhältnisse bei der Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses hingegen unerheblich; in diesem Stadium sind beide Vertragsparteien frei, auch wenn Zweckmäßigkeits- oder sonstige Überlegungen bei beiden eine Rolle spielen (BSG, Urteile vom 22. November 1973 - 12 RK 19/72 und 12/3 RK 83/71 -, juris).

    Nach der gesetzlichen Begründung zu dieser aus der Reichsversicherungsordnung (§ 441ff) übernommenen Rechtsfigur sollen mit ihr jene Personen erfasst werden, deren Hauptberuf die Lohnarbeit bildet, die aber ohne festes Arbeitsverhältnis bald hier, bald dort, heute mit dieser, morgen mit jener Arbeit beschäftigt sind (BSG, Urteil vom 22. November 1973 - 12 RK 19/72 -, juris).

  • SG Berlin, 21.03.2012 - S 112 KR 264/10

    Sozialversicherungspflicht von Synchronsprechern - Abgrenzung zwischen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - L 9 KR 153/11
    - Der Kläger übte seine Synchronsprechertätigkeit ausschließlich in den von der jeweiligen Produktionsfirma genutzten Räumen mit Hilfe des dort vorhandenen technischen Equipments aus und konnte sie wegen der erforderlichen technischen Ausstattung auch nur dort - und nicht etwa an einem von ihm ausgewählten Ort - ausüben (für einen Parallelfall ebenso: SG Berlin, Urteil vom 21. März 2012 - S 112 KR 264/10 -, juris).

    Generell sind für die Statusfrage nur die Umstände nach Vertragsschluss (BSG, Urteil vom 4. Juni 1998 - B 12 KR 5/97 - "Ausbeiner"; SG Berlin, Urteil vom 21. März 2012 - S 112 KR 264/10 - jeweils juris) von Belang, die Verhältnisse bei der Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses hingegen unerheblich; in diesem Stadium sind beide Vertragsparteien frei, auch wenn Zweckmäßigkeits- oder sonstige Überlegungen bei beiden eine Rolle spielen (BSG, Urteile vom 22. November 1973 - 12 RK 19/72 und 12/3 RK 83/71 -, juris).

    Unständige Beschäftigungen zeichnen sich durch einen raschen Wechsel von Zeiten mit und ohne Beschäftigung aus und werden typischer-, aber nicht notwendigerweise bei ständig wechselnden Arbeitgebern ausgeübt (Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht/Peters, § 232 SGB V, Rd. 2; SG Berlin, Urteil vom 21. März 2012 - S 112 KR 264/10 -, juris).

    Der Verweis der Sozialversicherungsträger im Gemeinsamen Rundschreiben bzw. des Sozialgerichts auf die Rechtsprechung des BFH überzeugt aus mehreren Gründen nicht (ebenso SG Berlin, Urteil vom 21. März 2012 - S 112 KR 264/10 -, juris).

  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 282/12

    Arbeitnehmerstatus - Werkvertrag

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - L 9 KR 153/11
    Der Kläger konnte nicht, wie es für einen Selbständigen typisch ist (BAG, Urteil vom 25. September 2013 - 10 AZR 282/12 -, juris, m.w.N.), die zur Erreichung eines wirtschaftlichen Erfolgs notwendigen Handlungen nach eigenen betrieblichen Voraussetzungen organisieren.

    Weder war es ihm wie einem Selbständigen (vgl. BSG a.a.O.; BAG, Urteil vom 25. September 2013 - 10 AZR 282/12 -, juris, m.w.N.) gestattet, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritte einzusetzen, noch war er verpflichtet, im Verhinderungsfall einen Vertreter zu bestellen.

    Weisungen, die sich ausschließlich auf das vereinbarte Werk beziehen, können im Rahmen eines Werkvertrags erteilt werden; wird die Tätigkeit aber durch den "Besteller" geplant und organisiert und wird der "Werkunternehmer" in einen arbeitsteiligen Prozess in einer Weise eingegliedert, die eine eigenverantwortliche Organisation der Erstellung des vereinbarten "Werks" faktisch ausschließt, liegt ein Arbeitsverhältnis vor (BAG, Urteil vom 25. September 2013 - 10 AZR 282/12 -, juris, m.w.N.).

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 8/01 R

    Sportlehrerin - Übungsleiterin - Sportverein - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - L 9 KR 153/11
    Solche Freiräume sind typisch für Mitarbeiter mit abgeschlossener Berufsausbildung; sie werden ihnen in allen Branchen gerade wegen ihrer erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten eingeräumt (Anschluss an BSG, Urteil vom 18. Dezember 2001 - B 12 KR 8/01 R -, juris).

    Solche Freiräume sind außerdem typisch für Mitarbeiter mit abgeschlossener Berufsausbildung; sie werden ihnen in allen Branchen gerade wegen ihrer erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten eingeräumt (BSG, Urteil vom 18. Dezember 2001 - B 12 KR 8/01 R -, juris).

    Für eine Beschäftigung spricht ferner, dass der Kläger - wie für Arbeitnehmer typisch (BSG, Urteil vom 18. Dezember 2001 - B 12 KR 8/01 R - "Übungsleiterin", juris) - seine Dienste höchstpersönlich erbringen musste.

  • BSG, 22.11.1973 - 3 RK 83/71

    Entrichtung von Beiträgen zur Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - L 9 KR 153/11
    Generell sind daher für die Statusfrage nur die Umstände nach Vertragsschluss von Belang (Anschluss an BSG, Urteil vom 4. Juni 1998 - B 12 KR 5/97 - "Ausbeiner", juris), die Verhältnisse bei der Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses hingegen unerheblich; in diesem Stadium sind beide Vertragsparteien frei, auch wenn Zweckmäßigkeits- oder sonstige Überlegungen bei beiden eine Rolle spielen (Anschluss an BSG, Urteile vom 22. November 1973 - 12 RK 19/72 und 12/3 RK 83/71 -, juris).

    So hatte er die Texte zu sprechen, die die Produktionsfirmen ihm auf der Grundlage des Dialogbuchs vorgaben (vgl. zu einer vergleichbaren Konstellation: BSG, Urteile vom 22. November 1973 - 12 RK 19/72 und 12/3 RK 83/71 -, juris).

    Generell sind für die Statusfrage nur die Umstände nach Vertragsschluss (BSG, Urteil vom 4. Juni 1998 - B 12 KR 5/97 - "Ausbeiner"; SG Berlin, Urteil vom 21. März 2012 - S 112 KR 264/10 - jeweils juris) von Belang, die Verhältnisse bei der Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses hingegen unerheblich; in diesem Stadium sind beide Vertragsparteien frei, auch wenn Zweckmäßigkeits- oder sonstige Überlegungen bei beiden eine Rolle spielen (BSG, Urteile vom 22. November 1973 - 12 RK 19/72 und 12/3 RK 83/71 -, juris).

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - L 9 KR 153/11
    Ein für Selbständige typisches Risiko, die eigene Arbeitskraft mit der Ungewissheit einer Vergütung eingesetzt zu haben, bestand für den Kläger somit nicht, zumal ein solches Risiko nur dann für eine Selbständigkeit spricht, wenn ihm auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen (BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - "Familienbetreuerin", juris).

    Der Kläger hat darüber hinaus kein Kapital mit der Gefahr, dieses zu verlieren, eingesetzt (zu diesem Kriterium: BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R -, juris, m.w.N.).

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - L 9 KR 153/11
    Er hat auch bedacht, dass einem im Vertrag dokumentierten Willen der Vertragsparteien, kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu wollen, dann indizielle Bedeutung zu kommt, wenn dieser dem festgestellten sonstigen tatsächlichen Verhältnis nicht offensichtlich widerspricht und er durch weitere Aspekte gestützt wird (BSG, Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R -, juris).

    Berufsmäßigkeit in diesem Sinne liegt vor, wenn die Beschäftigungen zeitlich oder wirtschaftlich den Schwerpunkt der Erwerbstätigkeit bilden (BSG, Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R -, juris).

  • BSG, 23.05.1995 - 12 RK 60/93

    Geringfügige Beschäftigung - regelmäßig - gelegentlich - mehrere geringfügige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - L 9 KR 153/11
    Denn die Nr. 1 kann neben regelmäßigen nicht auch gelegentliche Beschäftigungen erfassen; sonst würde das Merkmal "berufsmäßig" in Nr. 2 des § 8 Abs. 1 SGB IV leerlaufen (BSG, Urteil vom 23. Mai 1995 - 12 RK 60/93 -, juris).

    Es genügt insofern die grundsätzliche Bereitschaft zur weiteren regelmäßigen Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Arbeitnehmer (BSG, Urteil vom 23. Mai 1995 - 12 RK 60/93 -, juris).

  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R

    Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - L 9 KR 153/11
    Es ist arbeitnehmertypisch und spricht für eine (abhängige) Beschäftigung, wenn Erwerbstätigen die Vergütung unabhängig vom Ergebnis ihrer Tätigkeit und unabhängig vom wirtschaftlichen Ergebnis des Auftragsgebers zusteht und sie keine Vergütungsabzüge wegen Schlechtleistung zu befürchten haben (Anschluss an BSG, Urteil vom 30. April 2013 - B 12 KR 19/11 R - Urteil vom 25. Januar 2001 - B 12 KR 17/00 R - jeweils juris).

    Entscheidend bleibt, dass zum einen dem Kläger arbeitnehmertypisch die Vergütung unabhängig vom Ergebnis seiner Tätigkeit und unabhängig vom wirtschaftlichen Ergebnis der Produktionsfirmen zustand, und dass er zum anderen keine Vergütungsabzüge wegen Schlechtleistung zu befürchten hatte (zu diesem Kriterium: BSG, Urteil vom 25. Januar 2001 - B 12 KR 17/00 R -, juris).

  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - L 9 KR 152/11

    Sozialversicherungspflicht - Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit - Koch

  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

  • BSG, 11.05.1993 - 12 RK 23/91

    Geringfügige Beschäftigung - Berufsmäßigkeit tageweise Beschäftigung

  • BSG, 27.03.1980 - 12 RK 26/79

    Lehrbeauftragter - Fachhochschule - Freier Mitarbeiter - Abhaltung von

  • BSG, 28.01.1999 - B 3 KR 2/98 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Regieassistent - Fernsehen -

  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 73/90

    Arbeitnehmereigenschaft von Fotomodellen

  • BSG, 18.11.1980 - 12 RK 76/79

    Versicherungspflicht - Verwaltung eines Privatvermögens

  • BFH, 25.03.2004 - IV R 42/03

    Zerlegung GewSt-Messbetrag

  • BFH, 03.08.1978 - VI R 212/75

    Die Tätigkeit eines Synchronsprechers bei der Synchronisierung eines

  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.03.2012 - L 3 R 72/08

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als Hilfspflegekraft für einen

  • LSG Bayern, 26.06.2012 - L 5 KR 434/11

    Synchronsprecher stehen bei Film- und Fernsehproduktionen typischerweise nicht in

  • BFH, 15.10.1976 - VI R 32/76

    Lohnsteuer-Jahresausgleich bei Arbeitnehmern, die zeitweise in keinem

  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

  • BSG, 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Familienangehöriger - Familienbetrieb

  • BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94

    'extra-radio'

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - L 9 KR 494/12

    Versicherungspflicht - Synchronsprecher - unständige Beschäftigung

    Die Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation erfordert - entgegen dem Vorbringen eines Synchronunternehmens im Parallelverfahren L 9 KR 153/11 - weder eine Personal- oder Telefonnummer noch Visitenkarten.

    Würden in diesem Zusammenhang die gleichartigen kurzzeitigen Beschäftigungen für eine Vielzahl von Auftraggebern "unabhängig von den Regelungen über unständige Beschäftigungen" als Indiz "gegen eine enge Bindung an den jeweiligen Auftraggeber, gegen eine erhöhte Abhängigkeit von diesem und auch gegen eine erhebliche Eingliederung in die betriebliche Organisation" gewertet (so das dem Parallelverfahren L 9 KR 153/11 zugrunde liegende Urteil des SG Berlin vom 20. April 2011 - S 36 KR 17/10 -, juris), stellte man gerade nicht auf jeden einzelnen Arbeitseinsatz ab, sondern nähme die Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit unzulässigerweise anhand eines längerfristigen Zeitraums vor, obwohl dieser auch Zeiten ohne jede Beschäftigung bzw. Zeiten anderweitiger Beschäftigung umfasst.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - L 9 KR 449/12

    Versicherungspflicht - Synchronsprecher - unständige Beschäftigung

    Die Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation erfordert - entgegen dem Vorbringen eines Synchronunternehmens im Parallelverfahren L 9 KR 153/11 - weder eine Personal- oder Telefonnummer noch Visitenkarten.

    Würden in diesem Zusammenhang die gleichartigen kurzzeitigen Beschäftigungen für eine Vielzahl von Auftraggebern "unabhängig von den Regelungen über unständige Beschäftigungen" als Indiz "gegen eine enge Bindung an den jeweiligen Auftraggeber, gegen eine erhöhte Abhängigkeit von diesem und auch gegen eine erhebliche Eingliederung in die betriebliche Organisation" gewertet (so das dem Parallelverfahren L 9 KR 153/11 zugrunde liegende Urteil des SG Berlin vom 20. April 2011 - S 36 KR 17/10 -, juris), stellte man gerade nicht auf jeden einzelnen Arbeitseinsatz ab, sondern nähme die Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit unzulässigerweise anhand eines längerfristigen Zeitraums vor, obwohl dieser auch Zeiten ohne jede Beschäftigung bzw. Zeiten anderweitiger Beschäftigung umfasst.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - L 9 KR 314/13

    Versicherungspflicht - Synchronsprecher - unständige Beschäftigung

    Die Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation erfordert - entgegen dem Vorbringen eines Synchronunternehmens im Parallelverfahren L 9 KR 153/11 - weder eine Personal- oder Telefonnummer noch Visitenkarten.

    Würden in diesem Zusammenhang die gleichartigen kurzzeitigen Beschäftigungen für eine Vielzahl von Auftraggebern "unabhängig von den Regelungen über unständige Beschäftigungen" als Indiz "gegen eine enge Bindung an den jeweiligen Auftraggeber, gegen eine erhöhte Abhängigkeit von diesem und auch gegen eine erhebliche Eingliederung in die betriebliche Organisation" gewertet (so das dem Parallelverfahren L 9 KR 153/11 zugrunde liegende Urteil des SG Berlin vom 20. April 2011 - S 36 KR 17/10 -, juris), stellte man gerade nicht auf jeden einzelnen Arbeitseinsatz ab, sondern nähme die Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit unzulässigerweise anhand eines längerfristigen Zeitraums vor, obwohl dieser auch Zeiten ohne jede Beschäftigung bzw. Zeiten anderweitiger Beschäftigung umfasst.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht