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   LSG Berlin-Brandenburg, 25.03.2015 - L 7 KA 20/12   

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https://dejure.org/2015,16332
LSG Berlin-Brandenburg, 25.03.2015 - L 7 KA 20/12 (https://dejure.org/2015,16332)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.03.2015 - L 7 KA 20/12 (https://dejure.org/2015,16332)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. März 2015 - L 7 KA 20/12 (https://dejure.org/2015,16332)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 82 Abs 1 SGB 5, § 87 Abs 2a SGB 5, § 87b Abs 2 S 1 SGB 5 vom 26.03.2007, § 87b Abs 2 S 2 SGB 5 vom 26.03.2007, § 87b Abs 2 S 3 Halbs 1 SGB 5 vom 26.03.2007
    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen - Zuweisung des Regelleistungsvolumens - Zuordnung einer Berufsausübungsgemeinschaft zur Arztgruppe "Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Gastroenterologie" - Begriff des Versorgungsschwerpunkts im Honorarvertrag - ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 87b SGB 5, § 106a SGB 5, § 45 SGB 10, § 99 SGG
    Regelleistungsvolumen - Facharzt für Innere Medizin - (Versorgungs-)Schwerpunkt - Gestaltungsspielraum der Gesamtvertragspartner - sachlich-rechnerische Richtigstellung - Vertrauensschutz - Ermessen - Aktivlegitimation nach Auflösung einer Berufsausübungsgemeinschaft - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung ärztlicher Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung; Zuordnung einer Berufsausübungsgemeinschaft zur Arztgruppe "Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Gastroenterologie"; Anforderungen an den Begriff des Versorgungsschwerpunkts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 87b; SGB V § 106a; SGB X § 45; SGG § 99
    Vertragsarztangelegenheiten - Regelleistungsvolumen; Facharzt für Innere Medizin; (Versorgungs-)Schwerpunkt; Gestaltungsspielraum der Gesamtvertragspartner; sachlich-rechnerische Richtigstellung; Vertrauensschutz; Ermessen; Aktivlegitimation nach Auflösung einer ...

  • rechtsportal.de

    Vergütung ärztlicher Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung; Zuordnung einer Berufsausübungsgemeinschaft zur Arztgruppe "Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Gastroenterologie"; Anforderungen an den Begriff des Versorgungsschwerpunkts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 9 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Honorarverteilung | Vergütung ab Quartal I/09 | Begriff "(Versorgungs-)Schwerpunkt": Gestaltungsspielraum der Gesamtvertragspartner

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 28.08.2013 - B 6 KA 50/12 R

    Kassenärztliche Vereinigung - fehlerhafte Honorarzahlung ohne Berücksichtigung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.03.2015 - L 7 KA 20/12
    Die genannten Bestimmungen stellen Sonderregelungen dar, die gemäß § 37 Satz 1 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) in ihrem Anwendungsbereich die Regelungen des § 45 SGB X verdrängen (BSG, ständige Rechtsprechung seit Beschluss vom 20. Juli 1988 - 6 BKa 71/87 -, juris; zusammenfassend: Urteil vom 28. August 2013 - B 6 KA 50/12 R -, juris, m.w.N.).

    Zur Wahrung eines Interessenausgleichs wurden in der Rechtsprechung des BSG daher Fallgruppen entwickelt, in denen der o.g. Ausschluss von § 45 SGB X im Bereich der sachlich-rechnerischen Richtigstellung nicht greift, weil das Vertrauen des Vertragsarztes auf den Bestand eines rechtswidrigen, ihn begünstigenden Verwaltungsaktes schutzwürdig ist (BSG, Urteil vom 28. August 2013, a.a.O. m.w.N.).

    (2) Es ist jedoch in jüngeren Entscheidungen (BSG, Urteile vom 28. August 2013 - B 6 KA 50/12 R -, vom 23. Juni 2010 - B 6 KA 7/09 R -, und vom 08. Februar 2006 - B 6 KA 12/05 R -, jeweils juris) stets davon ausgegangen, dass bei Honorarrückforderungen im Zusammenhang mit der o.g. Fallgruppe - Besonderheiten der vertragsärztlichen Honorierung nicht tangiert - (nur) die Vertrauensschutztatbestände des § 45 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. Abs. 4 Satz 1 SGB X Anwendung finden sollen.

  • LSG Hamburg, 25.04.2013 - L 1 KA 1/12
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.03.2015 - L 7 KA 20/12
    Sachlich-rechnerische Richtigstellungen setzen daher die Ausübung von Ermessen (§ 45 Abs. 1 SGB X) auch dann nicht voraus, wenn im Übrigen Vertrauensschutzgesichtspunkte zu beachten sind (a.A. Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 28. Juli 1999 - L 4 KA 55/97 -, juris für einen Honorarkorrekturbescheid; vgl. auch Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 25. April 2013 - L 1 KA 1/12 -, juris, für die Aufhebung einer rechtswidrigen Abrechnungsgenehmigung; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. Oktober 2013 - L 4 KA 65/11 -, juris, für den Sonderfall der nur im Bezirk der KV Hessen existierenden, der Altersversorgung der dortigen Vertragsärzte dienenden erweiterten Honorarverteilung).
  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R

    Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.03.2015 - L 7 KA 20/12
    Die auf § 45 Abs. 1 SGB X zurückgehende Forderung, eine KV müsse in solchen Konstellationen auch Ermessen ausüben, hat es nie erhoben, sondern in etwas älteren Entscheidungen allenfalls pauschalierend davon gesprochen, dass in bestimmten Konstellationen Honorarbescheide "nur noch unter den Voraussetzungen des § 45 SGB X" zurückgenommen werden dürften (z.B. BSG, Urteil vom 12. Dezember 2001 - B 6 KA 3/01 R -, juris).
  • BSG, 15.02.1990 - 7 RAr 28/88

    Ausschlußfrist - Verwaltungsakt - Rücknahme - Kenntnis - Begründungszwang -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.03.2015 - L 7 KA 20/12
    § 45 Abs. 1 SGB X, wonach ein rechtswidriger Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt hat (begünstigender Verwaltungsakt), auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, nur unter den Einschränkungen der Absätze 2 bis 4 ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden darf, ist hingegen im Rahmen der sachlich-rechnerischen Richtigstellung nicht anwendbar, soweit regelhaft (vgl. nur BSG, Urteile vom 23. März 2010 - B 8 SO 12/08 R -, vom 13. März 1991 - 6 RKa 35/89 -, und vom 15. Februar 1990 - 7 RAr 28/88 -, juris) die Anwendung von Ermessen vorgeschrieben ist.
  • BSG, 13.03.1991 - 6 RKa 35/89

    Rücknahme eines Honorarbescheides durch die Kassenärztliche Vereinigung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.03.2015 - L 7 KA 20/12
    § 45 Abs. 1 SGB X, wonach ein rechtswidriger Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt hat (begünstigender Verwaltungsakt), auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, nur unter den Einschränkungen der Absätze 2 bis 4 ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden darf, ist hingegen im Rahmen der sachlich-rechnerischen Richtigstellung nicht anwendbar, soweit regelhaft (vgl. nur BSG, Urteile vom 23. März 2010 - B 8 SO 12/08 R -, vom 13. März 1991 - 6 RKa 35/89 -, und vom 15. Februar 1990 - 7 RAr 28/88 -, juris) die Anwendung von Ermessen vorgeschrieben ist.
  • LSG Thüringen, 28.07.1999 - L 4 KA 55/97

    Sachliche und rechnerische Richtigstellung ärztlicher Honorarbescheide; Teilnahme

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.03.2015 - L 7 KA 20/12
    Sachlich-rechnerische Richtigstellungen setzen daher die Ausübung von Ermessen (§ 45 Abs. 1 SGB X) auch dann nicht voraus, wenn im Übrigen Vertrauensschutzgesichtspunkte zu beachten sind (a.A. Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 28. Juli 1999 - L 4 KA 55/97 -, juris für einen Honorarkorrekturbescheid; vgl. auch Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 25. April 2013 - L 1 KA 1/12 -, juris, für die Aufhebung einer rechtswidrigen Abrechnungsgenehmigung; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. Oktober 2013 - L 4 KA 65/11 -, juris, für den Sonderfall der nur im Bezirk der KV Hessen existierenden, der Altersversorgung der dortigen Vertragsärzte dienenden erweiterten Honorarverteilung).
  • BSG, 08.02.2006 - B 6 KA 12/05 R

    Kassen (zahn) ärztliche Vereinigung - rückwirkende Korrektur eines rechtswidrig

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.03.2015 - L 7 KA 20/12
    (2) Es ist jedoch in jüngeren Entscheidungen (BSG, Urteile vom 28. August 2013 - B 6 KA 50/12 R -, vom 23. Juni 2010 - B 6 KA 7/09 R -, und vom 08. Februar 2006 - B 6 KA 12/05 R -, jeweils juris) stets davon ausgegangen, dass bei Honorarrückforderungen im Zusammenhang mit der o.g. Fallgruppe - Besonderheiten der vertragsärztlichen Honorierung nicht tangiert - (nur) die Vertrauensschutztatbestände des § 45 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. Abs. 4 Satz 1 SGB X Anwendung finden sollen.
  • LSG Hessen, 30.10.2013 - L 4 KA 65/11

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Grundsätze der Erweiterten Honorarverteilung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.03.2015 - L 7 KA 20/12
    Sachlich-rechnerische Richtigstellungen setzen daher die Ausübung von Ermessen (§ 45 Abs. 1 SGB X) auch dann nicht voraus, wenn im Übrigen Vertrauensschutzgesichtspunkte zu beachten sind (a.A. Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 28. Juli 1999 - L 4 KA 55/97 -, juris für einen Honorarkorrekturbescheid; vgl. auch Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 25. April 2013 - L 1 KA 1/12 -, juris, für die Aufhebung einer rechtswidrigen Abrechnungsgenehmigung; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. Oktober 2013 - L 4 KA 65/11 -, juris, für den Sonderfall der nur im Bezirk der KV Hessen existierenden, der Altersversorgung der dortigen Vertragsärzte dienenden erweiterten Honorarverteilung).
  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R

    Vertragsarzt - Gemeinschaftspraxis - keine Tätigkeit in freier Praxis bei Fehlen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.03.2015 - L 7 KA 20/12
    (2) Es ist jedoch in jüngeren Entscheidungen (BSG, Urteile vom 28. August 2013 - B 6 KA 50/12 R -, vom 23. Juni 2010 - B 6 KA 7/09 R -, und vom 08. Februar 2006 - B 6 KA 12/05 R -, jeweils juris) stets davon ausgegangen, dass bei Honorarrückforderungen im Zusammenhang mit der o.g. Fallgruppe - Besonderheiten der vertragsärztlichen Honorierung nicht tangiert - (nur) die Vertrauensschutztatbestände des § 45 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. Abs. 4 Satz 1 SGB X Anwendung finden sollen.
  • BSG, 30.06.2004 - B 6 KA 34/03 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - rückwirkende Korrektur - individuell

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.03.2015 - L 7 KA 20/12
    Die problematische Grenzziehung zwischen der Berechtigung der KV zu verhindern, dass einzelne Vertragsärzte durch ursprünglich rechtswidrige, aber nicht korrigierbare (Honorar-)Bescheide zu Lasten der anderen Mitglieder der KV begünstigt werden, und dem Interesse aller Vertragsärzte an der Kalkulierbarkeit ihrer Einnahmen und dem Schutz vor unvorhersehbaren, möglicherweise existenzgefährdenden Honorarrückforderungen wäre einseitig und unausgewogen zu Lasten des einzelnen, jeweils betroffenen Arztes erfolgt (vgl. BSG, Urteil vom 30. Juni 2004 - B 6 KA 34/03 R -, juris).
  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 12/08 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Kindesunterhalt für behindertes volljähriges

  • BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 68.90

    Rücknahme eines Verwaltungsakts - Ermessen - Rücknahme eines

  • BGH, 21.02.2013 - AnwZ (Brfg) 68/12

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls:

  • BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 38/11 R

    Anfechtbarkeit gesonderter Feststellungen, Teilelemente und Vorfragen zur

  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 6/06 R

    Kassenärztliche Vereinigung - keine Verrechnung von Honoraransprüchen einer neu

  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KR 2/08 R

    Krankenversicherung - sachleistungsersetzende Kostenerstattung nach

  • BSG, 25.02.1997 - 12 RK 4/96

    Rahmenfrist für die Vorversicherungszeit in der KVdR

  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 26/08 R

    Einheitlicher Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen -

  • BGH, 26.03.1981 - IVa ZR 154/80

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ergänzung des Pflichtteils -

  • BSG, 20.07.1988 - 6 BKa 71/87
  • BGH, 07.07.2008 - II ZR 37/07

    Rechtsfolgen des Ausscheidens des vorletzten Gesellschafters einer BGB

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2014 - L 7 KA 1/12
  • LSG Baden-Württemberg, 26.04.2017 - L 5 KA 3652/15
    Die Kammer schließe sich diesbezüglich der Auffassung des SG Berlin (Urteil vom 22.02.2012, - S 83 KA 613/10 -, nv) und dem daraufhin im Berufungsverfahren ergangenen Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg vom 25.03.2015 (L 7 KA 20/12, in juris) an.

    Denn nach den Ausführungen im Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 25.03.2015 (L 7 KA 20/12) hätten die im dortigen Verfahren beigeladenen Träger des Bewertungsausschusses sich dahingehend geäußert, dass der Bewertungsausschuss mit der Verwendung des Begriffs "(Versorgungs-)Schwerpunkt" habe ermöglichen wollen, dass Ärzte mit der Fachgebietsbezeichnung "Innere Medizin ohne Schwerpunkt, die dem fachärztlichen Versorgungsbereich angehören", Ärzten der Arztgruppe "Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Gastroenterologie" - dieser Schwerpunkt sei im dortigen Verfahren streitig gewesen - unter bestimmten Voraussetzungen gleichgestellt werden könnten.

    Insoweit habe das LSG Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 25.03.2015 (L 7 KA 20/12) zutreffend ausgeführt, dass die Partner der Gesamtverträge im Hinblick auf die wörtliche Übernahme der Arztgruppenbezeichnungen auch nähere Bestimmungen zu den Voraussetzungen eines Versorgungsschwerpunkts im Sinne dieser Regelungen hätten treffen müssen.

    So lange sie lediglich den Begriff "(Versorgungs-)Schwerpunkt" aus dem Beschluss des Bewertungsausschusses übernehmen würden, seien sie auch zu einer Definition des Versorgungsschwerpunkts verpflichtet (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.03.2015, - L 7 KA 20/12 -).

    Dementsprechend hat sich auch der Bewertungsausschuss im Verfahren vor dem LSG Berlin-Brandenburg (L 7 KA 20/12) eingelassen, wonach mit der Verwendung des Begriffs "(Versorgungs-)Schwerpunkt" den Vertragsparteien auf Landesebene ermöglicht werden sollte, dass Ärzten mit der Fachgebietsbezeichnung "Innere Medizin ohne Schwerpunkt, die dem fachärztlichen Versorgungsbereich angehören", Ärzten der Arztgruppe "Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Gastroenterologie" - dieser Schwerpunkt ist im dortigen Verfahren streitig gewesen - unter bestimmten Voraussetzungen gleichgestellt werden könnten.

    Insoweit hat des SG nämlich zu Gunsten der Beklagten im Anschluss an die Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg (L 7 KA 20/12) den Gesamtvertragspartnern einen Gestaltungsspielraum zuerkannt, der von ihnen freilich zunächst auszufüllen ist.

  • LSG Baden-Württemberg, 26.04.2017 - L 5 KA 3651/15
    Die Kammer schließe sich diesbezüglich der Auffassung des Sozialgericht Berlin (Urteil vom 22.02.2012, - S 83 KA 613/10 -, nv) und dem daraufhin im Berufungsverfahren ergangenen Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg vom 25.03.2015 (L 7 KA 20/12, in juris) an.

    Denn nach den Ausführungen im Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 25.03.2015 (L 7 KA 20/12, in juris) hätten die im dortigen Verfahren beigeladenen Träger des BewA sich dahingehend geäußert, dass der Bewertungsausschuss mit der Verwendung des Begriffs "(Versorgungs-)Schwerpunkt" habe ermöglichen wollen, dass Ärzte mit der Fachgebietsbezeichnung "Innere Medizin ohne Schwerpunkt, die dem fachärztlichen Versorgungsbereich angehören", Ärzten der Arztgruppe "Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Gastroenterologie" - dieser Schwerpunkt sei im dortigen Verfahren streitig gewesen - unter bestimmten Voraussetzungen gleichgestellt werden könnten.

    Insoweit habe das LSG Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 25.03.2015 (L 7 KA 20/12) zutreffend ausgeführt, dass die Partner der Gesamtverträge im Hinblick auf die wörtliche Übernahme der Arztgruppenbezeichnungen auch nähere Bestimmungen zu den Voraussetzungen eines Versorgungsschwerpunkts im Sinne dieser Regelungen hätten treffen müssen.

  • LSG Baden-Württemberg, 25.10.2017 - L 5 KA 3809/15

    Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlicher Leistungen - Vertrauensschutz bei

    Bei der RLV-Zuweisung handele es sich um eine durch gesonderten Verwaltungsakt verfügte Teilfestsetzung des Vertragsarzthonorars (vgl. BSG, Urteil vom 15.08.2012, - B 6 KA 38/11 R - auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.03.2015, - L 7 KA 20/12 -, beide in juris).
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