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   LSG Hamburg, 02.08.2018 - L 5 KA 6/17   

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https://dejure.org/2018,27841
LSG Hamburg, 02.08.2018 - L 5 KA 6/17 (https://dejure.org/2018,27841)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 02.08.2018 - L 5 KA 6/17 (https://dejure.org/2018,27841)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 02. August 2018 - L 5 KA 6/17 (https://dejure.org/2018,27841)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von

    Auszug aus LSG Hamburg, 02.08.2018 - L 5 KA 6/17
    Der Verwaltung ist bei der Änderung einer Ermessenspraxis zwar regelmäßig ein weiter Spielraum zuzugestehen, sie ist bei Änderungen jedoch nicht im rechtsfreien Raum tätig, sondern gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an die allgemeinen Rechtsgrundsätze wie etwa an das in Art. 3 Abs. 1 GG verankerte Willkürverbot oder die im Rechtsstaatsprinzip verankerten Grundsätze der Verhältnismäßigkeit oder des Vertrauensschutzes gebunden (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.04.1997 - 3 C 6.95 - und Beschl. v. 08.06.2009 - 2 B 33.09; VGH Hessen, Urt. v. 07.12.2010 - 11 A 2758/09; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 15.01.1980 - X 2123/78).
  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 17/10 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - Voraussetzung für

    Auszug aus LSG Hamburg, 02.08.2018 - L 5 KA 6/17
    Die Beklagte hat als Grund für diese Umstellung angeben, dass anlässlich des Urteils des BSG vom 29. Juni 2011 (B 6 KA 17/10 R) die Kriterien für die Anerkennung von Praxisbesonderheiten überarbeitet worden seien und dabei - ohne dass das BSG hierzu Ausführungen gemacht hatte - auch die Berechnungsmethode umgestellt worden sei, da Praxisbesonderheiten zuvor nicht in allen Fällen gleich berechnet worden seien, was zu Ungerechtigkeiten geführt habe.
  • VGH Hessen, 07.12.2010 - 11 A 2758/09

    Änderung einer Ermessenspraxis bezüglich der Ermittlung der zuwendungsfähigen

    Auszug aus LSG Hamburg, 02.08.2018 - L 5 KA 6/17
    Der Verwaltung ist bei der Änderung einer Ermessenspraxis zwar regelmäßig ein weiter Spielraum zuzugestehen, sie ist bei Änderungen jedoch nicht im rechtsfreien Raum tätig, sondern gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an die allgemeinen Rechtsgrundsätze wie etwa an das in Art. 3 Abs. 1 GG verankerte Willkürverbot oder die im Rechtsstaatsprinzip verankerten Grundsätze der Verhältnismäßigkeit oder des Vertrauensschutzes gebunden (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.04.1997 - 3 C 6.95 - und Beschl. v. 08.06.2009 - 2 B 33.09; VGH Hessen, Urt. v. 07.12.2010 - 11 A 2758/09; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 15.01.1980 - X 2123/78).
  • BFH, 11.06.2014 - VII B 162/13

    Frage zur Zulässigkeit der Änderung einer Verwaltungspraxis nicht

    Auszug aus LSG Hamburg, 02.08.2018 - L 5 KA 6/17
    Letztlich sind dabei die konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls entscheidend, insbesondere die Erkenntnismöglichkeiten des Betroffenen und das Verhalten der Verwaltung (vgl. BFH, Beschl. v. 11.06.2014 - VII B 162/13).
  • BVerwG, 08.06.2009 - 2 B 33.09

    Freiwilliges Ausscheiden aus einem Soldatenverhältnis auf Zeit; Leistungsbescheid

    Auszug aus LSG Hamburg, 02.08.2018 - L 5 KA 6/17
    Der Verwaltung ist bei der Änderung einer Ermessenspraxis zwar regelmäßig ein weiter Spielraum zuzugestehen, sie ist bei Änderungen jedoch nicht im rechtsfreien Raum tätig, sondern gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an die allgemeinen Rechtsgrundsätze wie etwa an das in Art. 3 Abs. 1 GG verankerte Willkürverbot oder die im Rechtsstaatsprinzip verankerten Grundsätze der Verhältnismäßigkeit oder des Vertrauensschutzes gebunden (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.04.1997 - 3 C 6.95 - und Beschl. v. 08.06.2009 - 2 B 33.09; VGH Hessen, Urt. v. 07.12.2010 - 11 A 2758/09; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 15.01.1980 - X 2123/78).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.1980 - X 2123/78
    Auszug aus LSG Hamburg, 02.08.2018 - L 5 KA 6/17
    Der Verwaltung ist bei der Änderung einer Ermessenspraxis zwar regelmäßig ein weiter Spielraum zuzugestehen, sie ist bei Änderungen jedoch nicht im rechtsfreien Raum tätig, sondern gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an die allgemeinen Rechtsgrundsätze wie etwa an das in Art. 3 Abs. 1 GG verankerte Willkürverbot oder die im Rechtsstaatsprinzip verankerten Grundsätze der Verhältnismäßigkeit oder des Vertrauensschutzes gebunden (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.04.1997 - 3 C 6.95 - und Beschl. v. 08.06.2009 - 2 B 33.09; VGH Hessen, Urt. v. 07.12.2010 - 11 A 2758/09; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 15.01.1980 - X 2123/78).
  • LSG Hamburg, 29.11.2023 - L 5 KA 3/22

    Ermittlung des individuellen Leistungsbudgets des Vertragsarztes bei der

    Die Klägerin hat auf das Urteil des erkennenden Senats vom 02.08.2018 (L 5 KA 6/17) Bezug genommen.

    Dem steht auch nicht die Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Hamburg vom 2.8.2018 (L 5 KA 6/17, Juris) entgegen, die lediglich der Beklagten im Falles der Klägerin das Recht abspricht, "rückwirkend" die Berechnungsmethode zu ändern.

  • LSG Hamburg, 29.11.2023 - L 5 KA 2/22

    Voraussetzungen der Anerkennung einer vertragsärztlichen Praxisbesonderheit

    Dem steht auch nicht die Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Hamburg vom 2.8.2018 (L 5 KA 6/17, Juris) entgegen, die lediglich der Beklagten das Recht abspricht, "rückwirkend" die Berechnungsmethode zu ändern.
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