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   LSG Hamburg, 19.02.2020 - L 2 R 115/18   

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https://dejure.org/2020,12764
LSG Hamburg, 19.02.2020 - L 2 R 115/18 (https://dejure.org/2020,12764)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 19.02.2020 - L 2 R 115/18 (https://dejure.org/2020,12764)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 19. Februar 2020 - L 2 R 115/18 (https://dejure.org/2020,12764)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Justiz Hamburg

    § 56 Abs 1 SGB 6 vom 23.06.2014, § 56 Abs 4 Nr 3 Halbs 1 SGB 6 vom 23.06.2014, § 56 Abs 4 Nr 3 Halbs 2 SGB 6 vom 23.06.2014, § 149 Abs 5 S 2 SGB 6, § 249 Abs 1 SGB 6 vom 23.06.2014
    Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Beamten - annähernd gleichwertige Berücksichtigung in der Beamtenversorgung - Verfassungsmäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 13.11.2008 - B 13 R 77/07 R

    Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung - 17. Lebensjahr -

    Auszug aus LSG Hamburg, 19.02.2020 - L 2 R 115/18
    Soweit das Sozialgericht die Auffassung vertrete, die Vormerkung entfalte wegen des nicht aufgehobenen Bescheides vom 29. Januar 2013 weiterhin Bindungswirkung, verkenne es den Sinn der Ausführungen in dem hierfür in Bezug genommenen Urteil des BSG ebenso wie die Regelung des § 31 SGB X. Das BSG habe in der Entscheidung vom 13. November 2008 (B 13 R 77/07 R) lediglich eingeräumt, dass ältere Bescheide eben nicht der expliziten Aufhebung bedürften.

    Hiernach entfaltet nur der jeweils zuletzt ergangene Feststellungsbescheid Bindungswirkung (BSG, Urteil vom 13. November 2008 - B 13 R 77/07 R, Juris).

    Dem steht die Entscheidung des BSG vom 13. November 2008 (B 13 R 77/07 R) nicht entgegen, denn auch sie stellt hinsichtlich des Verfügungssatzes des Bescheides gemäß § 149 Abs. 5 S. 2 SGB V auf den Empfängerhorizont ab.

  • BSG, 10.10.2018 - B 13 R 20/16 R

    Anerkennung von Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung bei der

    Auszug aus LSG Hamburg, 19.02.2020 - L 2 R 115/18
    Dies habe der 13. Senat des BSG mit Urteil vom 10. Oktober 2018 (B 13 R 20/16 R) bereits in einem entsprechenden Fall entschieden.

    Denn auch im Rahmen des Familienfördergebots können und dürfen die gewachsenen unterschiedlichen Systeme berücksichtigt werden, die in unterschiedlicher gesetzgeberischer Zuständigkeit und Finanzierungshoheit liegen (zu alledem mit ausführlicher Begründung und weiteren Nachweisen: BSG, Urteil vom 10. Oktober 2018 - B 13 R 20/16 R, Juris).

  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auszug aus LSG Hamburg, 19.02.2020 - L 2 R 115/18
    Bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung handelt es sich seit jeher um getrennte Systeme, die sich strukturell in so erheblicher Weise unterscheiden, dass eine Vergleichbarkeit hinsichtlich ihrer Leistungen im Sinne von Art. 3 Abs. 1 GG nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von vorneherein nicht besteht, weil beide Regelungen wegen der besonderen Zweckbestimmung und Grundlage der beamtenrechtlichen Versorgung nicht vergleichbar sind (st. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts , vgl nur: BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 1975 - 1 BvL 4/74, Juris Rn. 58 m.w.N.).
  • BSG, 29.04.1997 - 4 RA 25/96

    Anrechnung der Beitragszeiten im Rahmen der Studentenversicherung der ehemaligen

    Auszug aus LSG Hamburg, 19.02.2020 - L 2 R 115/18
    Denn die Beklagte hat mit dieser Formulierung hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie zu dem Ergebnis der Nichtberücksichtigung von Kindererziehungszeiten gerade auf dem Weg einer Aufhebung des diesbezüglichen Vormerkungsbescheides gelangt ist (zu den Voraussetzungen einer konkludenten Aufhebung: BSG, Urteil vom 29. April 1997 - 4 RA 25/96, Juris, Rn. 21).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2021 - L 3 R 486/18

    Anspruch auf Bewilligung einer Altersrente unter Berücksichtigung von Zeiten der

    Auch kann offenbleiben, ob eine Nachzahlung rückwirkend wirksam würde, hier also etwa auf die Zeit vor dem 01.07.2014 zurückwirken würde (hierzu etwa BSG, Urteil vom 16. Februar 1984 - 1 RJ 34/83 -, BSGE 56, 173-180, SozR 5070 § 10a Nr. 10 - juris Rn. 24 ff.; Peters in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, 112. EL/Stand: 09/2020, § 282 SGB VI Rn. 7, § 209 SGB VI Rn. 58 m.w.N.; Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 19. Februar 2020 - L 2 R 115/18 -, juris Rn. 26).
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