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   LSG Hessen, 09.01.2019 - L 4 SO 59/18 ZVW   

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https://dejure.org/2019,1529
LSG Hessen, 09.01.2019 - L 4 SO 59/18 ZVW (https://dejure.org/2019,1529)
LSG Hessen, Entscheidung vom 09.01.2019 - L 4 SO 59/18 ZVW (https://dejure.org/2019,1529)
LSG Hessen, Entscheidung vom 09. Januar 2019 - L 4 SO 59/18 ZVW (https://dejure.org/2019,1529)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Auszahlung von Leistungen nach dem SGB XII; Zulässigkeit einer Entscheidung über die Direktauszahlung von Versicherungsbeiträgen an ein privates Versicherungsunternehmen durch Verwaltungsakt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Auszahlung von Leistungen nach dem SGB XII

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 03.04.2003 - B 13 RJ 39/02 R

    Nichtauszahlung einer bewilligten und festgestellten Rente - Formverwaltungsakt -

    Auszug aus LSG Hessen, 09.01.2019 - L 4 SO 59/18
    Nachdem er dies tatsächlich getan hat, sah sich der Kläger jedenfalls einem sogenannten Formverwaltungsakt gegenüber, dessen Bestandskraft er verhindern musste, um nicht schon deswegen seines möglichen Leistungsanspruchs verlustig zu gehen (vgl. hierzu etwa BSG, Urt. v. 3. April 2003 - B 13 RJ 39/02 R -, BSGE 91, 68 = juris, Rn. 24; BSG, Urt. v. 13. August 2014 - B 6 KA 6/14 R -, BSGE 116, 280 = juris, Rn. 26; Keller, in: Meyer-Ladewig u.a., SGG - Kommentar, 12. Aufl. 2017, § 54 Rn. 8a).

    Auch das Leistungsbegehren ist statthaft (vgl. hierzu und zum Folgenden: BSG, Urt. v. 3. April 2003 - B 13 RJ 39/02 R -, BSGE 91, 68 = juris, Rn. 27): Bei einer reinen Anfechtungsklage, mit der eine belastende Verfügung im Sinne eines Eingriffs der Behörde angefochten wird, erübrigt sich zwar im Regelfall eine Verurteilung zur (Weiter )Leistung und es genügt die Aufhebung der in das Recht des Betroffenen eingreifenden Verfügung.

  • BSG, 09.06.2017 - B 11 AL 6/16 R

    Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten

    Auszug aus LSG Hessen, 09.01.2019 - L 4 SO 59/18
    Insbesondere wenn zwischen Verwaltung und Adressat wie im Bereich der Sozialleistungsverwaltung üblich ein Subordinationsverhältnis besteht, also ein Verhältnis der Über- und Unterordnung, ist von der Befugnis durch Verwaltungsakt zu entscheiden, auszugehen (vgl. BSG, Urt. v. 9. Juni 2017 - B 11 AL 6/16 R -, BSGE 123, 216 = juris, Rn. 18).
  • LSG Bayern, 05.08.2015 - L 7 AS 263/15

    Direktzahlung der Wohnungsmiete an den Vermieter

    Auszug aus LSG Hessen, 09.01.2019 - L 4 SO 59/18
    Dies ist für die vergleichbare Problematik einer Auszahlung eines Teils der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes an den Vermieter des Leistungsberechtigten nach § 22 Abs. 7 SGB II beziehungsweise § 35 Abs. 1 Satz 2 ff. SGB XII grundsätzlich weitgehend anerkannt (vgl. in diesem Sinne etwa LSG BW, Beschl. v. 5. Mai 2011 - L 3 AS 1261/11 ER-B, juris; BayLSG, Beschl. v. 5. August 2015 - L 7 AS 263/15 -, juris, Rn. 35; Luik, in: Eicher/Luik, SGB II - Kommentar, 4. Aufl. 2017, § 22 Rn. 249; Nguyen, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 35 Rn. 122), auch wenn das Bundessozialgericht diesbezüglich, soweit ersichtlich, noch keine abschließende Entscheidung getroffen hat.
  • BSG, 15.12.1999 - B 9 V 26/98 R

    Keine Abschmelzung bei über 55 Jahre alten Versorgungsberechtigten

    Auszug aus LSG Hessen, 09.01.2019 - L 4 SO 59/18
    Unabhängig von der im Einzelnen streitigen Frage, ob es einer ausgeformten gesetzlichen Grundlage für eine Entscheidung der zuständigen Behörde durch Verwaltungsakt bedarf, ist in diesem Zusammenhang jedenfalls ausreichend, wenn sich eine entsprechende Befugnis aus der Systematik des Gesetzes und der Eigenart des zwischen der Behörde und dem Einzelnen bestehenden Rechtsverhältnisses ergibt (vgl. in diesem Sinne etwa BSG, Urt. v. 15. Dezember 1999 - B 9 V 26/98 R -, SozR 3-3100 § 62 Nr. 4 = juris, Rn. 13; Engelmann, in: von Wulffen/Schütze, SGB X - Kommentar, 8. Aufl. 2014, § 31 Rn. 7 m.w.Nw.).
  • BSG, 01.03.2018 - B 8 SO 52/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Hessen, 09.01.2019 - L 4 SO 59/18
    Zudem spricht viel dafür, dass ein offener Bedarf des Klägers zum jetzigen und für die Entscheidung über eine Leistungsklage maßgeblichen Zeitpunkt nicht mehr feststellbar ist, der Beklagte diesen vielmehr durch die Direktzahlung bereits gedeckt hat, wobei man jedenfalls für die Frage der Bedarfsdeckung bezweifeln kann, ob das Vorhandensein oder Fehlen einer Rechtsgrundlage für die Direktzahlung von ausschlaggebender Bedeutung sein kann (vgl. für eine Bedarfsdeckung in entsprechenden Fällen: Holzhey in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 32 Rn. 90; Arndt, NZS 2018, 512).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.05.2011 - L 3 AS 1261/11

    Einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der aufschiebenden Wirkung der

    Auszug aus LSG Hessen, 09.01.2019 - L 4 SO 59/18
    Dies ist für die vergleichbare Problematik einer Auszahlung eines Teils der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes an den Vermieter des Leistungsberechtigten nach § 22 Abs. 7 SGB II beziehungsweise § 35 Abs. 1 Satz 2 ff. SGB XII grundsätzlich weitgehend anerkannt (vgl. in diesem Sinne etwa LSG BW, Beschl. v. 5. Mai 2011 - L 3 AS 1261/11 ER-B, juris; BayLSG, Beschl. v. 5. August 2015 - L 7 AS 263/15 -, juris, Rn. 35; Luik, in: Eicher/Luik, SGB II - Kommentar, 4. Aufl. 2017, § 22 Rn. 249; Nguyen, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 35 Rn. 122), auch wenn das Bundessozialgericht diesbezüglich, soweit ersichtlich, noch keine abschließende Entscheidung getroffen hat.
  • BSG, 09.08.2018 - B 14 AS 38/17 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Auszug aus LSG Hessen, 09.01.2019 - L 4 SO 59/18
    Es besteht Einigkeit, dass auch bei einer tatsächlich vorgenommenen und/oder rechtliche gebotenen Direktzahlung von entsprechenden Beiträgen kein Anspruch des Versicherungsunternehmens gegen den Sozialleistungsträger besteht, der sozialhilfebedürftige Versicherungsnehmer vielmehr allein Leistungsberechtigter bleibt und Auseinandersetzungen über den Sozialhilfeanspruch zwischen ihm und dem Sozialhilfeträger zu führen sind (vgl. für den Fall der Direktzahlung an den Vermieter im Rahmen des Sozialgesetzbuches Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - [SGB II] jüngst BSG, Urt. v. 9. August 2018 - B 14 AS 38/17 R -, juris, Rn. 30 sowie Luik, in: Eicher/Luik, SGB II - Kommentar, 4. Aufl. 2017, § 22 Rn. 247; zur hier streitigen Direktzahlung der Versicherungsbeiträge an ein privates Versicherungsunternehmen nach § 32 Abs. 5 SGB XII a.F. vgl. z.B. H. Schellhorn, in: Schellhorn/Hohm/Schneider, SGB XII, 19. Aufl. 2015, § 33 Rn. 54).
  • BSG, 28.10.2014 - B 14 AS 39/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - maßgeblicher Zeitpunkt -

    Auszug aus LSG Hessen, 09.01.2019 - L 4 SO 59/18
    Auf das Verhältnis des ursprünglichen Verwaltungsakts und eines - für den streitigen Zeitraum wegen der fehlenden Bestandskraft der im hiesigen Verfahren streitigen Bescheide im Übrigen noch gar nicht notwendigen - Überprüfungsbescheides ist § 96 Abs. 1 SGG nicht anwendbar (vgl. BSG, Beschl. v. 30. September 2009 - B 9 SB 19/09 B -, juris, Rn. 9; wohl auch BSG, Urt. v. 28. Oktober 2014 - B 14 AS 39/13 R -, SozR 4-1300 § 44 Nr. 31 = juris, Rn. 11, und B. Schmidt, in: Meyer-Ladewig u.a., SGG - Kommentar, 12. Aufl. 2017, § 96 Rn. 4b; anders wohl: BSG, Urt. v. 20. Oktober 2010 - B 13 R 82/09 R -, SozR 4-6480 Art. 22 Nr. 2 = juris, Rn. 21, wobei das Bundessozialgericht dort auf Grund der spezifischen Situation des Verfahrens davon ausging, der Überprüfungsbescheid habe den vorangegangenen Bescheid ersetzt, wofür vorliegend kein Anhaltspunkt besteht).
  • BSG, 13.08.2014 - B 6 KA 6/14 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen - Voraussetzungen für eine Festsetzung

    Auszug aus LSG Hessen, 09.01.2019 - L 4 SO 59/18
    Nachdem er dies tatsächlich getan hat, sah sich der Kläger jedenfalls einem sogenannten Formverwaltungsakt gegenüber, dessen Bestandskraft er verhindern musste, um nicht schon deswegen seines möglichen Leistungsanspruchs verlustig zu gehen (vgl. hierzu etwa BSG, Urt. v. 3. April 2003 - B 13 RJ 39/02 R -, BSGE 91, 68 = juris, Rn. 24; BSG, Urt. v. 13. August 2014 - B 6 KA 6/14 R -, BSGE 116, 280 = juris, Rn. 26; Keller, in: Meyer-Ladewig u.a., SGG - Kommentar, 12. Aufl. 2017, § 54 Rn. 8a).
  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 49/10 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung - Lebensmittel-

    Auszug aus LSG Hessen, 09.01.2019 - L 4 SO 59/18
    In zeitlicher Hinsicht betrifft er jedoch einen anderen Regelungsgegenstand und ist aus diesem Grunde nicht über § 96 Abs. 1 SGG zum Gegenstand des Verfahrens geworden (vgl. für viele BSG, Urt. v. 17. Dezember 2015 - B 8 SO 14/14 R -, juris, Rn. 11 f.; BSG, Urt. v. 24. Februar 2011 - B 14 AS 49/10 R -, SozR 4-4200 § 21 Nr. 10 = juris, Rn. 14 ff.; B. Schmidt, in: Meyer-Ladewig u.a., SGG - Kommentar, 12. Aufl. 2017, § 96 Rn. 4a).
  • BSG, 17.12.2015 - B 8 SO 14/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Klage - anderweitige

  • BSG, 30.09.2009 - B 9 SB 19/09 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • BSG, 20.10.2010 - B 13 R 82/09 R

    Rentenberechnung - Gesamtleistungsbewertung von Verfolgungsersatzzeiten -

  • BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 134/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zurückweisung der Berufung durch Beschluss -

  • SG Bayreuth, 20.07.2018 - S 4 SO 81/18

    Kein Anspruch der Ehefrau auf Leistungsgewährung wegen überschreiten der

    Gegen den Widerspruchsbescheid hat die Antragstellerin Klage erhoben (S 4 SO 59/18), über die noch nicht entschieden ist.

    Die Antragsgegnerin nimmt Bezug auf das Vorbringen im Klageverfahren S 4 SO 59/18.

    Hinsichtlich weiterer Einzelheiten wird auf die Akte des gegenständlichen Eilrechtsschutzverfahrens, die beigezogene Prozessakte S 4 SO 59/18 und auf die Leistungsakte der Antragsgegnerin verwiesen.

  • LSG Baden-Württemberg, 19.06.2020 - L 4 KR 3138/19

    Krankenversicherung - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufforderung zur

    Ein Verwaltungsakt, der die Anfechtungsklage eröffnet, liegt daher vor, wenn zwar der ursprüngliche Akt kein Verwaltungsakt war, jedoch der Widerspruchsbescheid aus der schlichten Willenserklärung der Behörde einen Verwaltungsakt macht (BSG, Urteil vom 18. September 1997 - 11 RAr 85/96 - juris, Rn. 15; Hessisches LSG, Urteil vom 09. Januar 2019 - L 4 SO 59/18 ZVW - juris, Rn. 47; § 95 Rn. 3; Breitkreuz in: Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl. 2014, § 95, Rn. 4).
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