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   LSG Hessen, 28.03.2008 - L 5 R 22/06 KN   

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https://dejure.org/2008,6612
LSG Hessen, 28.03.2008 - L 5 R 22/06 KN (https://dejure.org/2008,6612)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28.03.2008 - L 5 R 22/06 KN (https://dejure.org/2008,6612)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28. März 2008 - L 5 R 22/06 KN (https://dejure.org/2008,6612)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 108 SGB 6, § 106 Abs 2 S 1 SGB 6, § 106a Abs 2 S 1 SGB 6, § 99 Abs 1 S 1 SGB 6, § 99 Abs 1 S 2 SGB 6
    Rentenversicherung - Beitragszuschuss zur Kranken- bzw Pflegeversicherung - verspätete Antragstellung - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Ablaufhemmung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung eines Beitragszuschusses zu den Aufwendungen zur Krankenversicherung sowie zur Pflegeversicherung; Zeitpunkt für die Gewährung einer Rente aus eigener Versicherung bei nachträglicher Antragstellung; Übertragbarkeit der Regelung der Hemmung der ...

  • fh-sozialversicherung.de

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rentenantragstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verspätete Antragstellung für einen Beitragszuschuss zur Kranken- bzw Pflegeversicherung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 08.09.1983 - 5b RJ 56/82
    Auszug aus LSG Hessen, 28.03.2008 - L 5 R 22/06
    Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts wendet diese Vorschrift auf die in § 67 Abs. 2 AVG genannte Antragsfrist für den Beginn der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit entsprechend an (siehe dazu: BSG vom 7. Juni 1982 - 5b RJ 56/82 zur Vorgängernorm § 206 BGB a.F.).

    Eine Übertragung dieses Grundgedankens nach Sinn und Zweck des § 210 Abs. 1 BGB auf die sozialrechtliche Frist für den Beginn von Renten bedeutet nach der Auffassung des Bundessozialgerichts (BSG vom 7. Juni 1982, a.a.O.; BSGE 19, 173, 177), dass bei einem Geschäftsunfähigen die dreimonatige Antragsfrist bis zur Bestellung eines gesetzlichen Vertreters in ihrem Ablauf gehemmt ist.

  • VGH Bayern, 12.09.2001 - 3 B 98.2604
    Auszug aus LSG Hessen, 28.03.2008 - L 5 R 22/06
    Die Fähigkeit, die Bedeutung einer abgegebenen Willenserklärung zu erkennen, wird selbst bei ausgeprägten Depressionszuständen nicht automatisch aufgehoben, hinzukommen muss eine krankhaft bedingte Veränderung der Motivationsbildung aufgrund der affektiven und kognitiven Veränderungen des Depressionszustandes (vgl. VGH München, Urteil vom 12. September 2001 - Az.: 3 B 98.2604 - veröffentlich in Juris Rdnr. 54).
  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 69/95

    Herstellungsanspruch - Nachentrichtung - Freiwillige Beträge - Rentenanwartschaft

    Auszug aus LSG Hessen, 28.03.2008 - L 5 R 22/06
    Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch setzt unter anderem die Verletzung behördlicher Auskunfts-, Beratungs- und Betreuungspflichten im Sozialversicherungsverhältnis voraus (s. BSGE 91, 1, 4; BSG SozR 1200 § 14 Nr. 16 Seite 29 ff.; SozR 3-1200 § 14 Nr. 22 Seite 74 ff., Nr. 24 Seite 82 ff.).
  • BSG, 18.12.1986 - 4a RJ 73/85

    Vollwaisenrente - Adoption - Grundanspruch - Renteneinzelleistung -

    Auszug aus LSG Hessen, 28.03.2008 - L 5 R 22/06
    Für diese Fälle wird ein materiell-rechtlicher, die fälligen Einzelansprüche vernichtender Einwand ausgestaltet, der dann Platz greift, wenn der Antrag mehr als drei Kalendermonate nach Ablauf des Monats gestellt wird, in dem das Recht auf Rente entstanden ist (BSGE 61, 108, 113; BSG, Urteil vom 2. August 2000, SozR 3-2600 § 99 Nr. 5).
  • BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 38/02 R

    Altersrente für Frauen - verspätete Antragstellung - Rentenbeginn -

    Auszug aus LSG Hessen, 28.03.2008 - L 5 R 22/06
    Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch setzt unter anderem die Verletzung behördlicher Auskunfts-, Beratungs- und Betreuungspflichten im Sozialversicherungsverhältnis voraus (s. BSGE 91, 1, 4; BSG SozR 1200 § 14 Nr. 16 Seite 29 ff.; SozR 3-1200 § 14 Nr. 22 Seite 74 ff., Nr. 24 Seite 82 ff.).
  • BSG, 21.09.2000 - B 11 AL 7/00 R

    Befreiungstatbestände bei der Erstattungspflicht der Arbeitgebers bei

    Auszug aus LSG Hessen, 28.03.2008 - L 5 R 22/06
    Insbesondere muss das Gericht nicht nach Tatsachen forschen, für deren Bestehen die Umstände des Einzelfalls keine Anhaltspunkte bieten (siehe BSGE 87, 132, 138; 36, 107, 110).
  • BSG, 23.03.1972 - 5 RJ 63/70

    Pflicht zur Schadensverhütung - Vollständige Auskunftspflicht -

    Auszug aus LSG Hessen, 28.03.2008 - L 5 R 22/06
    Zudem würde es an einer Kausalität zwischen Pflichtverletzung (der Behörde) und ausgleichsbedürftiger Situation fehlen, weil namentlich die Angabe des Klägers, keinen Zuschuss beantragen zu wollen, die qualitativ vorwiegende Ursache für die Nichtleistung der Beklagten ist (vgl. BSGE 34, 124, 129 f; 12, 242, 246; 1, 72, 76).
  • BSG, 26.10.1994 - 11 RAr 5/94

    Altersübergangsgeld - Arbeitsamt - Hinweispflicht

    Auszug aus LSG Hessen, 28.03.2008 - L 5 R 22/06
    Die Pflicht zu einer darüber hinausgehenden konkreten individuellen Spontanberatung besteht hingegen nur dann, wenn sich dem Sozialleistungsträger eine klar zu Tage liegende Gestaltungsmöglichkeit zu Gunsten des Versicherten aufdrängt (vgl. BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 16 S. 49 ff.), wozu er hier überhaupt Kenntnis vom Bestehen einer freiwilligen Krankenversicherung hätte haben müssen.
  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
    Auszug aus LSG Hessen, 28.03.2008 - L 5 R 22/06
    Zudem würde es an einer Kausalität zwischen Pflichtverletzung (der Behörde) und ausgleichsbedürftiger Situation fehlen, weil namentlich die Angabe des Klägers, keinen Zuschuss beantragen zu wollen, die qualitativ vorwiegende Ursache für die Nichtleistung der Beklagten ist (vgl. BSGE 34, 124, 129 f; 12, 242, 246; 1, 72, 76).
  • BSG, 02.08.2000 - B 4 RA 54/99 R

    Rentenbeginn bei verspäteter Antragstellung, Stammrecht

    Auszug aus LSG Hessen, 28.03.2008 - L 5 R 22/06
    Für diese Fälle wird ein materiell-rechtlicher, die fälligen Einzelansprüche vernichtender Einwand ausgestaltet, der dann Platz greift, wenn der Antrag mehr als drei Kalendermonate nach Ablauf des Monats gestellt wird, in dem das Recht auf Rente entstanden ist (BSGE 61, 108, 113; BSG, Urteil vom 2. August 2000, SozR 3-2600 § 99 Nr. 5).
  • BSG, 31.07.1973 - 5 RKnU 29/71

    Unfallfolgen - Verschlimmerung - Abfindung - Abgefundene Rente

  • BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54

    Versorgungsanspruch wegen

  • BSG, 19.06.1963 - 3 RK 34/59

    Freiwillige Weiterversicherung in der Krankenversicherung im Anschluss an die

  • BSG, 12.04.1984 - 1 RA 51/83

    Herstellungsanspruch - Unterlassene Beratung - Nachentrichtung - Pflichten eines

  • BSG, 28.02.1984 - 12 RK 31/83

    Herstellungsanspruch - Verfahrensmängel - Beratung von Amts - Aufklärung im

  • LSG Bayern, 01.06.2016 - L 13 R 599/13

    Dauerhafter Rentenanspruch wegen Erwerbsunfähigkeit - Manie mit psychotischen

    Ein Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 28. März 2008, Az. L 5 R 22/06 KN wurde vorgelegt, wonach bei einer bipolaren Störung, die durch einen Phasenverlauf gekennzeichnet sei, nicht zwingend von einer Geschäftsunfähigkeit oder beschränkten Geschäftsfähigkeit ausgegangen werden könne.
  • LSG Baden-Württemberg, 28.05.2020 - L 7 SO 283/19
    Dann kann eine Rente noch innerhalb von drei Monaten ab Beendigung des Vertretungsmangels beantragt werden (BSG, Urteil vom 27. Januar 2010 - B 12 KR 20/08 R - juris Rdnr. 19; Hessisches LSG, Urteil vom 28. März 2008 - L 5 R 22/06 KN - juris Rdnr. 21; Schmidt/Kador in jurisPK-SGB VI, 2. Aufl. 2013 (Stand 8. April 2020), § 99 Rdnr. 27.3).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2015 - L 11 R 2491/14
    Übertragen auf das Recht der Zahlung eines Beitragszuschusses führt diese Vorschrift dazu, dass der Beitragszuschuss - sofern er nicht bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen vorlagen, beantragt wurde - erst vom Beginn des Antragsmonat an geleistet werden kann (HessLSG 28.03.2008, L 5 R 22/06 KN, NZS 2009, 224; KassKomm-Kater § 99 SGB VI Rn 5).
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