Rechtsprechung
   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 08.10.2021 - L 2 AL 49/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,42676
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 08.10.2021 - L 2 AL 49/14 (https://dejure.org/2021,42676)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 08.10.2021 - L 2 AL 49/14 (https://dejure.org/2021,42676)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 08. Oktober 2021 - L 2 AL 49/14 (https://dejure.org/2021,42676)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,42676) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 56 Abs 1 SGB 3 vom 20.12.2011, § 67 Abs 1 Nr 3 SGB 3 vom 20.12.2011, § 67 Abs 5 S 2 SGB 3 vom 20.12.2011, § 1610 Abs 2 BGB
    Berufsausbildungsbeihilfe - Einkommensanrechnung - Ausschluss der Anrechnung von Elterneinkommen - Nichtbestehen eines Unterhaltsanspruches - Offensichtlichkeit - Gegenseitigkeitsprinzip - Verletzung der Obliegenheitspflicht - mehrere Ausbildungsabbrüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufsausbildungsbeihilfe - Einkommensanrechnung - Ausschluss der Anrechnung von Elterneinkommen - Nichtbestehen eines Unterhaltsanspruches - Offensichtlichkeit - Gegenseitigkeitsprinzip - Verletzung der Obliegenheitspflicht - mehrere Ausbildungsabbrüche

  • rechtsportal.de

    Bewilligung von Berufsausbildungsbeihilfe; Zumutbarkeit der Leistung von Ausbildungsunterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2022, 791
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.05.2017 - XII ZB 415/16

    Grenzen des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 08.10.2021 - L 2 AL 49/14
    Eine Unterhaltspflicht kommt daher umso weniger in Betracht, je älter der Auszubildende bei Abschluss seiner praktischen Berufsausbildung ist, je eigenständiger er seine Lebensverhältnisse gestaltet und je weniger eine Kommunikation über seine Ausbildungspläne erfolgt (so BGH, Beschluss vom 3. Mai 2017 - XII ZB 415/16).
  • BGH, 08.03.2017 - XII ZB 192/16

    Kindesunterhalt: Ausbildungsunterhalt in den sogenannten

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 08.10.2021 - L 2 AL 49/14
    Verletzt dieses aber nachhaltig seine Obliegenheit, die Ausbildung planvoll und zielstrebig aufzunehmen und durchzuführen, büßt es seinen Unterhaltsanspruch ein und muss sich darauf verweisen lassen, seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen (BGH, Beschluss vom 8. März 2017 - XII ZB 192/16 - juris, Rn. 17 und Beschluss vom 3. Juli 2013 - XII ZB 220/12).
  • BGH, 03.07.2013 - XII ZB 220/12

    Ausbildungsunterhalt für eine Erstausbildung auch nach dreijähriger Verzögerung

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 08.10.2021 - L 2 AL 49/14
    Verletzt dieses aber nachhaltig seine Obliegenheit, die Ausbildung planvoll und zielstrebig aufzunehmen und durchzuführen, büßt es seinen Unterhaltsanspruch ein und muss sich darauf verweisen lassen, seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen (BGH, Beschluss vom 8. März 2017 - XII ZB 192/16 - juris, Rn. 17 und Beschluss vom 3. Juli 2013 - XII ZB 220/12).
  • BSG, 17.05.1988 - 10 RKg 3/87

    Stattgeben der Klage - Anschlussberufung - Hilfsweise Klage - Verpflichtungsklage

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 08.10.2021 - L 2 AL 49/14
    Der Senat konnte den Tenor abändern, ohne dass dem das Verbot der reformatio in peius (Verschlechterungsverbot) entgegensteht (siehe BSG, Urteil vom 17. Mai 1988 - 10 RKg 3/87).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2015 - L 8 AL 132/13

    Berufsausbildung - Elternunterhalt - Zweitausbildung

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 08.10.2021 - L 2 AL 49/14
    Es kann dahinstehen, ob es für den Nachweis eines nicht bestehenden oder verwirkten Unterhaltsanspruches stets eines entsprechenden Urteils bedarf (strittig, für eine Prüfung anhand der unterhaltsrechtlichen Bestimmungen des BGB: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Februar 2015 - L 8 AL 132/13, juris Rn. 28; so auch Mutschler/Schmidt-De Caluwe/Coseriu, SGB III § 67 Rn. 130, beck-online; Herbst in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 111, 2. Aufl., § 67 SGB III, Stand: 22.03.2021, Rn. 174; a. A. wohl Hassel in Brand, SGB 111, 8. Auflage 2018, § 67 Rz. 17).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.07.2011 - L 2 AL 36/11

    Bewilligung von Berufsausbildungsbeihilfe für eine Zweitausbildung durch

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 08.10.2021 - L 2 AL 49/14
    Zudem weist die Beklagten auf einen Beschluss des LSG Sachsen-Anhalt vom 21. Juli 2011, L 2 AL 36/11 B ER, wonach in Fällen, in denen ein Ausnahmefall für die Förderung einer Zweitausbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung vorliege, viel dafür spreche, dass dann auch ein Ausnahmefall bei der Beurteilung der Unterhaltspflicht bestehe.
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2020 - L 2 AL 58/14

    Arbeitslosengeldanspruch - Erlöschen der Wirksamkeit der persönlichen

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 08.10.2021 - L 2 AL 49/14
    Der Tenor des Urteils des Sozialgerichts war jedoch wie im Verfahren L 2 AL 58/14 (siehe Urteil des Senats vom 17. Juni 2020) neu zu fassen, da das Sozialgericht ein Aufhebungs- und Verpflichtungsurteil erlassen hat, obwohl eine kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage nach §§ 54 Abs. 1 S.1, Abs. 4 SGG richtige Klageart ist.
  • BSG, 23.06.1981 - 7 RAr 6/80

    Leistungsbescheide bei Lehrstellenwechsel werden Gegenstand des Verfahrens

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 08.10.2021 - L 2 AL 49/14
    Lediglich in der Gesetzesbegründung (BT-Drs 14/4731, S. 44) ist zur gleichlautenden Vorgängervorschrift § 71 Abs. 5 Satz 2 ausgeführt: "Satz 2 beseitigt Zweifel in Fällen, in denen einerseits die Berechnung nach dem SGB III ein anzurechnendes Einkommen ergibt, von dem Unterhaltspflichtigen jedoch belegt wird, dass z. B. durch Urteil entschieden ist, dass ein Unterhaltsanspruch nicht besteht." Schon vor Inkrafttreten der Vorschrift in § 71 Abs. 5 SGB III im Jahr 2001 hatte aber das Bundessozialgericht (BSG) zur Vorschrift des § 40 Abs. 1 AFG ("soweit ihm die hierfür erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen") entschieden, dass eine Anrechnung von Einkommen der Eltern ausnahmsweise dann nicht gerechtfertigt ist, wenn der bürgerlich-rechtliche Unterhaltsanspruch des Auszubildenden nach objektivem Recht offensichtlich ausgeschlossen ist (BSG, Urteil vom 23. Juni 1981 - 7 RAr 6/80, juris Rn. 26).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht