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   LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2005 - L 5 VG 1/03   

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https://dejure.org/2005,13673
LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2005 - L 5 VG 1/03 (https://dejure.org/2005,13673)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14.12.2005 - L 5 VG 1/03 (https://dejure.org/2005,13673)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14. Dezember 2005 - L 5 VG 1/03 (https://dejure.org/2005,13673)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff iS des § 1 Abs 1 OEG - unterlassene Hilfeleistung nach § 323c StGB - Aussetzung nach § 221 Abs 1 Nr 1 und 2 StGB

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 S. 1 OEG; § 323c StGB; § 221 Abs. 1 Nr. 1 StGB
    Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG); Unterlassene Hilfeleistung als vorsätzlicher tätlicher Angriff i.S.d. OEG; Vorliegen eines rechtswidrigen Angriffs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG); Unterlassene Hilfeleistung als vorsätzlicher tätlicher Angriff i.S.d. OEG; Vorliegen eines rechtswidrigen Angriffs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Gewaltopferentschädigung bei unterlassener Hilfeleistung und Aussetzung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 12.06.2003 - B 9 VG 11/02 B

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2005 - L 5 VG 1/03
    Zweck der Opferentschädigung ist der Ausgleich für das Versagen des staatlichen Gewaltmonopols (Schutz der Bürger vor Gewaltkriminalität), so dass nicht jede körperliche Folge einer strafbaren Handlung in den Schutzbereich des OEG fällt (vgl BSG, Beschluss vom 12. Juni 2003 - B 9 VG 11/02 B).

    Dementsprechend besteht nach der gefestigten Rechtsprechung des BSG bei unterlassener Hilfeleistung (§ 323c StGB) kein Anspruch auf Entschädigungsleistungen nach dem OEG (Beschluss vom 12. Juni 2003 - B 9 VG 11/02 B - und Urteil vom 10. November 1993 - 9 RVg 2/93 - vgl. auch: Urteil des 13. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen vom 27. Juni 2002 - L 13 VG 6/01).

    Allerdings hat das BSG - soweit ersichtlich - die Rechtsfrage, ob bei echten Unterlassungsdelikten generell ein tätlicher Angriff i.S.d. OEG verneint werden muss, bislang offen gelassen (BSG, Urteil vom 24. September 1992, NJW 1993, 880; Beschluss vom 12. Juni 2003 - B 9 VG 11/02 B).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2002 - L 13 VG 6/01

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Begriff - Unterlassungsdelikt -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2005 - L 5 VG 1/03
    Dementsprechend besteht nach der gefestigten Rechtsprechung des BSG bei unterlassener Hilfeleistung (§ 323c StGB) kein Anspruch auf Entschädigungsleistungen nach dem OEG (Beschluss vom 12. Juni 2003 - B 9 VG 11/02 B - und Urteil vom 10. November 1993 - 9 RVg 2/93 - vgl. auch: Urteil des 13. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen vom 27. Juni 2002 - L 13 VG 6/01).

    Sieht man § 221 Abs. 1 Nr. 2 StGB als sog. echtes Unterlassungsdelikt an (so etwa: Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch, § 221 Rn 3 mit umfangreichen weiteren Nachweisen), scheidet zumindest nach der Rechtsprechung des 13. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 27. Juni 2002 - L 13 VG 6/01) eine Entschädigung nach dem OEG von vornherein aus.

  • BSG, 04.02.1998 - B 9 VG 5/96 R

    Opferentschädigung - Gewalttat - Verletzung durch Signalmunition - bedingter

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2005 - L 5 VG 1/03
    Eventualvorsatz liegt vor, wenn ein Täter, dessen Verhalten zwar nicht wissentlich und willentlich auf die Verwirklichung eines durch Eintritt eines Erfolgs gekennzeichneten Straftatbestand gerichtet ist (hier: Versetzen in hilflose Lage), den Erfolg zumindest für möglich gehalten und ihn billigend in Kauf genommen hat (vgl. BSG, Urteil vom 4. Februar 1998 - B 9 VG 5/96 R, BSGE 81, 288).
  • BSG, 24.09.1992 - 9a RVg 5/91

    Opfer einer Gewalttat - Befreiung aus hilfloser Lage - Verletzung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2005 - L 5 VG 1/03
    Allerdings hat das BSG - soweit ersichtlich - die Rechtsfrage, ob bei echten Unterlassungsdelikten generell ein tätlicher Angriff i.S.d. OEG verneint werden muss, bislang offen gelassen (BSG, Urteil vom 24. September 1992, NJW 1993, 880; Beschluss vom 12. Juni 2003 - B 9 VG 11/02 B).
  • BSG, 23.10.1985 - 9a RVg 5/84

    Handgreiflichkeit - Feindseligkeit - Volksfest - Angriff - Abwehr -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2005 - L 5 VG 1/03
    Ein Angriff würde dagegen - über die Hilflosigkeit hinaus - ein gewaltsames, handgreifliches Vorgehen in kämpferischer, feindseliger Absicht des T. gegen K. voraussetzen (vgl. BSG, Urteil vom 23. Oktober 1985 - 9a RVg 5/84, BSGE 59, 46).
  • BSG, 10.11.1993 - 9 RVg 2/93
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2005 - L 5 VG 1/03
    Dementsprechend besteht nach der gefestigten Rechtsprechung des BSG bei unterlassener Hilfeleistung (§ 323c StGB) kein Anspruch auf Entschädigungsleistungen nach dem OEG (Beschluss vom 12. Juni 2003 - B 9 VG 11/02 B - und Urteil vom 10. November 1993 - 9 RVg 2/93 - vgl. auch: Urteil des 13. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen vom 27. Juni 2002 - L 13 VG 6/01).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2010 - L 12 VG 2/06

    Anspruch auf Gewaltopferentschädigung bei Nachstellungen durch Stalker

    Ein "tätlicher Angriff" im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG setzt danach ein Handeln voraus, das unmittelbar auf eine Person abzielt und auch auf diese einwirken soll; der gewaltsame Einbruch in eine Wohnung etwa begründet demnach noch keinen "tätlichen Angriff" des sich der Gegenwart des Opfers nicht bewussten Einbrechers (BSGE 56, 234), wohl aber z.B. das aktive Aussetzen (§ 221 Abs. 1, 1. Alt. StGB in der bis 31.3.1998 geltenden Fassung) eines betagten, gehbehinderten Opfers an einsamer Stelle zur Nachtzeit (BSG v. 24.9.1992 - 9a RVg 5/91 = NJW 1993, 880; offen gelassen zu § 221 Abs. 1 StGB n.F. in LSG Niedersachsen-Bremen v. 14.12.2005 - L 5 VG 1/03 = Breithaupt 2006, 307; zum Ausschluss von Entschädigungsleistungen nach dem OEG bei unterlassener Hilfeleistung i.S.v. § 323c StGB vgl. BSG v. 12.6.2003 und v. 10.11.1993 - B 9 VG 11/02 B bzw. 9 RVg 2/93).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.09.2009 - L 6 VG 1834/08
    Das BSG hat diese Frage bisher offen gelassen (vgl. die Nachweise bei Heinz, OEG, 2007, Randziffer 107 bis 109 zu § 1 sowie LSG Niedersachen-Bremen vom 14.12.2005 - L 5 VG 1/03, zitiert nach Juris).
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