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   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2019 - L 11 AL 27/19 B ER   

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https://dejure.org/2019,26450
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2019 - L 11 AL 27/19 B ER (https://dejure.org/2019,26450)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.06.2019 - L 11 AL 27/19 B ER (https://dejure.org/2019,26450)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. Juni 2019 - L 11 AL 27/19 B ER (https://dejure.org/2019,26450)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 Abs. 1 Nr. 3 AÜG; § 3 Abs. 1 Nr. 1 AÜG
    Widerruf einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung; Begriff der Unzuverlässigkeit; Arbeitsrechtliche Verstöße im Kernbereich; Summierung von Umständen und kleineren Verstößen gegen arbeitsrechtliche Vorschriften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    AÜG § 5 Abs. 1 Nr. 3 ; AÜG § 3 Abs. 1 Nr. 1
    Widerruf einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Zeitarbeit: Widerruf einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis mangels Zuverlässigkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 140/90

    Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2019 - L 11 AL 27/19
    Bei der Zuverlässigkeit handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff ohne Beurteilungsspielraum, der sowohl in tatsächlicher als auch rechtlicher Hinsicht der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt (BSG, Urteil vom 06.02.1992 - 7 Rar 140/90 - Wank in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 19. Aufl. 2019, AÜG, § 3 Rn 2).

    Die Unzuverlässigkeit kann sich allerdings auch aus einer Summierung von Umständen und kleineren Verstößen gegen arbeitsrechtliche Vorschriften ergeben, die für sich allein keinen Versagungsgrund rechtfertigen könnten (vgl LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.06.2018 - L 7 AL 22/18 B ER -) Maßgebend ist hierbei eine Prognose für die Zukunft, d. h. ein aus den vorhandenen tatsächlichen Umständen der Vergangenheit und der Gegenwart gezogener Schluss auf ein wahrscheinliches zukünftiges Verhalten der Antragstellerin (BSG, Urteil vom 06.02.1992 - 7 Rar 140/90 -).

    Nicht auf die Einschätzung der Zuverlässigkeit wirken sich nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 06.02.1992 - 7 Rar 140/90 -) die nicht festzustellende Qualifikation des Geschäftsführers der Antragstellerin bzw die vorhandenen Qualifikationen der Mitarbeiter aus (vgl die Verfügung des SG vom 05.02.2019, Blatt 79 GA, und Schriftsatz der Bevollmächtigten der Antragstellerin vom 13.02.2019 nebst Anlagen, Blatt 93 GA).

    Aufgrund des Erfordernisses, dass die ordnungsgemäße Ausübung der Arbeitnehmerüberlassung nicht möglich ist, wenn dem Erlaubnisinhaber elementarste Kenntnisse für die Ausübung seines Gewerbes fehlen (vgl dazu BSG, Urteil vom 06.02.1992, aaO), und dem Umstand, dass insoweit auf den Geschäftsführer der juristischen Person abzustellen ist (vgl. Wank, aaO, AÜG § 3 Rn 4), der zudem aufgrund seiner Stellung als alleiniger Gesellschafter maßgeblich die Geschicke der Antragstellerin bestimmen kann, geht der erkennende Senat hier davon aus, dass auch Umstände außerhalb der Tätigkeit für die Antragstellerin selbst - hier die dem Geschäftsführer zuzurechnenden elementaren Defizite in seiner Funktion als Geschäftsführer der R. - die Annahme der Unzuverlässigkeit der Antragstellerin rechtfertigen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2018 - L 7 AL 22/18

    Summierung von kleinen Verstößen; Unzuverlässigkeit des Arbeitgebers; Widerruf

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2019 - L 11 AL 27/19
    Die Unzuverlässigkeit eines Verleihers kann sich aufgrund des Verstoßes gegen arbeitsrechtliche Kernprinzipien auch wegen einer Summierung von kleineren Verstößen gegen arbeitsrechtliche Vorschriften ergeben, die für sich allein keinen Versagungsgrund rechtfertigen könnten (Anschluss an Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. Juni 2018 - L 7 AL 22/18 B ER -).

    Die Unzuverlässigkeit kann sich allerdings auch aus einer Summierung von Umständen und kleineren Verstößen gegen arbeitsrechtliche Vorschriften ergeben, die für sich allein keinen Versagungsgrund rechtfertigen könnten (vgl LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.06.2018 - L 7 AL 22/18 B ER -) Maßgebend ist hierbei eine Prognose für die Zukunft, d. h. ein aus den vorhandenen tatsächlichen Umständen der Vergangenheit und der Gegenwart gezogener Schluss auf ein wahrscheinliches zukünftiges Verhalten der Antragstellerin (BSG, Urteil vom 06.02.1992 - 7 Rar 140/90 -).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2018 - L 7 AL 163/18

    Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen den Widerruf einer Erlaubnis nach

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2019 - L 11 AL 27/19
    Die für die Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitnehmern erforderliche Zuverlässigkeit setzt die Einrichtung einer Organisations- und Überwachungsstruktur voraus, die geeignet ist, zu Lasten der Leiharbeitnehmer gehende Verstöße gegen bestehende rechtliche Vorschriften zu vermeiden (Anschluss an Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21. Dezember 2018 - L 7 AL 163/18 B ER -).

    Insoweit ist auch von einem Widerrufsgrund iSd § 5 Abs. 1 Nr. 3 iVm § 3 Abs. 1 Nr. 2 AÜG auszugehen (mangelhafte Betriebsorganisation, vgl. dazu ausführlich: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21. Dezember 2018 - L 7 AL 163/18 B ER - Rn 24 ff).

  • BAG, 03.11.2011 - 2 AZR 748/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vorwerfbarkeit der Pflichtverletzung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2019 - L 11 AL 27/19
    Wenn die Antragstellerin geltend macht, der Leiharbeitnehmer O. sei gekündigt worden, weil er einen Fahrweg nicht habe auf sich nehmen wollen, fehlt es an ausreichendem Vortrag, inwieweit damit überhaupt eine Verletzung arbeitsvertraglicher Haupt- oder Nebenpflichten gegeben war, die zu einer verhaltensbedingten Kündigung berechtigte (vgl insoweit BAG, Urteil vom 3.11.2011 - 2 AZR 748/10 -, Rolfs aaO, Rn 216 ff).
  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 859/11

    Wartezeit - Leiharbeitnehmer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2019 - L 11 AL 27/19
    Unverständlich ist es, wenn die Antragstellerin in der Beschwerdeschrift vom 22.03.2019 hinsichtlich der Probezeitvereinbarung vorträgt, "dass es für die Beendigung der Beschäftigungsverhältnisse Gründe gab, welche in der Sphäre der Mitarbeiter lagen." Dass dies unzulässige fortlaufende Probezeitvereinbarungen rechtfertigen kann, ist nicht nachvollziehbar (vgl zur Unzulässigkeit einer einzelvertraglichen Vereinbarung einer Probezeit, wenn der Arbeitgeber bereits ausreichende Möglichkeiten hatte, den Arbeitnehmer zu erproben: Koch in: Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 17. Auflage 2017, § 41 Rdnr 3; vgl auch BAG, Urteil vom 20.02.2014 - 2 AZR 859/11 -, Urteil vom 28.08.2008 - 2 AZR 101/07 -).
  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 19/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2019 - L 11 AL 27/19
    Abgesehen davon, dass diese keinen Niederschlag in der Formulierung der Kündigung gefunden haben, ist bereits schwer nachvollziehbar, dass die für eine rechtmäßige personenbedingte Kündigung nach der Rechtsprechung des BAG zwingend erforderliche Negativprognose im Hinblick auf künftig zu erwartende Beeinträchtigungen betrieblicher Interessen vorgelegen hat (vgl insoweit BAG, Urteil vom 23.06.1983 - 2 AZR 15/82 -, Urteil vom 06.09.1989 - 2 AZR 19/89 -, vgl auch Rolfs in: Beck OK, Arbeitsrecht, Stand: 01.03.2019 § 1 KSchG, Rdnr 109 ff).
  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 101/07

    Kündigung während der Wartezeit - kein enger zeitlicher und sachlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2019 - L 11 AL 27/19
    Unverständlich ist es, wenn die Antragstellerin in der Beschwerdeschrift vom 22.03.2019 hinsichtlich der Probezeitvereinbarung vorträgt, "dass es für die Beendigung der Beschäftigungsverhältnisse Gründe gab, welche in der Sphäre der Mitarbeiter lagen." Dass dies unzulässige fortlaufende Probezeitvereinbarungen rechtfertigen kann, ist nicht nachvollziehbar (vgl zur Unzulässigkeit einer einzelvertraglichen Vereinbarung einer Probezeit, wenn der Arbeitgeber bereits ausreichende Möglichkeiten hatte, den Arbeitnehmer zu erproben: Koch in: Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 17. Auflage 2017, § 41 Rdnr 3; vgl auch BAG, Urteil vom 20.02.2014 - 2 AZR 859/11 -, Urteil vom 28.08.2008 - 2 AZR 101/07 -).
  • BAG, 23.06.1983 - 2 AZR 15/82

    Häufige Kurzerkrankungen - Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2019 - L 11 AL 27/19
    Abgesehen davon, dass diese keinen Niederschlag in der Formulierung der Kündigung gefunden haben, ist bereits schwer nachvollziehbar, dass die für eine rechtmäßige personenbedingte Kündigung nach der Rechtsprechung des BAG zwingend erforderliche Negativprognose im Hinblick auf künftig zu erwartende Beeinträchtigungen betrieblicher Interessen vorgelegen hat (vgl insoweit BAG, Urteil vom 23.06.1983 - 2 AZR 15/82 -, Urteil vom 06.09.1989 - 2 AZR 19/89 -, vgl auch Rolfs in: Beck OK, Arbeitsrecht, Stand: 01.03.2019 § 1 KSchG, Rdnr 109 ff).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.11.2017 - L 2 AL 75/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2019 - L 11 AL 27/19
    Zum Kernbereich zählen die Vergütung, Ansprüche auf Erholungsurlaub und sonstige Ansprüche auf geldwerte Leistungen (vgl LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.11.2017 - L 2 AL 75/17 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2019 - L 11 AL 46/19
    Die Aufhebung umfasst auch den Widerruf nach § 5 AÜG (vgl Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Auflage 2017, § 86a Rn 31; Wahrendorf in: Roos/Wahrendorf, SGG, 1. Auflage 2014, § 86a Rn 127; Richter in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG § 86a, Rn 66; ebenso: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21. Dezember 2018 - L 7 AL 163/18 B ER, Rn 19 - Beschluss des erkennenden Senats vom 17. Juni 2019 - L 11 AL 27/19 B ER, Rn 24).

    Die Unzuverlässigkeit kann sich allerdings auch aus einer Summierung von Umständen und kleineren Verstößen gegen arbeitsrechtliche Vorschriften ergeben, die für sich allein keinen Versagungsgrund rechtfertigen könnten (vgl LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. Juni 2018 - L 7 AL 22/18 B ER - Beschlüsse des erkennenden Senats vom 17. Juni 2019 - L 11 AL 27/19 B ER- und 19. August 2019 - L 11 AL 49/19 B ER -).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.08.2019 - L 11 AL 49/19
    Zu den Voraussetzungen hat der Senat mit seinem Beschluss vom 17. Juni 2019 - L 11 AL 27/19 B ER - bereits ausgeführt:.
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