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   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2007 - L 8 SO 39/06   

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https://dejure.org/2007,15483
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2007 - L 8 SO 39/06 (https://dejure.org/2007,15483)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.03.2007 - L 8 SO 39/06 (https://dejure.org/2007,15483)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. März 2007 - L 8 SO 39/06 (https://dejure.org/2007,15483)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Übernahme von Vorsorgebeiträgen gem § 33 SGB 12 - angemessene Alterssicherung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch auf Gewährung der Kosten für eine angemessene Alterssicherung; Volle richterliche Überprüfung des unbestimmten Rechtsbegriffs "angemessene Alterssicherung"; Unabhängigkeit von Sozialhilfeleistungen im Rentenalter; Maßgeblichkeit einer voraussichtlichen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung der Kosten für eine angemessene Alterssicherung; Volle richterliche Überprüfung des unbestimmten Rechtsbegriffs "angemessene Alterssicherung"; Unabhängigkeit von Sozialhilfeleistungen im Rentenalter; Maßgeblichkeit einer voraussichtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Sozialhilfe, Übernahme von Vorsorgebeiträgen zur angemessenen Alterssicherung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 02.07.2001 - 12 B 98.1650
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2007 - L 8 SO 39/06
    Kosten für eine angemessene Alterssicherung sind insbesondere freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gemäß § 7 SGB VI. Gerade wenn eine begonnene Alterssicherung mit eigenen Mitteln nicht weitergeführt werden kann, wenn der Antragsteller in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war und die für den Bezug des Altersruhegeldes vorgeschriebene Wartezeit noch nicht erfüllt hat, können die hierfür notwendigen Beiträge übernommen werden (Bayerischer VGH, Urteil vom 2. Juli 2001 - 12 B 98.1650 - FEVS 53, 570 - zu § 14 BSHG; Wenzel aaO, Rdnr 5).

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wurde zum Teil die Annahme vertreten, dass eine Alterssicherung nur dann angemessen sei, wenn sie dazu führt, dass dem Hilfesuchenden ab Eintritt des Versicherungsfalles durch das ihm dann zustehende Altersruhegeld allein oder in Verbindung mit sonstigen Einnahmen jedenfalls Mittel in einer Höhe zur Verfügung stehen, die der Höhe des für ihn maßgeblichen Leistungssatzes der Sozialhilfe zuzüglich der um das Wohngeld verminderten Unterkunftskosten entsprechen und es so ermöglichten, unabhängig von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt zu leben (vgl OVG Saarland, Urteil vom 27. Juli 1989 - 1 R 200/87 - FEVS 42, 126; siehe auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 11. Dezember 2002 - 4 BS 284/01 - FEVS 54, 365; Bayerischer VGH, Urteil vom 2. Juli 2001 - 12 B 98.1650 - FEVS 53, 570; siehe auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. November 1995 - 6 S 971/93).

  • BVerwG, 22.03.1990 - 5 C 40.86

    Pflegeperson - Hilfe zum Lebensunterhalt - Sozialhilfe - Alterssicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2007 - L 8 SO 39/06
    Denn eine angemessene Alterssicherung wäre dann mit anderen Mitteln als denen der Sozialhilfe sichergestellt (vgl Grube in Grube/Wahrendorf, Kommentar zum SGB XII, 2005, § 33 Rdnr 7 mwN; Wenzel, aaO, Rdnr 7; Falterbaum in Hauck/Noftz, Kommentar zum SGB XII, Loseblattsammlung Stand Dezember 2004, § 33 Rdnr 6; vgl auch BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2002, aaO, Rdnr 15 im Juris-Abdruck, zur Sterbegeldversicherung des § 14 BSHG; ebenso die Rechtsprechung des BVerwG zur Übernahme von Beiträgen für eine angemessene Alterssicherung einer Pflegeperson im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach § 69 Abs. 3 Satz 2 BSHG, Fassung 1976, später § 69 b Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz BSHG, hier insbesondere Urteil vom 22. März 1990 - 5 C 40/86 - BVerwGE 85, 102; Urteil vom 22. Juni 1978 - V C 31.77 - BVerwGE 56, 88 = FEVS 26, 409).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.1995 - 6 S 971/93

    Angemessene Alterssicherung iSd BSHG § 14 - Übernahme von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2007 - L 8 SO 39/06
    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wurde zum Teil die Annahme vertreten, dass eine Alterssicherung nur dann angemessen sei, wenn sie dazu führt, dass dem Hilfesuchenden ab Eintritt des Versicherungsfalles durch das ihm dann zustehende Altersruhegeld allein oder in Verbindung mit sonstigen Einnahmen jedenfalls Mittel in einer Höhe zur Verfügung stehen, die der Höhe des für ihn maßgeblichen Leistungssatzes der Sozialhilfe zuzüglich der um das Wohngeld verminderten Unterkunftskosten entsprechen und es so ermöglichten, unabhängig von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt zu leben (vgl OVG Saarland, Urteil vom 27. Juli 1989 - 1 R 200/87 - FEVS 42, 126; siehe auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 11. Dezember 2002 - 4 BS 284/01 - FEVS 54, 365; Bayerischer VGH, Urteil vom 2. Juli 2001 - 12 B 98.1650 - FEVS 53, 570; siehe auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. November 1995 - 6 S 971/93).
  • BVerwG, 24.06.1999 - 5 C 18.98

    Angemessenheit von Beiträgen zu Versicherungen; - von Versicherungsbeiträgen;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2007 - L 8 SO 39/06
    Denn das Tatbestandsmerkmal der angemessenen Alterssicherung in § 33 SGB XII bezeichnet die Obergrenze, lässt aber als Vorsorge auch Beiträge für eine die Sozialhilfe nur teilweise entlastende Alterssicherung zu (so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1999 - 5 C 18/98 - FEVS 51, 167 - zu § 14 BSHG).
  • OVG Sachsen, 11.12.2002 - 4 BS 284/01

    Kostenübernahme bei der Alterssicherung nach § 14 BSHG; Voraussetzung einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2007 - L 8 SO 39/06
    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wurde zum Teil die Annahme vertreten, dass eine Alterssicherung nur dann angemessen sei, wenn sie dazu führt, dass dem Hilfesuchenden ab Eintritt des Versicherungsfalles durch das ihm dann zustehende Altersruhegeld allein oder in Verbindung mit sonstigen Einnahmen jedenfalls Mittel in einer Höhe zur Verfügung stehen, die der Höhe des für ihn maßgeblichen Leistungssatzes der Sozialhilfe zuzüglich der um das Wohngeld verminderten Unterkunftskosten entsprechen und es so ermöglichten, unabhängig von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt zu leben (vgl OVG Saarland, Urteil vom 27. Juli 1989 - 1 R 200/87 - FEVS 42, 126; siehe auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 11. Dezember 2002 - 4 BS 284/01 - FEVS 54, 365; Bayerischer VGH, Urteil vom 2. Juli 2001 - 12 B 98.1650 - FEVS 53, 570; siehe auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. November 1995 - 6 S 971/93).
  • OVG Saarland, 27.07.1989 - 1 R 200/87

    Anspruch auf Hilfe zur Alterssicherung; Abwendung von Ausfallzeiten und des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2007 - L 8 SO 39/06
    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wurde zum Teil die Annahme vertreten, dass eine Alterssicherung nur dann angemessen sei, wenn sie dazu führt, dass dem Hilfesuchenden ab Eintritt des Versicherungsfalles durch das ihm dann zustehende Altersruhegeld allein oder in Verbindung mit sonstigen Einnahmen jedenfalls Mittel in einer Höhe zur Verfügung stehen, die der Höhe des für ihn maßgeblichen Leistungssatzes der Sozialhilfe zuzüglich der um das Wohngeld verminderten Unterkunftskosten entsprechen und es so ermöglichten, unabhängig von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt zu leben (vgl OVG Saarland, Urteil vom 27. Juli 1989 - 1 R 200/87 - FEVS 42, 126; siehe auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 11. Dezember 2002 - 4 BS 284/01 - FEVS 54, 365; Bayerischer VGH, Urteil vom 2. Juli 2001 - 12 B 98.1650 - FEVS 53, 570; siehe auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. November 1995 - 6 S 971/93).
  • BVerwG, 22.06.1978 - 5 C 31.77

    Beiträge des Pflegebedürftigen - Übernahme von Aufwendungen - Alterssicherung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2007 - L 8 SO 39/06
    Denn eine angemessene Alterssicherung wäre dann mit anderen Mitteln als denen der Sozialhilfe sichergestellt (vgl Grube in Grube/Wahrendorf, Kommentar zum SGB XII, 2005, § 33 Rdnr 7 mwN; Wenzel, aaO, Rdnr 7; Falterbaum in Hauck/Noftz, Kommentar zum SGB XII, Loseblattsammlung Stand Dezember 2004, § 33 Rdnr 6; vgl auch BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2002, aaO, Rdnr 15 im Juris-Abdruck, zur Sterbegeldversicherung des § 14 BSHG; ebenso die Rechtsprechung des BVerwG zur Übernahme von Beiträgen für eine angemessene Alterssicherung einer Pflegeperson im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach § 69 Abs. 3 Satz 2 BSHG, Fassung 1976, später § 69 b Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz BSHG, hier insbesondere Urteil vom 22. März 1990 - 5 C 40/86 - BVerwGE 85, 102; Urteil vom 22. Juni 1978 - V C 31.77 - BVerwGE 56, 88 = FEVS 26, 409).
  • BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 43.01

    Sterbegeldversicherung, Übernahme der Beiträge zu einer - im Rahmen der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2007 - L 8 SO 39/06
    34 Das Tatbestandsmerkmal "angemessene Alterssicherung" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der voller richterlicher Überprüfung unterliegt (vgl Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 27. Juni 2002 - 5 C 43/01 - BVerwGE 116, 342 = FEVS 54, 5 - zu § 14 BSHG).
  • SG Duisburg, 25.03.2019 - S 2 SO 396/18
    Denn eine angemessene Alterssicherung wäre dann mit anderen Mitteln als denen der Sozialhilfe sichergestellt (vgl. Flint, in: Grube/Wahrendorf, Kommentar zum SGB XII, 6. Auflage 2018, § 33 Rdnr 10 mwN; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22.03.2007, Az: L 8 SO 39/06).

    Sie widerspricht dem Sinn und Zweck des § 33 SGB XII, der vor allem dazu geschaffen worden ist, um durch Entrichtung von Beiträgen wenigstens die allgemeine Wartezeit zu erreichen, um damit einen Anspruch auf die Regelaltersrente zu begründen (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22.03.2007, Az: L 8 SO 39/06).

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