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   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2014 - L 2 R 494/13   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2014 - L 2 R 494/13 (https://dejure.org/2014,40171)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.10.2014 - L 2 R 494/13 (https://dejure.org/2014,40171)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. Oktober 2014 - L 2 R 494/13 (https://dejure.org/2014,40171)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 30.01.1980 - 9 RV 40/79

    Ermessensentscheidung - Bescheid - Klageerhebung - Vorverfahren - Zwischenurteil

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2014 - L 2 R 494/13
    Gleichzeitig verstieße das Berufungsgericht mit einem solchen Endurteil gegen das Gebot der Herstellung der Spruchreife (§ 131 Abs. 2 SGG; BSG, Urteil vom 30. Januar 1980 - 9 RV 40/79 -, SozR 1500 § 78 Nr. 16 mwN).

    Damit werde einerseits die Durchsetzbarkeit des nachträglich durchzuführenden Vorverfahrens erreicht, andererseits bleibe der Prozess in der Hauptsache weiterhin rechtshängig und könne - sobald das Vorverfahren nachgeholt worden sei - weitergeführt werden (BSG, Urteil vom 30. Januar 1980, aaO mwN).

    Auch unter Berücksichtigung dessen, dass das BSG in seinem vorstehend herangezogenen Urteil vom 30. Januar 1980 (- 9 RV 40/79 -, SozR 1500 § 78 Nr. 16) den Prozessgerichten nahegelegt hat, dem Versicherungsträger mittels Zwischenurteil (§ 202 iVm § 303 ZPO) eine entsprechende Verpflichtung zur Durchführung eines Vorverfahrens aufzuerlegen, hat der Senat sich zum Erlass eines Teilurteils entschlossen.

  • BSG, 30.09.1996 - 10 RKg 20/95

    Rechtsmittel gegen einen Aufhebungsbescheid und Rückforderungsbescheid -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2014 - L 2 R 494/13
    Maßgeblich ist, ob eine solche verständige Würdigung zu dem Ergebnis führt, dass die Behörde mit der fraglichen Erklärung eine - endgültige - Entscheidung zur Regelung eines Einzelfalls, die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist, treffen wollte (BSG, Urteil vom 30. September 1996 - 10 RKg 20/95 -, juris).

    In einem solchen Sinne dürfe diese Vorschrift deshalb nicht interpretiert werden, weil andernfalls die Zulässigkeit der Klage des Adressaten eines belastenden Verwaltungsakts von der Rechtmäßigkeit des weiteren Verhaltens der Behörde bzw. der zuständigen Widerspruchsbehörde abhängig wäre (BSG, Urteil vom 24. November 2011 - B 14 AS 151/10 R -, SozR 4-4200 § 22 Nr. 54; auch im Urteil vom 28. Oktober 1965 - 8 RV 721/62 -, SozR Nr. 10 zu § 78 SGG hat das BSG darauf abgestellt, dass der Rechtsschutzsuchende Mängel der Verwaltung nicht zu vertreten habe; vgl. hingegen auch BSG, Urteil vom 30. September 1996 - 10 RKg 20/95 -, juris: falls die Widerspruchsbehörde den Widerspruch als unzulässig zurückweist und nicht in der Sache entscheidet, sind die Gerichte an einer sachlich-rechtlichen Überprüfung des Klagebegehrens gehindert; vgl. auch LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. September 2010 - L 1 AL 122/09 R -, juris Rn 29; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. Juni 2011 - L 7 AS 552/11 B -, juris).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 30.09.2010 - L 1 AL 122/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Teilurteil - isolierte Aufhebung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2014 - L 2 R 494/13
    In einem solchen Sinne dürfe diese Vorschrift deshalb nicht interpretiert werden, weil andernfalls die Zulässigkeit der Klage des Adressaten eines belastenden Verwaltungsakts von der Rechtmäßigkeit des weiteren Verhaltens der Behörde bzw. der zuständigen Widerspruchsbehörde abhängig wäre (BSG, Urteil vom 24. November 2011 - B 14 AS 151/10 R -, SozR 4-4200 § 22 Nr. 54; auch im Urteil vom 28. Oktober 1965 - 8 RV 721/62 -, SozR Nr. 10 zu § 78 SGG hat das BSG darauf abgestellt, dass der Rechtsschutzsuchende Mängel der Verwaltung nicht zu vertreten habe; vgl. hingegen auch BSG, Urteil vom 30. September 1996 - 10 RKg 20/95 -, juris: falls die Widerspruchsbehörde den Widerspruch als unzulässig zurückweist und nicht in der Sache entscheidet, sind die Gerichte an einer sachlich-rechtlichen Überprüfung des Klagebegehrens gehindert; vgl. auch LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. September 2010 - L 1 AL 122/09 R -, juris Rn 29; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. Juni 2011 - L 7 AS 552/11 B -, juris).

    Dies schließt es auch bei "gebundenen", d.h. nicht im Ermessen der Verwaltung stehenden Entscheidungen, grundsätzlich aus, auf das Widerspruchsverfahren zu verzichten (BSG aaO; LSG Rheinland-Pfalz, Teilurteil vom 30. September 2010 - L 1 AL 122/09 -, juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. Juni 2011 - L 7 AS 552/11 B -, juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2011 - L 7 AS 552/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2014 - L 2 R 494/13
    In einem solchen Sinne dürfe diese Vorschrift deshalb nicht interpretiert werden, weil andernfalls die Zulässigkeit der Klage des Adressaten eines belastenden Verwaltungsakts von der Rechtmäßigkeit des weiteren Verhaltens der Behörde bzw. der zuständigen Widerspruchsbehörde abhängig wäre (BSG, Urteil vom 24. November 2011 - B 14 AS 151/10 R -, SozR 4-4200 § 22 Nr. 54; auch im Urteil vom 28. Oktober 1965 - 8 RV 721/62 -, SozR Nr. 10 zu § 78 SGG hat das BSG darauf abgestellt, dass der Rechtsschutzsuchende Mängel der Verwaltung nicht zu vertreten habe; vgl. hingegen auch BSG, Urteil vom 30. September 1996 - 10 RKg 20/95 -, juris: falls die Widerspruchsbehörde den Widerspruch als unzulässig zurückweist und nicht in der Sache entscheidet, sind die Gerichte an einer sachlich-rechtlichen Überprüfung des Klagebegehrens gehindert; vgl. auch LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. September 2010 - L 1 AL 122/09 R -, juris Rn 29; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. Juni 2011 - L 7 AS 552/11 B -, juris).

    Dies schließt es auch bei "gebundenen", d.h. nicht im Ermessen der Verwaltung stehenden Entscheidungen, grundsätzlich aus, auf das Widerspruchsverfahren zu verzichten (BSG aaO; LSG Rheinland-Pfalz, Teilurteil vom 30. September 2010 - L 1 AL 122/09 -, juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. Juni 2011 - L 7 AS 552/11 B -, juris).

  • BSG, 02.08.1977 - 9 RV 102/76
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2014 - L 2 R 494/13
    Das Prozessgericht hat dabei der Verwaltung Gelegenheit zu geben, das Vorverfahren durchzuführen (BSG, U.v. 2. August 1977 - 9 RV 102/76 - SozR 1500 § 78 Nr. 8 mwN).

    Vielmehr gilt in der höchstrichterlichen Rechtsprechung der Grundsatz, dass die Durchführung des vorgeschriebenen Vorverfahrens als unverzichtbare, in jeder Lage des Verfahrens zu beachtende Prozessvoraussetzung anzusehen ist (BSG, Urteil vom 2. August 1977 - 9 RV 102/76 -, SozR 1500 § 78 Nr. 8).

  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 11/11 R

    Rangfolge der Erstattungsansprüche der BA und des Grundsicherungsträgers

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2014 - L 2 R 494/13
    Unterliege damit die Abrechnung des Erstattungsanspruchs durch die Beklagte im Ergebnis keinen Bedenken, sei vorliegend die jüngste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - (Urteile vom 31.10.2012 - B 13 R 9/12 R und B 13 R 11/11 R) betreffend eines evtl. Nachrangs der Erstattungsansprüche von SGB II-Trägern nicht einschlägig, da es sich in den dort entschiedenen Fällen um Bezieher von aufstockenden Grundsicherungsleistungen gehandelt habe.

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 31.10.2012 - B 13 R 11/11 R, Rn 32 ff.) sei ein solcher Erstattungsanspruch nach § 103 SGB X gerade nicht gegeben.

  • BSG, 25.01.2011 - B 5 R 14/10 R

    Entscheidung des Rentenversicherungsträgers über Zinsanspruch von Amts wegen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2014 - L 2 R 494/13
    Es handele sich hierbei lediglich um einen bloßen Hinweis auf ein rechnerisches Ergebnis ohne Regelungswert (so BSG, Urteil vom 25. Januar 2011 - B 5 R 14/10 R -, Rn 17 mwN).

    In dem der von der Beklagten herangezogenen Entscheidung des BSG vom 25. Januar 2011 - B 5 R 14/10 R -, SozR 4-1300 § 63 Nr. 15 zugrunde liegenden Sachverhalt waren im Gegensatz zu dem hier zu entscheidenden Fall Erstattungsansprüche von Dritten nicht vorhanden; das BSG hat sich seinerzeit lediglich mit der Frage befasst, ob die Abrechnung eine "Regelung" zur Verzinsung des Nachzahlungsbetrags enthielt.

  • LSG Hamburg, 06.03.2009 - L 6 R 133/06

    Rechtmäßigkeit eines Anspruchs auf Regelaltersrente unter Anerkennung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2014 - L 2 R 494/13
    Diese Auffassung werde auch vom LSG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 5. Juli 2006 - L 6 R 133/06 -) und vom LSG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 21. Dezember 2009 - L 33 R 630/09 -) geteilt.

    Auch das LSG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 5. Juli 2006 - L 6 R 133/06 -) und das LSG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 21. Dezember 2009 - L 33 R 630/09 -) haben in ihren Urteilen die Frage des Verwaltungsakts nicht näher geprüft.

  • BSG, 24.11.2011 - B 14 AS 151/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Pauschalmiete inklusive

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2014 - L 2 R 494/13
    In einem solchen Sinne dürfe diese Vorschrift deshalb nicht interpretiert werden, weil andernfalls die Zulässigkeit der Klage des Adressaten eines belastenden Verwaltungsakts von der Rechtmäßigkeit des weiteren Verhaltens der Behörde bzw. der zuständigen Widerspruchsbehörde abhängig wäre (BSG, Urteil vom 24. November 2011 - B 14 AS 151/10 R -, SozR 4-4200 § 22 Nr. 54; auch im Urteil vom 28. Oktober 1965 - 8 RV 721/62 -, SozR Nr. 10 zu § 78 SGG hat das BSG darauf abgestellt, dass der Rechtsschutzsuchende Mängel der Verwaltung nicht zu vertreten habe; vgl. hingegen auch BSG, Urteil vom 30. September 1996 - 10 RKg 20/95 -, juris: falls die Widerspruchsbehörde den Widerspruch als unzulässig zurückweist und nicht in der Sache entscheidet, sind die Gerichte an einer sachlich-rechtlichen Überprüfung des Klagebegehrens gehindert; vgl. auch LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. September 2010 - L 1 AL 122/09 R -, juris Rn 29; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. Juni 2011 - L 7 AS 552/11 B -, juris).
  • BSG, 31.08.2011 - GS 2/10

    Zulässigkeit der Erklärung einer Verrechnung durch Verwaltungsakt

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2014 - L 2 R 494/13
    Es handelte sich um eine hoheitliche Maßnahme, also eine einseitige behördliche Handlung, die nur dem Sozialleistungsträger, nicht aber ihren Adressaten, dem Sozialleistungsempfänger, in dieser Form ihrer Art nach zusteht (vgl. zu diesen Kriterien: BSG, Beschluss vom 31. August 2011 - GS 2/10 -, BSGE 109, 81).
  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 9/12 R

    Erstattungsrechtsstreit - Jobcenter - Grundsicherungsträger -

  • BSG, 11.05.2011 - B 5 R 8/10 R

    Fremdrentenberechnung - Anrechnung einer ausländischen Rentenleistung - Rumänien

  • BSG, 11.03.2014 - B 11 AL 19/12 R

    Vermittlungsgutschein - Rechtsnatur - Vergütungsanspruch des privaten

  • BSG, 18.03.1999 - B 12 KR 8/98 R

    Familienversicherung - Ausschluß - Kind - Stammversicherter - Bescheid -

  • BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 17/04 R

    Abschmelzung des Auffüllbetrages - Berücksichtigung der Höherbewertung der

  • BSG, 18.10.2005 - B 4 RA 21/05 R

    Bewertung von Kindererziehung - Zusammentreffen mit Beitragszeiten -

  • BSG, 28.10.1965 - 8 RV 721/62

    Anfechtungsklage - Widersprüchlicher Verwaltungsakt - Entscheidung im Zweifel -

  • BSG, 11.05.2011 - B 6 KA 13/10 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Ausschluss eines Vorverfahrens vor dem

  • BSG, 21.06.1983 - 4 RJ 29/82

    Rentennachzahlung - Bindungswirkung des Rentenbescheides - Abrechnung der

  • BSG, 15.07.1969 - 1 RA 255/68

    Rentenbescheid - Reichweite der Bindungswirkung - Rentennachzahlungsmitteilung -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2020 - L 1 R 505/15
    Eine positive Feststellung, dass die Abrechnung der Nachzahlung eine Regelung bezüglich der Höhe des dem Kläger persönlich zustehenden Anteils an der errechneten Rentennachzahlung aufwies, kann der Entscheidung mangels Erheblichkeit der Frage nicht entnommen werden (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Teilurteil vom 22.10.2014 - L 2 R 494/13).
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