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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2017 - L 11 AL 9/15   

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https://dejure.org/2017,48123
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2017 - L 11 AL 9/15 (https://dejure.org/2017,48123)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.10.2017 - L 11 AL 9/15 (https://dejure.org/2017,48123)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. Oktober 2017 - L 11 AL 9/15 (https://dejure.org/2017,48123)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2015 - L 1 R 510/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2017 - L 11 AL 9/15
    Die dagegen eingelegte Klage, mit der die Klägerin ab dem Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Sozialgericht (SG) am 29. Oktober 2013 nur noch die Bewilligung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung begehrte, hatte nach Durchführung umfangreicher medizinischer Ermittlungen (unter anderem ein für die Klägerin ungünstiges orthopädisches Gutachten des Dr. N. vom 24. Oktober 2012 nach Untersuchung vom 7. September 2012) keinen Erfolg (SG Braunschweig, Urteil vom 29. Oktober 2013 - S 70 R 780/11 - und Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. September 2015 - L 1 R 510/13 -).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte, sowie die von der Beklagten als Verwaltungsvorgänge vorgelegten Unterlagen und die Akte des gerichtlichen Verfahrens S 70 R 780/11 / L 1 R 510/13 Bezug genommen.

  • BSG, 09.09.1999 - B 11 AL 13/99 R

    Arbeitslosengeld - Nahtlosigkeitsregelung - Fiktion der objektiven Verfügbarkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2017 - L 11 AL 9/15
    Subjektive Verfügbarkeit liegt bei Leistungseinschränkungen aber nur vor, wenn der Arbeitslose bereit ist, alle seiner objektiven Leistungsbereitschaft entsprechenden und nach Art und Umfang zumutbaren Beschäftigungen aufzunehmen (BSG, Urteil vom 9. September 1999 - B 11 AL 13/99 - juris Rn. 19 zur Vorgängerregelung in § 105a AFG; Beschluss des Senats vom 1. März 2017 - L 11 AL 60/16 - siehe auch Baldschun, aaO., Rn. 314 ff.).
  • BSG, 28.09.1993 - 11 RAr 69/92

    Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2017 - L 11 AL 9/15
    Der Senat lässt dahinstehen, ob die Klägerin vor dem Hintergrund ihrer bestehenden Arbeitsunfähigkeit aber dem gleichwohl bestehenden Willen, nach deren Beendigung das Arbeitsverhältnis mit der Stadt H. fortzusetzen, beschäftigungslos im Sinne des § 138 Abs. 1 Nr. 1 SGB III war (siehe zu diesem Problemkreis: BSG, Urteile vom 9. September 1993 - 7 RAr 96/92 - juris Rn. 18 ff. und Urteil vom 28. September 1993 - 11 RAr 69/92 - juris Rn. 13 ff., jeweils noch zu § 101 Arbeitsförderungsgesetz - AFG -).
  • BSG, 09.09.1993 - 7 RAr 96/92

    Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses - Arbeitslosigkeit - Beurteilung nach

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2017 - L 11 AL 9/15
    Der Senat lässt dahinstehen, ob die Klägerin vor dem Hintergrund ihrer bestehenden Arbeitsunfähigkeit aber dem gleichwohl bestehenden Willen, nach deren Beendigung das Arbeitsverhältnis mit der Stadt H. fortzusetzen, beschäftigungslos im Sinne des § 138 Abs. 1 Nr. 1 SGB III war (siehe zu diesem Problemkreis: BSG, Urteile vom 9. September 1993 - 7 RAr 96/92 - juris Rn. 18 ff. und Urteil vom 28. September 1993 - 11 RAr 69/92 - juris Rn. 13 ff., jeweils noch zu § 101 Arbeitsförderungsgesetz - AFG -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2017 - L 11 AL 60/16
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2017 - L 11 AL 9/15
    Subjektive Verfügbarkeit liegt bei Leistungseinschränkungen aber nur vor, wenn der Arbeitslose bereit ist, alle seiner objektiven Leistungsbereitschaft entsprechenden und nach Art und Umfang zumutbaren Beschäftigungen aufzunehmen (BSG, Urteil vom 9. September 1999 - B 11 AL 13/99 - juris Rn. 19 zur Vorgängerregelung in § 105a AFG; Beschluss des Senats vom 1. März 2017 - L 11 AL 60/16 - siehe auch Baldschun, aaO., Rn. 314 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.06.2010 - L 11 AL 55/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2017 - L 11 AL 9/15
    Er regelt also das Verhältnis der Arbeitslosen- zur Rentenversicherung (vgl. schon Beschluss des Senats vom 7. Juni 2010 - L 11 AL 55/10 B ER - zur Vorgängerregelung in § 125 SGB III in der bis zum 31. März 2012 geltenden Fassung).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2019 - L 11 AL 119/18
    Denn eine AU-Bescheinigung bezieht sich grundsätzlich auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit, während bei der Verfügbarkeit auch andere zumutbare Tätigkeiten in den Blick zu nehmen sind (vgl Brand in: Brand, SGB III, § 138, Rn 66 mwN zur Rechtsprechung; so auch Urteil des erkennenden Senats vom 24. Oktober 2017 - L 11 AL 9/15 -).

    Diese Annahme steht im Widerspruch zu dem notwendigen Willen, sich im Rahmen des objektiv tatsächlich noch bestehenden Restleistungsvermögens vermitteln zu lassen (so auch in vergleichbarer Fallkonstellation: Urteil des erkennenden Senats vom 24. Oktober 2017 - L 11 AL 9/15 - Rn 39).

  • SG Stade, 01.07.2019 - S 16 AL 20/15

    Persönliche Arbeitslosmeldung als Voraussetzung für die Gewährung von

    Dem SGB III lässt sich kein allgemeiner Rechtssatz entnehmen, dass im Falle der Nichtzahlung von Krankengeld immer Arbeitslosengeld zu zahlen wäre (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. Oktober 2017 - L 11 AL 9/15).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2018 - L 11 AL 69/16
    Diese haben von vornherein keinen Anspruch auf Alg, soweit die Arbeitsunfähigkeit der Verfügbarkeit entgegensteht (dazu, dass die Arbeitsunfähigkeit die Verfügbarkeit nicht generell ausschließt: Urteil des erkennenden Senats vom 24. Oktober 2017- L 11 AL 9/15 -) und damit das Tatbestandsmerkmal (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 SGB III) der Arbeitslosigkeit fehlt.
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