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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2010 - L 1 KR 72/09   

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https://dejure.org/2010,36644
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2010 - L 1 KR 72/09 (https://dejure.org/2010,36644)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.11.2010 - L 1 KR 72/09 (https://dejure.org/2010,36644)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. November 2010 - L 1 KR 72/09 (https://dejure.org/2010,36644)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • IWW
  • IWW
  • kkh.de PDF

    Zulässigkeit eines abstrakten Schuldanerkenntnisses im öffentlichen Recht / Vereinbarung einer nachträglichen Vertragsstrafe / Schadenermittlungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2007 - L 4 B 14/07

    Rechtsweg bei Streitigkeiten zur Regulierung unrechtmäßiger Leistungsabrechnungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2010 - L 1 KR 72/09
    Auf die Beschwerde des Beklagten hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen mit Beschluss vom 31. Mai 2007 (L 4 B 14/07 KR) den Beschluss des SG Hannover vom 2. Februar 2007 aufgehoben und ausgeführt dass nicht der Zivilrechtsweg, sondern der Sozialrechtsweg gegeben sei.

    Für das Berufungsverfahren gilt dies bereits nach § 17 a Abs. 5 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG), da im erstinstanzlichen Verfahren bereits vorab nach § 17 a Abs. 3 SGG über den Rechtsweg zu der Sozialgerichtsbarkeit entschieden wurde, diese Entscheidung rechtskräftig ist (Beschluss des Landessozialgerichts - LSG - Niedersachsen-Bremen vom 31. Mai 2007, L 4 B 14/07 KR) und nach § 17 a Abs. 5 GVG der erkennende Senat danach nicht mehr zur eigenen Prüfung der Rechtsweg-Zuständigkeit befugt ist.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2007 - L 1 B 23/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2010 - L 1 KR 72/09
    In seiner Entscheidung vom 09. Juli 2007 (L 1 B 23/07) hat dies der erkennende Senat (ebenso wie der 4. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen) maßgeblich damit begründet, dass die Neufassung des § 69 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) mit Wirkung ab 01. Januar 2000 zur umfassenden Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit betreffend Ansprüche zwischen Leistungserbringern und gesetzlichen Krankenkassen führt und der (im dortigen Rechtsstreit und ähnlich auch vorliegend) in Rede stehende Vertrag/"Vereinbarung" in untrennbarem Zusammenhang mit dem Anspruchssystem des Leistungserbringungsrechts der GKV steht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2014 - L 5 KR 702/13

    Streit über die Rückzahlung von aufgrund eines Schuldanerkenntnisses geleisteten

    Zumindest in den Fällen, in denen ein Schuldanerkenntnis letztlich der Realisierung eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs bzw. eines zuvor bestandenen Anspruchs gemäß § 812 BGB dienen soll, ist ein Schuldanerkenntnis in entsprechender Anwendung der §§ 780, 781 BGB grundsätzlich auch im Verhältnis Krankenkasse und Leistungserbringer zulässig, was letztlich auch der Kläger nicht in Abrede stellt (Häuser in: Soergel, BGB, §§ 780, 781 Nr. 4; wohl verneinend LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.11.2010, L 1 KR 72/09).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2017 - L 1 KR 13/14
    Im Übrigen hat sich der Kläger auf das Urteil des Senats vom 24.11.2010 (L 1 KR 72/09) berufen.

    Soweit der Senat in der Vergangenheit in einer nicht rechtskräftig gewordenen Einzelfallentscheidung die Auffassung vertreten hat, dass ein abstraktes Schuldversprechen nach §§ 780, 781 BGB im Bereich des öffentlichen Rechts als hinreichende Anspruchsgrundlage abzulehnen sei, da die Hoheitsträger dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung nach Art. 20 Abs. 3 GG unterworfen sind und mittels abstraktem Schuldversprechen keine Forderung begründet werden dürfe, für die es keinen Rechtsgrund gibt (Urteil vom 24.11.2010, L 1 KR 72/09, juris,), wird daran ausdrücklich nicht weiter festgehalten.

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