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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2016 - L 2 R 449/15   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2016 - L 2 R 449/15 (https://dejure.org/2016,102024)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.01.2016 - L 2 R 449/15 (https://dejure.org/2016,102024)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. Januar 2016 - L 2 R 449/15 (https://dejure.org/2016,102024)
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2016 - L 2 R 450/15
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2016 - L 2 R 449/15
    In einem weiteren abgetrennten Verfahren (L 2 R 450/15) hat der dort Beigeladene mitgeteilt, dass ihm Verpackungsaufträge von Seiten des Klägers telefonisch erteilt worden seien; ihm sei meistens eine Frist von zwei bis drei Tagen eingeräumt worden.

    Der Kläger hat sich auch auf Aufforderung des Senates nicht einmal in der Lage gesehen, im Einzelnen darzulegen, wann genau er welche Aufträge im Einzelnen an den Beigeladenen (an deren konkludente Erteilung auch im Rahmen des - vom Kläger beschriebenen, vom Beigeladenen im Parallelverfahren L 2 R 450/15 allerdings in Abrede gestellten - Verfahrens der Selbstabholung der zu verpackenden Materialien aus eigenem Entschluss aus einer dafür vom Kläger bereitgestellten ehemaligen Garage im Ergebnis keine Zweifel bestehen, zumal dort über eine entsprechende Vergütungsliste zugleich die Vorgaben für die Entlohnung mitgeteilt wurden; vgl. zur ausschlaggebenden Relevanz der praktischen Umsetzung entsprechender Aufträge auch BAG, Urteil vom 03. April 1990 - 3 AZR 258/88 -, BAGE 65, 80) erteilt und wann diese von ihm erledigt worden sind.

  • BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00

    Rentenversicherungspflicht für selbstständige Lehrer verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2016 - L 2 R 449/15
    § 12 Abs. 2 SGB IV knüpft insofern an ein den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG genügendes Differenzierungskriterium an (vgl. zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an entsprechende Kriterien auch BVerfG, B.v. 26. Juni 2007 - 1 BvR 2204/00, 1 BvR 1355/03 -, SozR 4-2600 § 2 Nr. 10).
  • BSG, 19.02.2009 - B 10 KG 2/07 R

    Kindergeld - alleinstehendes Kind - behindertes Kind - Bezugsdauer - Altersgrenze

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2016 - L 2 R 449/15
    Im Bereich des Sozialrechts hat der Gesetzgeber ohnehin grundsätzlich einen weiten Gestaltungsspielraum, insbesondere was die Abgrenzung eines leistungs- oder beitragsrechtliche Regelungen begünstigten Personenkreises anbelangt (BSG, U.v. 19. Februar 2009 - B 10 KG 2/07 R - SozR 4-5870 § 1 Nr. 2 mit weiteren Nachweisen insbesondere auch zur verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung).
  • BFH, 24.02.2010 - III R 3/08

    Fortbildung zur Handelsfachwirtin als Berufsausbildung - Keine "Gleichheit im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2016 - L 2 R 449/15
    Eine "Gleichheit im Unrecht" gibt es nicht (BFH, Urt. vom 24. Februar 2010 - III R 3/08 - BFH/NV 2010, 1262).
  • BFH, 13.02.1980 - I R 17/78

    Beitragsübersicht - Kontenspiegel - Sozialversicherungsträger - Heimarbeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2016 - L 2 R 449/15
    Heimarbeit ist keine abhängige Beschäftigung, sondern eine in besonderem Maße von wirtschaftlicher Abhängigkeit geprägte selbständige Tätigkeit (BSG, Urteil vom 10. September 1987 - 12 RK 13/85 - juris; jedenfalls für die seinerzeit zu beurteilende Fallgestaltung gegen die Annahme einer Selbständigkeit im steuerrechtlichen Sinne hingegen BFH, Urteil vom 13. Februar 1980 - I R 17/78 -, BFHE 129, 565; worauf es aber letztlich schon deshalb nicht ausschlaggebend ankommt, weil der BFH, aaO, zugleich hervorhebt dass im Einzelfall steuerrechtlich ein Dienstverhältnis, arbeits- und sozialversicherungsrechtlich hingegen kein Dienstverhältnis vorliegen kann und umgekehrt).
  • LSG Schleswig-Holstein, 31.08.2005 - L 5 KR 40/04

    Sozialversicherungspflicht - Vorliegen einer selbstständigen hauptberuflichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2016 - L 2 R 449/15
    Die vom Beigeladenen zu 2. im Auftrag des Klägers verrichteten Verpackungsarbeiten stellten sich auch als eine "typische Heimarbeit" (vgl. dazu BSG ">162%20RVO%20Nr.%202#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 162 RVO Nr. 2; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 31. August 2005 - L 5 KR 40/04 -, juris) dar.
  • BSG, 10.09.1987 - 12 RK 13/85

    Zweitbeschäftigung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2016 - L 2 R 449/15
    Heimarbeit ist keine abhängige Beschäftigung, sondern eine in besonderem Maße von wirtschaftlicher Abhängigkeit geprägte selbständige Tätigkeit (BSG, Urteil vom 10. September 1987 - 12 RK 13/85 - juris; jedenfalls für die seinerzeit zu beurteilende Fallgestaltung gegen die Annahme einer Selbständigkeit im steuerrechtlichen Sinne hingegen BFH, Urteil vom 13. Februar 1980 - I R 17/78 -, BFHE 129, 565; worauf es aber letztlich schon deshalb nicht ausschlaggebend ankommt, weil der BFH, aaO, zugleich hervorhebt dass im Einzelfall steuerrechtlich ein Dienstverhältnis, arbeits- und sozialversicherungsrechtlich hingegen kein Dienstverhältnis vorliegen kann und umgekehrt).
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2016 - L 2 R 449/15
    Ausschlaggebend für die rechtliche Einordnung entsprechender Tätigkeiten sind in solchen Fallgestaltungen die Verhältnisse nach Annahme - also bei Durchführung - des einzelnen Auftrags (vgl. BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 15).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.02.2014 - L 11 R 3323/12

    Versicherungspflicht bei Erotik-Hotline

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2016 - L 2 R 449/15
    Schon die Höhe der Einkünfte lässt keine Zweifel daran, dass sie dazu bestimmt waren, zumindest einen maßgeblichen Beitrag zum Lebensunter des Beigeladenen zu 2. leisten zu können (vgl. dazu auch Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Februar 2014 - L 11 R 3323/12 - juris).
  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/77
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2016 - L 2 R 449/15
    Erwerbsmäßig ist jede Tätigkeit, die auf eine gewisse Dauer angelegt und auf die Sicherstellung des Lebensunterhaltes gerichtet ist (BSG 30.11.1978, 12 RK 6/77, SozR 2200 § 162 Nr. 2).
  • BAG, 03.04.1990 - 3 AZR 258/88

    Heimarbeitsverhältnisse aufgrund tatsächlicher Handhabung

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

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