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   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2018 - L 3 U 184/16   

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https://dejure.org/2018,37694
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2018 - L 3 U 184/16 (https://dejure.org/2018,37694)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.08.2018 - L 3 U 184/16 (https://dejure.org/2018,37694)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. August 2018 - L 3 U 184/16 (https://dejure.org/2018,37694)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Kein Arbeitsunfall beim Führen eines Hundes auf einem Betriebsweg - Zweifel an der versicherten Tätigkeit - Vortrag des Klägers wird als wahr unterstellt - versicherter Betriebsweg - Ausführen des Hundes eigenwirtschaftlich - gemischte Tätigkeit - versicherte Tätigkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 8
    Keine Feststellung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einem Unfall durch einen auf dem Betriebsweg mitgeführten Hund

  • rechtsportal.de

    SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1; SGB VII § 3 Abs. 1 Nr. 1
    Feststellung eines Arbeitsunfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 26.06.2014 - B 2 U 4/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Versicherungstatbestand:

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2018 - L 3 U 184/16
    Für die Beurteilung maßgebender Ausgangspunkt ist dabei die unmittelbar vor Eintritt des Unfallereignisses jeweils ausgeübte Verrichtung, die möglichst konkret zu beschreiben ist (vgl BSG, Urteil vom 26. Juni 2014 - B 2 U 4/13 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 52) .

    Gemischte Tätigkeiten setzen - in Abgrenzung zum Handeln mit gemischter Motivationslage bzw von Tätigkeiten mit einer gespaltenen Handlungstendenz - (zumindest) zwei gleichzeitig ausgeübte untrennbare Verrichtungen voraus, von denen (wenigstens) eine den Tatbestand einer versicherten Tätigkeit erfüllt (vgl dazu näher BSG, Urteil vom 26. Juni 2014 aaO mwN) .

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2018 - L 3 U 184/16
    Denn angesichts der vorliegenden Umstände kommt der besonderen Beziehung der unversicherten Ursache zum Eintritt des Erfolgs (hier: des Sturzes und des dadurch hervorgerufenen Gesundheitsschadens, also des Unfalls) gegenüber der (versicherten) Mitursache des Gehens überragende Bedeutung zu (vgl dazu BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 17) .
  • BSG, 27.06.2017 - B 2 U 17/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit Nr 3102 - forstwirtschaftlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2018 - L 3 U 184/16
    Dabei ist der Beweisgrad der hinreichenden Wahrscheinlichkeit erfüllt, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden (BSG, Urteil vom 27. Juni 2017 - B 2 U 17/15 R, juris mwN) .
  • BSG, 31.08.2017 - B 2 U 9/16 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - Abgrenzung zum

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2018 - L 3 U 184/16
    Sie sind nicht auf das Betriebsgelände beschränkt, sondern können auch außerhalb der Betriebsstätte anfallen (vgl BSG, Urteil vom 31. August 2017 - B 2 U 9/16 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 63) .
  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2018 - L 3 U 184/16
    Dabei müssen die Tatsachen, die die Tatbestandsmerkmale "versicherte Tätigkeit", "Verrichtung zur Zeit des Unfalls", "Unfallereignis" sowie "Gesundheitsschaden" erfüllen sollen, im Grad des Vollbeweises, also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen (vgl hierzu BSG, Urteil vom 31. Januar 2012 - B 2 U 2/11 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 43) .
  • BSG, 03.04.2014 - B 2 U 25/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Jagdunfall - Jagdpacht - niederländischer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2018 - L 3 U 184/16
    Für einen Arbeitsunfall eines Versicherten ist danach im Regelfall erforderlich, dass seine Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitsschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht hat ( haftungsbegründende Kausalität; vgl Bundessozialgericht , Urteil vom 3. April 2014 - B 2 U 25/12 R, SozR 4-2700 § 136 Nr. 6 mwN ).
  • BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 35/09 R

    Unterhaltsgeld- bzw Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2018 - L 3 U 184/16
    Dafür ist zwar keine absolute Gewissheit erforderlich; verbliebene Restzweifel sind bei einem Vollbeweis jedoch nur so lange unschädlich, wie sie sich nicht zu gewichtigen Zweifeln verdichten (vgl BSG, Urteil vom 24. November 2010 - B 11 AL 35/09 R - juris mwN) .
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 33/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2018 - L 3 U 184/16
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt demgegenüber die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings eine bloße Möglichkeit (vgl BSG, Urteil vom 2. April 2009 - B 2 U 33/07 R, BSGE 103, 54 mwN) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2020 - L 3 U 124/17

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls; Sprengstoffanschlag auf einer vom Arbeitgeber

    In der zweiten Fallkonstellation einer gemischten Tätigkeit - in Form von zwei gleichzeitig ausgeübten Verrichtungen, von denen zumindest eine den Tatbestand einer versicherten Tätigkeit erfüllt - wäre zu klären, ob sich infolge der zu dem jeweiligen Unfallzeitpunkt ausgeübten und versicherten Verrichtung (hier: das Zurücklegen des Betriebswegs zum Seminarort) eine durch den Versicherungstatbestand des SGB VII geschützte Gefahr verwirklicht hat - dann läge ein AU vor - oder ob stattdessen allein eine unversicherte Ursache (hier: die eigenwirtschaftliche Nahrungs- bzw Trinkaufnahme) für das konkrete Unfallereignis wesentlich gewesen ist - dann läge kein AU vor (vgl zu dieser Abgrenzung bei der Ausübung gemischter Tätigkeiten BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 52 Rn 20 ff mwN; vgl auch das Senatsurteil vom 29. August 2018 - L 3 U 184/16 - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.10.2019 - L 14 U 37/19
    Wie bereits im richterlichen Hinweis vom 20. Mai 2019 ausgeführt, ergibt sich aus der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 29. August 2018 - Az.: L 3 U 184/16) und des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 21. März 2019 - Az.: L 6 U 3979/18), dass eine Unfallkausalität zu verneinen ist, wenn ein Unfall - wie im Falle des Klägers - allein rechtlich wesentlich durch die privat geschaffene Gefahr eines privat gehaltenen Hundes verursacht worden ist.
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