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   LSG Rheinland-Pfalz, 08.12.2010 - L 6 R 244/10   

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https://dejure.org/2010,20398
LSG Rheinland-Pfalz, 08.12.2010 - L 6 R 244/10 (https://dejure.org/2010,20398)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.12.2010 - L 6 R 244/10 (https://dejure.org/2010,20398)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Dezember 2010 - L 6 R 244/10 (https://dejure.org/2010,20398)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 16.11.1995 - 4 RA 48/93

    Feststellung der Höhe des Altersruhegeldes aufgrund einer

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 08.12.2010 - L 6 R 244/10
    Das Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 16.11.1995 4 RA 48/93 ) habe zu der im Wesentlichen gleichen Vorschrift in § 123 Abs. 1 Satz 3 Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) entschieden, dass dieser Regelung nicht zu entnehmen sei, dass die einmal erteilte Entgeltvorausbescheinigung, die nach der betreffenden Norm der Rentenberechnung zu Grunde zu legen gewesen sei, jeglicher nachträglicher Korrektur entzogen sei.

    Der Senat hält diese Rechtsansicht auch in Kenntnis des Urteils des BSG vom 16.11.1995 ( 4 RA 48/93 , zit. nach Juris, vgl. RdNr. 17 ff) für zutreffend.

  • LSG Bayern, 13.08.2008 - L 13 R 58/08

    08.03.2012 - VG Ansbach

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 08.12.2010 - L 6 R 244/10
    Bereits zu der bis zum 31.12.2007 geltenden Fassung des § 70 Abs. 4 SGB VI habe auch das Bayerische Landessozialgericht unter Berufung auf die Rechtsprechung des BSG entschieden, dass ein auf der Grundlage des hochgerechneten Arbeitsentgelts erlassener Rentenbescheid einer nachträglichen Anpassung nicht verschlossen sei (Bayerisches LSG, Urteil vom 13.08.2008 L 13 R 58/08 ).

    Dieser Rechtsauffassung haben sich zum Teil die Instanzgerichte (Bayerisches LSG, Urteil vom 13.08.2008 - L 13 R 58/08 zit. nach Juris RdNr. 17, 18; mit anderer Begründung Hessisches LSG, Urteil vom 24.05.2005 - L 5 R 3/05 KN , zit. nach Juris RdNr. 32 ff) und Teile der Literatur (KassKomm Polster, § 70 SGB VI RdNr. 17 ff., andere Auffassung Eiche/Haase/Rauschenbach, Kommentar zum SGB VI., 61. Aufl., § 70 Anm. 6) angeschlossen.

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 08.12.2010 - L 6 R 244/10
    Er verletzt das Grundrecht nur, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten verschieden behandelt, obgleich zwischen beiden Gruppen von Normadressaten keine Unterschiede von solcher Art und Gewicht bestehen, dass die ungleiche Behandlung gerechtfertigt sein könnte (BVerfG, Beschluss vom 27.02.2007 1 BvL 10/00 , zit. nach Juris RdNr. 70 ff).
  • BSG, 23.05.1995 - 13 RJ 43/93

    Abtrennung - Abtretung - Übertragung - Pfändungsfreigrenze

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 08.12.2010 - L 6 R 244/10
    Die Rücknahme des Antrages war zu diesem Zeitpunkt auch noch möglich gewesen, weil der Rentenbewilligungsbescheid vom 29.10.2009, in dem erstmalig das hochgerechnete Arbeitsentgelt der Berechnung zu Grunde gelegt wurde, noch nicht bestandskräftig war und der Versicherte grundsätzlich bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens seinen Antrag zurücknehmen kann (BSG, Urteil vom 09.08.1995 13 RJ 43/93 , zit. nach Juris RdNr. 25 ff).
  • LSG Hessen, 24.06.2005 - L 5 R 3/05

    Rentenberechnung - Berücksichtigung von Schulzeiten - vorausbescheinigtes

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 08.12.2010 - L 6 R 244/10
    Dieser Rechtsauffassung haben sich zum Teil die Instanzgerichte (Bayerisches LSG, Urteil vom 13.08.2008 - L 13 R 58/08 zit. nach Juris RdNr. 17, 18; mit anderer Begründung Hessisches LSG, Urteil vom 24.05.2005 - L 5 R 3/05 KN , zit. nach Juris RdNr. 32 ff) und Teile der Literatur (KassKomm Polster, § 70 SGB VI RdNr. 17 ff., andere Auffassung Eiche/Haase/Rauschenbach, Kommentar zum SGB VI., 61. Aufl., § 70 Anm. 6) angeschlossen.
  • BSG, 19.10.1977 - 4 RJ 151/76

    Arbeitgeber - Entgeltbescheinigung - Zu erwartendes Entgelt - Künftige Änderungen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 08.12.2010 - L 6 R 244/10
    Zudem habe das BSG 1977 (Urteil vom 19.10.1977 4 RJ 151/76 , BSGE 45, 72) bestätigt, dass § 123 Abs. 1 Satz 4 AVG ein Neufeststellungsverbot beinhalte.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2011 - L 31 R 1154/10

    Tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt - hochgerechnetes Arbeitsentgelt -

    Dieses Ergebnis ist jedoch weder mit Sinn und Zweck der §§ 194, 70 SGB VI noch mit wesentlichen verfassungsrechtlichen Grundsätzen vereinbar, wie bereits der 4. Senat des Bundessozialgerichts (Urteil vom 16. November 1995, 4 RA 48/93 zu § 123 Angestelltenversicherungsgesetz, aber auch schon zu dem ab dem 01. Januar 1992 geltenden Recht; ähnlich Bayerisches Landessozialgericht Urteil vom 13. August 2008, L 13 R 58/08 zu dem bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Recht; a. A. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08. Dezember 2010, L 6 R 244/10, das im Ergebnis aber ebenfalls eine Neuberechnung der Rente für notwendig hält, zitiert nach Juris) entschieden hat.

    Nach alledem kann offen bleiben, ob die Klägerin auch unter dem Aspekt, dass die Beklagte bei der Ermittlung der maßgeblichen "letzten 12 Kalendermonate" möglicherweise eine nicht dem Gesetzeszweck entsprechende Berechnung vorgenommen hat, da sie für die Monate September 2008 bis Dezember 2008 nicht das tatsächliche beitragspflichtige Arbeitsentgelt der Klägerin zugrunde gelegt hat, sondern aus dem im Versicherungsverlauf enthaltenen Jahresarbeitsentgelt einen Durchschnittsverdienst (Jahreseinkommen durch 12 mal 4) ermittelt hat (vgl. hierzu ausführlich: Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 08. Dezember 2010, Az. L 6 R 244/10, zitiert nach Juris), einen Anspruch auf Neuberechnung der Rente hat.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2024 - L 1 R 61/19

    Anfängliche Rechtswidrigkeit; Hochrechnung; Hochrechnungszeitraum; tatsächliche

    Soweit das BSG in seiner Entscheidung vom 16.11.1995 argumentiert hatte, dass eine nicht zu korrigierende Fortführung einer nachteiligen Rentenberechnung dazu führen müsste, dass innerhalb desselben Systems und derselben Gruppe von Versicherten trotz Beitragszahlung in identischer Höhe - im Extremfall lebenslang - Leistungen in unterschiedlicher Höhe zu erbringen wären und dies einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) und gegen den einfachgesetzlichen Gedanken der Äquivalenz von Beiträgen und Leistungen darstellen würde (vgl. BSG, Urteil vom 16.11.1995 - 4 RA 48/93 -, aaO, Rn. 23), so bestehen nach aktueller Rechtsprechung des BSG grundsätzlich keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass der Rentenversicherungsträger auch nach Bekanntwerden der tatsächlich im Hochrechnungszeitraum erzielten beitragspflichtigen Entgelte die Altersrente nicht von Amts wegen an diese anpasst (BSG, Urteil vom 12.12.2011 - B 13 R 29/11 R -, aaO, Rn. 16, 34; vgl. zur gerechtfertigten Ungleichbehandlung im Sinne von Art. 3 GG auch: LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8.12.2010 - L 6 R 244/10 -, Rn. 27 - 29, juris; zustimmend: Kuszynski in: BeckOK SozR/, 70. Ed. 1.9.2023, SGB VI § 70 Rn. 12).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.01.2011 - L 4 R 735/11
    Die Nichtberücksichtigung des tatsächlich erzielten Arbeitsentgelts nach § 70 Abs. 4 Satz 2 SGB VI sei nach Auffassung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz aus verfassungsrechtlichen Gründen auch nicht zu beanstanden (Verweis auf Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 08. Dezember 2010 - L 6 R 244/10 in juris).

    Der Gerichtsbescheid des SG vom 27. Januar 2011 sei nicht zu beanstanden und decke sich im Übrigen mit der weiteren hierzu ergangenen Rechtsprechung (Verweis auf Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts vom 13. August 2008 -L 13 R 58/08-, des Hessischen Landessozialgerichts vom 17. Dezember 2010 -L 5 R 272/09-, des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 08. Dezember 2010 -L 6 R 244/10- und des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. Juni 2011 -L 31 R 1154/10-; jeweils in juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 13.05.2011 - L 4 R 3830/09
    Dafür würde sprechen, dass maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz ist (so auch Bayerisches Landessozialgericht a.a.O., LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08. Dezember 2010, L 6 R 244/10, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.08.2009 - L 4 R 3830/09
    Dafür würde sprechen, dass maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz ist (so auch Bayerisches Landessozialgericht a.a.O., LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08. Dezember 2010, L 6 R 244/10, juris).
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