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   LSG Saarland, 22.06.2011 - L 2 KR 25/08   

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https://dejure.org/2011,41616
LSG Saarland, 22.06.2011 - L 2 KR 25/08 (https://dejure.org/2011,41616)
LSG Saarland, Entscheidung vom 22.06.2011 - L 2 KR 25/08 (https://dejure.org/2011,41616)
LSG Saarland, Entscheidung vom 22. Juni 2011 - L 2 KR 25/08 (https://dejure.org/2011,41616)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 28.05.2003 - B 3 KR 10/02 R

    Krankenversicherung - Fälligkeit - Vergütungsanspruch - Krankenhaus -

    Auszug aus LSG Saarland, 22.06.2011 - L 2 KR 25/08
    Nach § 14 Abs. 4 KBV ist die Zahlung fällig unabhängig davon, ob ein Prüfverfahren noch eingeleitet werden soll bzw. ein solches noch nicht abgeschlossen ist (vgl. BSG, Urteil vom 28.05.2003 - B 3 KR 10/02 R Rdnr. 18).

    Die Fälligkeit tritt allerdings dann nicht ein, wenn die Rechnung nicht den Anforderungen des § 301 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) genügt und deshalb schon keine formal ordnungsgemäße Abrechnung des Krankenhauses vorliegt (BSG, Urteil vom 28.05.2003 aaO. Rdnr. 19), was hier aber nicht der Fall ist und von der Beklagten auch nicht behauptet wird.

    Daraus folgt jedoch nicht, dass die Krankenkassen verpflichtet wären, Krankenhausrechnungen auch dann in voller Höhe zu begleichen, wenn sie schon innerhalb der zweiwöchigen Zahlungsfrist substantiierte und der Höhe nach bezifferte Einwendungen gegen die Abrechnung gelten machen (BSG, Urteil vom 28.05.2003 - B 3 KR 10/02 R Rdnr. 18).

  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 20/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Notwendigkeit - Dauer - Überprüfung

    Auszug aus LSG Saarland, 22.06.2011 - L 2 KR 25/08
    Dann ist vielmehr über die Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung Beweis zu erheben (BSG, Urteil vom 22.07.2004 - B 3 KR 20/03 R Rdnr. 16).

    Stellt sich nach Abschluss der Überprüfung heraus, dass trotz der von der Krankenkasse vorgebrachten Zweifel die stationäre Krankenhausbehandlung erforderlich war, wird ein Interessenausgleich über die im KBV enthaltenen Regelungen über die Verzugszinsen herbeigeführt (vgl. BSG, Urteil vom 16.12.2008 - B 1 KN 3/08 KR R Rdnr. 42; vgl. auch BSG, Urteil vom 22.07.2004 aaO. Rdnr. 17).

  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KN 3/08 KR R

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer

    Auszug aus LSG Saarland, 22.06.2011 - L 2 KR 25/08
    Stellt sich nach Abschluss der Überprüfung heraus, dass trotz der von der Krankenkasse vorgebrachten Zweifel die stationäre Krankenhausbehandlung erforderlich war, wird ein Interessenausgleich über die im KBV enthaltenen Regelungen über die Verzugszinsen herbeigeführt (vgl. BSG, Urteil vom 16.12.2008 - B 1 KN 3/08 KR R Rdnr. 42; vgl. auch BSG, Urteil vom 22.07.2004 aaO. Rdnr. 17).
  • BSG, 08.09.2009 - B 1 KR 8/09 R

    Anspruch einer Krankenkasse auf Verzugszinsen für verspätet zurückgezahlte

    Auszug aus LSG Saarland, 22.06.2011 - L 2 KR 25/08
    Gemäß § 69 S. 3 SGB V (in der vom 01.01.2000 an geltenden Fassung; entspricht in der ab dem 18.12.2008 geltenden Fassung § 69 Abs. 1 S. 3 SGB V) gelten für die Rechtsbeziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern im Übrigen die Vorschriften des BGB entsprechend, soweit sie mit den Vorgaben des § 70 SGB V und den übrigen Aufgaben und Pflichten der Beteiligten nach diesem Kapitel vereinbar sind (vgl. BSG, Urteil vom 08.09.2009 - B 1 KR 8/09 R Rdnr. 12 ff.).
  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 12/08 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch des Krankenhauses gegen die Krankenkasse

    Auszug aus LSG Saarland, 22.06.2011 - L 2 KR 25/08
    Zwischen den Krankenkassen und den nach § 108 SGB 5 zugelassenen Krankenhäusern bestehen dauerhaft Vertragsbeziehungen (§ 109 SGB 5), die zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichten (BSG, Urteil vom 17.12.2009 - B 3 KR 12/08 R Rdnr. 10).
  • BGH, 24.03.1994 - VII ZR 146/93

    Zinsen als Hauptanspruch

    Auszug aus LSG Saarland, 22.06.2011 - L 2 KR 25/08
    1 ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 24.03.1994 - VII ZR 146/93).
  • BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 15/08 R

    Krankenversicherung - vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlung - Vergütung

    Auszug aus LSG Saarland, 22.06.2011 - L 2 KR 25/08
    Der in § 14 Abs. 5 KBV geregelte Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank ist von Gesetzes wegen durch § 1 Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz (DÜG = Art. 1 EURO-Einführungsgesetz (EURO EG) vom 09.06.1998, BGBl I 1242) zum 01.01.1999 in einen Zinsanspruch in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz umgewandelt worden (BSG, Urteil vom 10.03.2010 - B 3 KR 15/08 R Rdnr. 22).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 05.04.2007 - L 5 KR 201/06

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Behandlung mit einem nicht zugelassenen

    Auszug aus LSG Saarland, 22.06.2011 - L 2 KR 25/08
    Entgegen der Auffassung der Beklagten hat das aber nicht zur Folge, dass Verzugszinsen nicht zu zahlen sind, sobald von der Krankenkasse substantiierte Einwendungen erhoben werden (vgl. aber LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.04.2007 - L 5 KR 201/06 Rdnr. 23, 24: dort wird ein Anspruch des Krankenhauses auf Verzugszinsen bejaht mit der Begründung, die Krankenkasse habe keine substantiierten Einwendungen erhoben, die eine Zahlungsverweigerung hätten rechtfertigen können).
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