Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 19.03.2012 - L 3 AS 897/11 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,5183
LSG Sachsen, 19.03.2012 - L 3 AS 897/11 B (https://dejure.org/2012,5183)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 19.03.2012 - L 3 AS 897/11 B (https://dejure.org/2012,5183)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 19. März 2012 - L 3 AS 897/11 B (https://dejure.org/2012,5183)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,5183) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.05.2009 - L 24 KR 33/09

    Kostenentscheidung - kostenrechtliche anderweitige Erledigung bei Ruhen des

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.03.2012 - L 3 AS 897/11
    Es genügt irgendeine Entscheidung, die den (gesamten) Streitgegenstand erfasst, selbst wenn es sich hierbei lediglich um eine solche handelt, die eine kraft Gesetzes eingetretene Rechtsfolge bestätigt, wie etwa im zivilgerichtlichen Verfahren der Kostenanspruch nach einer wirksamen Klagerücknahme nach § 269 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 der Zivilprozessordnung (ZPO), und damit auch eine Kostengrundentscheidung nach § 197a Abs. 1 Satz 1 3. Halbsatz SGG (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Mai 2009 - L 24 KR 33/09 B - JURIS-Dokument Rdnr. 12; Hartmann, Kostengesetze [42. Aufl., 2012], § 63 GKG Rdnr. 17).

    Eine anderweitige Erledigung im Sinne von § 63 Abs. 2 Satz 1 GKG ist gegeben, wenn das Verfahren im prozessrechtlichen Sinne erledigt ist (vgl. LSB Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Mai 2009 - L 24 KR 33/09 B - JURIS-Dokument Rdnr. 13).

    Im Falle der Aussetzung oder des Ruhens des Verfahrens will es dies jedenfalls dann, wenn mit einer Fortsetzung des Verfahrens nicht mehr gerechnet werden könne (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Mai 2009 - L 24 KR 33/09 B - JURIS-Dokument Rdnr. 13).

  • OVG Niedersachsen, 25.02.2009 - 1 OA 16/09

    Isolierte Aufhebung einer Streitwertfestsetzung i.F.e. endgültigen Festsetzung

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.03.2012 - L 3 AS 897/11
    Der verfrüht ergangene endgültige Beschluss über die Streitwertfestsetzung war deshalb aufzuheben (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 1 OA 16/09 - JURIS-Dokument Rdnr. 3 ff.; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. August 2009 - 4 O 153/09 - NJW 2009, 3115 = JURIS-Dokument Rdnr. 4).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.08.2009 - 4 O 153/09

    Zur Festsetzung des endgültigen Streitwertes

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.03.2012 - L 3 AS 897/11
    Der verfrüht ergangene endgültige Beschluss über die Streitwertfestsetzung war deshalb aufzuheben (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 1 OA 16/09 - JURIS-Dokument Rdnr. 3 ff.; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. August 2009 - 4 O 153/09 - NJW 2009, 3115 = JURIS-Dokument Rdnr. 4).
  • FG Rheinland-Pfalz, 14.11.2012 - 6 Ko 2444/12

    Erhebung von Gerichtsgebühren und Sachverständigenauslagen bei ruhenden Verfahren

    Die veröffentliche Rechtsprechung vor allem der Sozial- und Verwaltungsgerichte zu Streitfällen nach dem 1. Juli 2004 geht zu Recht davon aus, dass beim Ruhen des Verfahrens nach Ablauf von sechs Monaten keine "anderweitige Erledigung i.S.d. § 63 Abs. 2 Satz 1 GKG eintritt (vgl. zuletzt Beschluss des sächsischen Landessozialgerichts vom 19. März 2012 L 3 AS 897/11 B, JurisDok und Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. April 2012 11 S 3086/11, Justiz 2012, 448; so auch Jost, Gebühren- und Kostenrecht im FG- und BFH-Verfahren, 3.Aufl., S. 232: ""Entlockt´ das FG somit den Beteiligten den Antrag, das Verfahren ruhen zu lassen, kann dies nicht zur Folge haben, dass sechs Monate später für genau dieses Verfahren, welches in keiner Hinsicht irgendwie seine Erledigung gefunden hat, Ihrem Mandanten eine Gerichtskostenrechnung präsentiert wird.").

    Beide Varianten zielen auf den Abschluss des Verfahrens (so zutreffend Beschluss des sächsischen Landessozialgerichts vom 19. März 2012 L 3 AS 897/11 B, JurisDok) .

  • FG Rheinland-Pfalz, 15.10.2012 - 6 Ko 2327/12

    Anforderung von Gerichtskosten

    Ausweislich des eindeutigen Gesetzeswortlauts in Abs. 2 kommt es dabei auf die Rechtskraft dieser Entscheidung nicht an (Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19. März 2012 L 3 AS 897/11 B, JurisDok).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2017 - 3 O 77/17

    Endgültige Streitwertfestsetzung bei ruhend gestellten Verfahren - fehlende

    Ob dies vorliegend der Fall war, mag dahinstehen (zum Streitstand hinsichtlich der Frage, ob eine Beendigung bereits bei einer Anordnung des Ruhens und dem Zeitablauf von sechs zusätzlichen Monaten zu bejahen ist oder erst dann, wenn feststeht, dass das Verfahren nicht mehr fortgeführt wird oder wenn auf unabsehbare Zeit nach den konkreten Umständen mit einem Wiederaufruf nicht gerechnet werden kann, siehe etwa VGH BW, Beschluss vom 2. April 2012 - 11 S 3086/11 -, juris Rn. 10 m.w.N.; daneben auch Sächs. LSG, Beschluss vom 19. März 2012 - L 3 AS 897/11 B -, juris sowie LSG B.-Brb., Beschluss vom 14. Mai 2009 - L 24 KR 33/09 B -, juris).
  • FG Sachsen, 28.01.2014 - 4 Ko 44/14

    Voller Kostenansatz für ein finanzgerichtliches Klageverfahren bei sechsmonatigem

    Damit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von den Entscheidungen des VGH Baden-Württemberg vom 02. April 2012, 11 S 3086/11; Sächs. LSG vom 19. März 2012, L 3 AS 897/11 B; LSG Berlin-Brandenburg vom 14. Mai 2009, L 24 KR 33/09 B; Sächs. OVG 14. Mai 2008, 5 E 28/08; Thüringer LSG vom 10. Februar 2004, L 6 B 71/03 SF, bei denen die gerichtliche Streitwertfestsetzung Gegenstand der Entscheidungen war.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.08.2013 - L 19 AS 2151/13

    Antrag auf endgültige Festsetzung des Streitwerts - unmittelbarer

    Der Senat lässt ausdrücklich offen, ob das SG Potsdam den Antrag auf endgültige Festsetzung des Streitwerts bereits als unzulässig hätte verwerfen können, weil über die Zugehörigkeit der Beteiligten zum Kreis des § 183 SGG im Rahmen einer Kostengrundentscheidung nach § 193 SGG bzw. § 197a SGG iVm §§ 154-162 Verwaltungsgerichtsordnung zu befinden ist und nur im letztgenannten Fall ein Streitwert festzusetzen ist (so Sächsisches LSG, Beschluss vom 19. März 2012, L 3 AS 897/11 B, Rn. 24, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht