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   LSG Sachsen, 19.10.2016 - L 6 U 222/14   

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https://dejure.org/2016,35343
LSG Sachsen, 19.10.2016 - L 6 U 222/14 (https://dejure.org/2016,35343)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 19.10.2016 - L 6 U 222/14 (https://dejure.org/2016,35343)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 19. Oktober 2016 - L 6 U 222/14 (https://dejure.org/2016,35343)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74

    Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.10.2016 - L 6 U 222/14
    Die Regelung des § 12 SGB VII entspricht der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22.06.1977 (1 BvL 2/74) und erstreckt den Versicherungsschutz auf die Leibesfrucht wegen der "Gleichheit der Gefahrenlage, die aus der natürlichen Einheit von Mutter und Kind entsteht".

    In seiner Entscheidung vom 22.06.1997 (1 BvL 2/74) stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass die Regelungen des Dritten Buches der Reichsversicherungsordnung insoweit mit Art. 3 Abs. 1 und 20 Abs. 1 Grundgesetz unvereinbar seien, als sie das Kind einer versicherten Frau, das durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit seiner Mutter vor seiner Geburt gesundheitlich geschädigt worden ist, nicht in die gesetzliche Unfallversicherung einbezogen (vgl. BVerfG a.a.O., zitiert nach juris, Rdnr. 36 ff.).

    Soweit in § 1150 Abs. 3 RVO nur eine eingeschränkte rückwirkende Anwendbarkeit von § 555 a RVO auf das Beitrittsgebiet (Schädigung vor dem 01.01.1992 und Geburt des Kindes nach dem 31.12.1991) postuliert wird, bestanden bei dem Senat bezogen auf den vorliegenden Fall mit Geburt der Klägerin bereits 1974 keine verfassungsrechtlichen Bedenken, es liegen auch keine Gründe für eine erweiternde Auslegung des Rechts der DDR entsprechend der verfassungsrechtlichen Erwägungen in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22.06.1977 (1 BvL 2/74, zitiert nach juris) vor.

    Gerade der arbeitgeberseitige Haftungsausschluss nach der RVO war nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts ein wesentlicher Aspekt für die Erweiterung des sozialrechtlichen Schutzbereiches (BVerfG, Beschluss vom 22.06.1977, 1 BvL 2/74, Rdnr. 37 - juris).

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - Fernfahrer - Abweg

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.10.2016 - L 6 U 222/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG - vgl. Urteile vom 07.09.2004, Az.: B 2 U 35/03 R und B 2 U 45/03 R - juris) ist das klägerische, auf Anerkennung einer Erkrankung als Berufskrankheit gerichtete Begehren als Feststellungsklage i.S.d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz - SGG - auszulegen.
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 45/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - ehrenamtliche

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.10.2016 - L 6 U 222/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG - vgl. Urteile vom 07.09.2004, Az.: B 2 U 35/03 R und B 2 U 45/03 R - juris) ist das klägerische, auf Anerkennung einer Erkrankung als Berufskrankheit gerichtete Begehren als Feststellungsklage i.S.d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz - SGG - auszulegen.
  • BSG, 04.12.2001 - B 2 U 35/00 R

    Übergangsrecht - ehemalige DDR - Anerkennung einer Berufskrankheit - DDR-Recht -

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.10.2016 - L 6 U 222/14
    Daher kommt hier der historischen Auslegung ein besonderes Gewicht zu; Ausgangspunkt hierfür ist die Konkretisierung der betreffenden Norm aus diesem Regelungsbereich durch die Rechts- und Verwaltungspraxis der DDR, wobei indes Bestimmungen und Auslegungsgrundsätze, die von spezifisch sozialistischen Wertungen und Rechtsmaximen geprägt sind, unberücksichtigt bleiben müssen (vgl. BSG, Urteil vom 4.12.2001 - B 2 U 35/00 R - juris).
  • BAG, 14.12.1995 - 8 AZR 878/94

    Schadensersatz bei Berufskrankheit

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.10.2016 - L 6 U 222/14
    Auf diesen arbeitsrechtlich/zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch waren Leistungen der Sozialversicherung anzurechnen (vgl. zum Übergangsrecht BAG, Urteil vom 14.12.1995, 8 AZR 878/94 - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2005 - L 6 U 40/03
    Auszug aus LSG Sachsen, 19.10.2016 - L 6 U 222/14
    Allein Gründe der Verwaltungspraktikabilität (vgl. Urteil des Senats vom 02.07.2008, L 6 U 40/03) können danach keine nachträgliche Angleichung der verschiedenartigen Rechtslagen rechtfertigen.
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