Rechtsprechung
LSG Sachsen-Anhalt, 15.03.2012 - L 1 R 192/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 421l SGB 3 vom 22.12.2005, § 22 Abs 1 SGB 4, § 2 S 1 Nr 10 SGB 6 vom 24.12.2003, § 2 S 2 SGB 6 vom 24.12.2003, § 33 Abs 1 SGB 10
Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Bezieher eines Existenzgründungszuschusses - selbständig Tätiger - Erfordernis eines Feststellungsbescheides zur Konkretisierung und Individualisierung der Versicherungspflicht - Verwaltungsakt - Wirksamkeit - hinreichende ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dessau-Roßlau, 13.05.2009 - S 1 R 420/06
- LSG Sachsen-Anhalt, 15.03.2012 - L 1 R 192/09
- BSG - B 12 R 6/12 R (anhängig)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 05.08.1997 - 11 BAr 95/97
Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Notwendigkeit der hinreichenden Aussicht auf …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.03.2012 - L 1 R 192/09
Es handelt sich somit nicht nur um eine bloße Zahlungsaufforderung anstelle eines Bescheides, denn eine Zahlungsaufforderung wäre bloße Mahnung nach § 3 Abs. 3 VwVG, die eine unselbständige Vorbereitungshandlung ohne Regelungsgehalt darstellte (Bundessozialgericht (BSG), Beschluss vom 05. August 1997 - 11 BAr 95/97 - juris). - BSG, 09.11.2011 - B 12 KR 21/09 R
Kranken- und Pflegeversicherung der Landwirte - rückwirkende Feststellung der …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.03.2012 - L 1 R 192/09
Soweit das Bundessozialgericht anführt, die Versicherungspflicht trete grundsätzlich bereits mit Vorliegen ihrer Voraussetzungen kraft Gesetzes ein, ohne dass es hierzu eines feststellenden Verwaltungsaktes oder der Kenntniserlangung des Versicherten hiervon bedarf (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 09. November 2011 - B 12 KR 21/09 R - juris), ist nichts darüber ausgesagt, ob es in Fällen des § 2 SGB VI der in der Praxis üblichen bescheidmäßigen Umsetzung bedarf, zumal vorliegend eine Rentenversicherungspflicht für "selbständig Tätige" zu beurteilen ist.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2019 - L 16 KR 471/16 Es handelt sich nicht nur um eine bloße Zahlungsaufforderung anstelle eines Bescheides, denn eine Zahlungsaufforderung wäre bloße Mahnung nach § 3 Abs. 3 VwVG, die eine unselbstständige Vorbereitungshandlung ohne Regelungsgehalt darstellte (vgl LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. März 2012, - L 1 R 192/09 - unter Hinweis auf BSG Beschluss vom 5. August 1997, - 11 BAr 95/97).