Rechtsprechung
LSG Sachsen-Anhalt, 24.05.2012 - L 2 AL 82/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 27 Abs 1 Nr 1 SGB 3, § 123 Abs 1 SGB 3, § 131 Abs 1 S 1 SGB 3 vom 23.12.2003, § 132 Abs 2 SGB 3 vom 23.12.2003
Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis - Vorbereitungsdienst - Juristenausbildung in Sachsen-Anhalt - Berufsausbildung - Bemessungsentgelt - Arbeitsentgelt - Unterhaltsbeihilfe - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grundsätze zur Berücksichtigung des Vorbereitungsdienstes der Juristenausbildung in Sachsen-Anhalt als Berufsausbildung i.S.v. § 25 Abs. 1 S. 1 SGB III; Rechtliche Einordung der während des Vorbereitungsdienstes gezahlten Unterhaltsbeihilfe als Arbeitsentgelt gem. § 14 Abs. ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Arbeitslosengeld; Berücksichtigung des Vorbereitungsdienstes der Juristenausbildung in Sachsen-Anhalt als Anwartschaftszeit
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Bemessung des Arbeitslosengeldes nach Referendarausbildung
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
ALG: Rechtsreferendar setzt fiktives Einkommen eines Richters an
- lto.de (Kurzinformation)
Rechtsreferendar - Kein Anspruch auf Arbeitlosengeld auf Richter-Niveau
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
(Ehemalige) Rechtsreferendare haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Maßgabe eines Richter-Gehalts
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Arbeitslos nach Referendarausbildung
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Arbeitslosengeld eines Assessors
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine fiktive Berechnung von Arbeitslosengeld nach erzielbarem Einkommen als Richter für Rechtsreferendar - Arbeitslosengeld bemisst sich nach Unterhaltsbeihilfe
Verfahrensgang
- SG Magdeburg, 29.07.2009 - S 18 AL 419/07
- LSG Sachsen-Anhalt, 24.05.2012 - L 2 AL 82/09
- BSG, 25.02.2013 - B 11 AL 130/12 B
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 03.02.1994 - 12 RK 6/91
CSSR - Beamtin auf Widerruf - Versicherungspflicht
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.05.2012 - L 2 AL 82/09
Der juristische Vorbereitungsdienst stellt - unabhängig davon, welcher konkrete Beruf nach dem Abschluss ergriffen werden soll oder ergriffen wird - eine Berufsausbildung dar (so ausdrücklich Bundessozialgericht, Urteil vom 3. Februar 1994 - 12 RK 6/91 - zitiert nach juris).Es greift die Bestimmung in § 7 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Viertes Buch - Gemeinsame Vorschriften über die Sozialversicherung (SGB IV), wonach der Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen im Rahmen betrieblicher Berufsausbildung als Beschäftigung gilt (so ausdrücklich Bundessozialgericht, Urteil vom 3. Februar 1994 - 12 RK 6/91 - zitiert nach juris).
Hierunter fällt auch das während einer Referendarzeit außerhalb eines formellen Beamtenverhältnisses gezahlte Unterhaltgeld (so ausdrücklich Bundessozialgericht, Urteil vom 3. Februar 1994 - 12 RK 6/91 - zitiert nach juris) bzw. die in Sachsen-Anhalt so bezeichnete Unterhaltsbeihilfe.
- SG Würzburg, 26.10.2016 - S 10 AL 269/15
Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld - Unterhaltsbeihilfe eines …
Zu den Einnahmen aus einer Beschäftigung i.S. des § 14 SGB IV zählt auch die Referendaren gezahlte Unterhaltsbeihilfe (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.05.2012, Az.: L 2 AL 82/09, Rn. 21; LSG Hamburg…, Urteil vom 28.11.2012, Az.: L 2 R 16/10, Rn. 49).Der Ruhenstatbestand des § 157 Abs. 1 SGB III erfasst nur die Zeit zwischen dem Ende des leistungsrechtlichen Beschäftigungs- und dem Ende des Arbeitsverhältnisses (Schlaeger, Anm. zu LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.05.2012 - L 2 AL 82/09, in: jurisPR-SozR 6/2013 Anm. 3, Buchst. Cm.w.N.;… Valgolio, in: Hauck/Noftz, SGB III, § 157 Rn. 9, Stand: 06/16).