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   LSG Schleswig-Holstein, 24.10.2017 - L 6 AS 156/17 B PKH   

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https://dejure.org/2017,52898
LSG Schleswig-Holstein, 24.10.2017 - L 6 AS 156/17 B PKH (https://dejure.org/2017,52898)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.10.2017 - L 6 AS 156/17 B PKH (https://dejure.org/2017,52898)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. Oktober 2017 - L 6 AS 156/17 B PKH (https://dejure.org/2017,52898)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 172 Abs 3 Nr 2 Buchst b SGG, § 144 Abs 1 S 1 Nr 1 SGG, § 73a SGG, § 63 SGB 10, § 2 Abs 2 S 1 RVG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung von Prozesskostenhilfe - Beschwerdeausschluss bei zulassungsbedürftiger Berufung in der Hauptsache - Berechnung des Beschwerdegegenstandswertes bei Klage gegen Kostenentscheidung im Vorverfahren - Höhe der Gebührenforderung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren; Ermittlung des Wertes des Beschwerdegegenstands bei einer Klage gegen die Kostengrundentscheidung im Widerspruchsbescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PKH-Verfahren; Beschwerde gegen Kostenentscheidung; Nichterreichen des Beschwerdewertes; Unzulässigkeit der Beschwerde

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 25.06.2015 - B 14 AS 38/14 R

    Erstattung von Vorverfahrenskosten - Widerspruch gegen die

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.10.2017 - L 6 AS 156/17
    Wird die Kostengrundentscheidung im Widerspruchsbescheid angegriffen, ist für den Wert des Beschwerdegegenstands die geltend gemachte Gebührenforderung maßgebend, sofern nicht ein Anspruch in dieser Höhe nach keiner Betrachtungsweise bestehen kann (Anschluss an BSG, Urt. v. 25. Juni 2015 - B 14 AS 38/14 R - BSGE 119, 170).

    Maßgeblich für den Wert des Beschwerdegegenstands ist die geltend gemachte Gebührenforderung, sofern nicht ein Anspruch in dieser Höhe nach keiner Betrachtungsweise bestehen kann (vgl. BSG, Urteil vom 25. Juni 2015 - B 14 AS 38/14 R - BSGE 119, 170 = SozR 4-1300 § 63 Nr. 23, Rn. 11); wird der Anspruch noch nicht beziffert, ist entscheidend, welche Gebühren in Ansatz gebracht werden könnten.

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