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   LSG Schleswig-Holstein, 27.09.2013 - L 3 AL 10/11   

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https://dejure.org/2013,38775
LSG Schleswig-Holstein, 27.09.2013 - L 3 AL 10/11 (https://dejure.org/2013,38775)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.09.2013 - L 3 AL 10/11 (https://dejure.org/2013,38775)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. September 2013 - L 3 AL 10/11 (https://dejure.org/2013,38775)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 142 Abs 1 S 1 Nr 4 SGB 3, § 156 Abs 1 Nr 4 SGB 3 vom 20.12.2011, § 26 Abs 1 S 1 SVG, § 26 Abs 2 SVG, § 39 Abs 1 SVG
    Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen bei anderen Sozialleistungen - Altersrente - ähnliche Leistung öffentlich-rechtlicher Art - Ruhegehalt eines Flugzeugführers bzw Waffensystemoffiziers in strahlgetriebenen Kampfflugzeugen wegen Erreichung einer besonderen Altersgrenze - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs wegen Bezugs von Ruhegehalt und vergleichbaren Leistungen u.a. nach dem Soldatengesetz als ehemaliger Luftwaffenpilot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs wegen Bezugs von Ruhegehalt und vergleichbaren Leistungen u.a. nach dem Soldatengesetz als ehemaliger Luftwaffenpilot

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 18.12.2003 - B 11 AL 25/03 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - andere Sozialleistung - Altersrente -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.09.2013 - L 3 AL 10/11
    Denn das versicherte Risiko der Arbeitslosigkeit sei weitgehend dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers unterworfen, der im Interesse einer leistungsfähigen Arbeitsverwaltung Fälle der Übersicherung - ein solcher Fall läge hier bei Nichtberücksichtigung des Ruhegehalts vor - vom Leistungsanspruch ausnehmen dürfe (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 18. Dezember 2003 - B 11 AL 25/03 R - BVerfG, Urteil vom 11. März 1980 - 1 BvL 20/76 u.a. -, juris).

    Im Übrigen sei sein Fall nicht mit dem vom BSG vom 18. Dezember 2003 (B 11 AL 25/03 R) entschiedenen Fall vergleichbar.

    Obwohl er als Soldat nach beamtenrechtlichen Grundsätzen Anspruch auf Fortzahlung seiner Bezüge und bei Krankheit auf Beihilfe oder Heilfürsorge hatte, war er nicht nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 SGB III in der Arbeitsförderung versicherungsfrei (vgl. schon BSG, Urteil vom 18. Dezember 2003, a.a.O.).

    In der Entscheidung vom 18. Dezember 2003 (B 11 AL 25/03 -, juris Rz. 19) hat das BSG ausgeführt, dass auch das Ruhegehalt, das Soldaten auf Grund des § 1 Abs. 1 Personalstrukturgesetz-Streitkräfte beziehen, eine der gesetzlichen Altersrente vergleichbare öffentlich-rechtliche Leistung ist.

    Auch die Entscheidung vom 18. Dezember 2003 (a.a.O., Rz. 19) unterstreicht die Besonderheit der besonderen Altersgrenze für Strahlflugzeugführer, die im Übrigen auch für Waffensystemoffiziere - wie den Kläger - gilt.

    Zusammenfassend waren somit auch Gesichtspunkte der Leistungsfähigkeit bei der besonderen Altersgrenze von Offizieren, die in strahlgetriebenen Kampfflugzeugen als Flugzeugführer oder Waffensystemoffizier Verwendung fanden, entscheidend (BSG, Urteil vom 18. Dezember 2003 - B 11 AL 25/03 R -, juris Rz. 19).

    Ferner hat das BSG ausgeführt, dass die Anwendung der Ruhensvorschriften der § 142 Abs. 1 Nr. 4 und § 142 Abs. 2 Nr. 3 Buchst b SGB III aF auch dann nicht verfassungswidrig sei, wenn auf Grund eines Versicherungspflichtverhältnisses Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtet worden seien; aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Einmalzahlungen lasse sich Gegenteiliges nicht herleiten (BSG, Urteil vom 18. Dezember 2003 - B 11 AL 25/03 R -, juris).

  • BSG, 31.08.1976 - 7 RAr 113/75

    Ruhegehalt nach SVG

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.09.2013 - L 3 AL 10/11
    Das BSG hat das einem Berufssoldaten wegen Vollendung des 52. Lebensjahres zustehende Ruhegehalt nach §§ 44 Abs. 2, 45 Abs. 2 Nr. 1 SG als eine ähnliche Leistung im Sinne von § 118 Nr. 4 AFG (gleich lautend mit § 142 Abs. 1 Nr. 4 SGB III und nunmehr § 156 Abs. 1 Nr. 4 SGB III) angesehen und zur Begründung u. a. ausgeführt: Entscheidend sei, dass das Ruhegehalt wie die ausdrücklich aufgeführten Leistungen von einem öffentlichen Träger bei Erreichen einer bestimmten Altersgrenze zur Sicherstellung des Lebensunterhalts gewährt werde (BSG Urteil vom 11. Februar 1976 7 RAr 158/74 ; Urteil vom 31. August 1976 7 RAr 113/75 , juris).

    Demgegenüber hat das BSG bereits in seinen Entscheidungen vom 11. Februar 1976 (a.a.O., Rz. 35) und vom 31. August 1976 (a.a.O., Rz. 38) ausdrücklich offen gelassen, ob die Ausführungen zu den besonderen Altersgrenzen nach § 45 SG auch bei den Strahlflugzeugführern gelten, die bei einer vorzeitigen Pensionierung im Alter von 40 Jahren (§ 45 Abs. 2 Nr. 3 SG idF vom 22. April 1969 - BGBl I 313) in der Regel nur ein Ruhegehalt von 55 v. H. erdient haben können (Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des SG - BT-Drucks. V/3731, S. 3).

    Das BVerfG hat mit Beschluss vom 11. März 1980 - 1 BvR 826/76 - auf eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des BSG vom 31. August 1976 - 7 RAr 113/75 - in der Regelung des § 118 Nr. 4 AFG weder einen Verstoß gegen Artikel 3 Abs. 1 noch gegen Artikel 14 Abs. 1 GG gesehen.

  • BSG, 11.02.1976 - 7 RAr 158/74

    Ruhegeld und Anspruch auf Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.09.2013 - L 3 AL 10/11
    Dazu gehören Leistungen öffentlich-rechtlicher Träger, die bei Erreichen einer bestimmten Altersgrenze Entgeltersatz bieten und nach ihrer Konzeption den Lebensunterhalt des Berechtigten im Allgemeinen, nicht notwendig auch im Einzelfall sicher stellen (BSG, Urteil vom 11. Februar 1976 - 7 RAr 158/74 - Urteil vom 8. Juli 1993 - 7 RAr 64/92 -, juris).

    Das BSG hat das einem Berufssoldaten wegen Vollendung des 52. Lebensjahres zustehende Ruhegehalt nach §§ 44 Abs. 2, 45 Abs. 2 Nr. 1 SG als eine ähnliche Leistung im Sinne von § 118 Nr. 4 AFG (gleich lautend mit § 142 Abs. 1 Nr. 4 SGB III und nunmehr § 156 Abs. 1 Nr. 4 SGB III) angesehen und zur Begründung u. a. ausgeführt: Entscheidend sei, dass das Ruhegehalt wie die ausdrücklich aufgeführten Leistungen von einem öffentlichen Träger bei Erreichen einer bestimmten Altersgrenze zur Sicherstellung des Lebensunterhalts gewährt werde (BSG Urteil vom 11. Februar 1976 7 RAr 158/74 ; Urteil vom 31. August 1976 7 RAr 113/75 , juris).

    Demgegenüber hat das BSG bereits in seinen Entscheidungen vom 11. Februar 1976 (a.a.O., Rz. 35) und vom 31. August 1976 (a.a.O., Rz. 38) ausdrücklich offen gelassen, ob die Ausführungen zu den besonderen Altersgrenzen nach § 45 SG auch bei den Strahlflugzeugführern gelten, die bei einer vorzeitigen Pensionierung im Alter von 40 Jahren (§ 45 Abs. 2 Nr. 3 SG idF vom 22. April 1969 - BGBl I 313) in der Regel nur ein Ruhegehalt von 55 v. H. erdient haben können (Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des SG - BT-Drucks. V/3731, S. 3).

  • BVerfG, 25.10.1991 - 2 BvR 740/90

    Verfassungsmäßigkeit der Versorgung von in den Ruhestand versetzten ehemaligen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.09.2013 - L 3 AL 10/11
    Bereits das Bundesverwaltungsgericht ([BVerwG] Beschluss vom 19. April 1990 - 6 B 40/89 -, nachgehend BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. Oktober 1991, 2 BvR 740/90) hat unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Intention ausgeführt, dass die Versorgungsregelung des Flugzeugführers und Kampfbeobachters in strahlgetriebenen Flugzeugen von vornherein darauf angelegt sei, nur einen Teil des Berufslebens abzudecken; der gemäß § 44 Abs. 2 i.V.m. § 45 Abs. 2 Nr. 3 SG in den Ruhestand versetzte ehemalige Berufssoldat solle wegen seines relativ jungen Lebensalters einen zweiten Beruf ergreifen und sich damit eine zusätzliche Altersversorgung erwerben; zu diesem Zweck werde ihm Berufsförderung nach Maßgabe des § 39 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Satz 1 SVG gewährt.

    Nach der auch vom BVerfG (Kammerbeschluss vom 25. Oktober 1991, a.a.O.) zum § 26 Abs. 2 SVG bestätigten Konzeption soll dem versorgungsberechtigten Personenkreis der Strahlflugzeugführer und Kampfbeobachter strahlgetriebener Flugzeuge - nach einer Berufsförderung - der Zugang zu einem qualifizierten Zivilberuf offen stehen und ihnen dadurch ermöglicht werden, durch weitere Vorsorge eine Vollversorgung aufzubauen (krit. Fichte in Hauck/Noftz, SGB V, K § 5, Rz. 140).

  • BSG, 22.02.1996 - 12 RK 3/95

    Versicherungsfreiheit ehemaliger Berufssoldaten in der Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.09.2013 - L 3 AL 10/11
    Zur Begründung verwies das BSG auf die Entscheidung des BSG vom 22. Februar 1996 - 12 RK 3/95 - zur Versicherungsfreiheit nach § 5 Abs. 4 Nr. 2 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI); Gegenstand der in Bezug genommenen Entscheidung war jedoch ein ehemaliger Berufssoldat, der im Alter von 51 Jahren nach dem Personalstärkegesetz in den Ruhestand versetzt worden war.

    Bei der Berechnung des Ruhegehalts werden sowohl die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge als auch die ruhegehaltsfähige Dienstzeit so berücksichtigt, als sei der ehemalige Berufssoldat erst nach Erreichen der für ihn geltenden besonderen Altersgrenze iS des § 45 Abs. 2 oder 3 SG in den Ruhestand getreten (vgl. im Einzelnen: BSG, Urteil vom 22. Februar 1996 - 12 RK 3/95 -, juris Rz. 15, 16).

  • BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76

    Zur Verfassungsmäßigkeit von AFG Paragraph 168 Abs 1 S 1 - Zusammentreffen von

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.09.2013 - L 3 AL 10/11
    Ein mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 11. März 1980 (1 BvL 20/76) vergleichbarer Fall liege daher nicht vor.

    Denn das versicherte Risiko der Arbeitslosigkeit sei weitgehend dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers unterworfen, der im Interesse einer leistungsfähigen Arbeitsverwaltung Fälle der Übersicherung - ein solcher Fall läge hier bei Nichtberücksichtigung des Ruhegehalts vor - vom Leistungsanspruch ausnehmen dürfe (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 18. Dezember 2003 - B 11 AL 25/03 R - BVerfG, Urteil vom 11. März 1980 - 1 BvL 20/76 u.a. -, juris).

  • BSG, 03.12.1998 - B 7 AL 94/97 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - vorgezogenes Altersruhegeld - Versorgungsanstalt der

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.09.2013 - L 3 AL 10/11
    Dahinter steht die Erwägung, dass Bezieher der in § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AFG genannten Leistungen versicherungsmäßig versorgt sind und eine Erwerbstätigkeit aufgrund dieser Versorgung in der Regel nicht mehr nötig oder erstrebenswert ist, sie vielmehr als aus dem Erwerbsleben ausgeschieden gelten müssen (vgl. nur BSG Urteil vom 3. Dezember 1998 - B 7 AL 94/97 R -, juris, Rz. 16 m.w.N.; so auch Striebinger in Gagel, SGB II/SGB III, § 156 SGB III Rz. 41; Valgolio in Hauck/Noftz, SGB III, K § 156 Rz. 57).
  • BSG, 03.11.1976 - 7 RAr 104/75
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.09.2013 - L 3 AL 10/11
    Unerheblich soll dagegen sein, ob die Leistung den Lebensunterhalt im Einzelfall voll abdeckt; entscheidend ist vielmehr, dass sie ihrer Gesamtkonzeption nach so bemessen ist, dass sie im Regelfall den Lebensunterhalt des Empfängers sicherstellt (Henke in Eicher/Schlegel, Kommentar zum SGB III, § 142 Rz. 63; vgl. schon BSG Urteil vom 3. November 1976 - 7 RAr 104/75 -, juris [französische Rente]).
  • BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvR 826/76
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.09.2013 - L 3 AL 10/11
    Das BVerfG hat mit Beschluss vom 11. März 1980 - 1 BvR 826/76 - auf eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des BSG vom 31. August 1976 - 7 RAr 113/75 - in der Regelung des § 118 Nr. 4 AFG weder einen Verstoß gegen Artikel 3 Abs. 1 noch gegen Artikel 14 Abs. 1 GG gesehen.
  • BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 9/06 R

    Förderung der Altersteilzeitarbeit - begünstigter Personenkreis - Bezug von

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.09.2013 - L 3 AL 10/11
    In einer weiteren Entscheidung vom 21. März 2007 hat das BSG in Bezug auf einen Flugzeugführer in strahlgetriebenen Kampfflugzeugen, der nach Erreichen der Altersgrenze des § 45 Abs. 2 Nr. 3 SG in der damals geltenden Fassung des Gesetzes vom 22. Mai 1980, BGBl I 581, - vgl. inzwischen § 45 Abs. 2 Nr. 6 SG - Versorgungsbezüge bezog, ausgeführt, dass diese Versorgung nach dem SVG iVm dem SG darauf ausgerichtet sei, dem Berufssoldaten bei Eintritt in den Ruhestand nach Erreichen der vorgeschriebenen Altersgrenze eine Versorgung zu gewährleisten, die im Grundsatz einem Erwerbsleben bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres entspreche (- B 11a AL 9/06 R - , juris Rz. 13).
  • BSG, 08.07.1993 - 7 RAr 64/92

    Auslandsrente - Italien - Altersruhegeld

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