Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 30.08.2021 - L 6 AS 10003/21 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,37139
LSG Schleswig-Holstein, 30.08.2021 - L 6 AS 10003/21 B ER (https://dejure.org/2021,37139)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30.08.2021 - L 6 AS 10003/21 B ER (https://dejure.org/2021,37139)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30. August 2021 - L 6 AS 10003/21 B ER (https://dejure.org/2021,37139)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,37139) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylbLG ; Freizügigkeitsrecht; Grundsicherung für Arbeitssuchende; Tatbestandswirkung; Unionsbürger; Verlustfeststellung

  • rechtsportal.de

    AsylbLG ; Freizügigkeitsrecht; Grundsicherung für Arbeitssuchende; Tatbestandswirkung; Unionsbürger; Verlustfeststellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2021 - L 6 AS 92/21

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 30.08.2021 - L 6 AS 10003/21
    Zwar geht das Sozialgericht zutreffend davon aus, dass der Bescheid der Ausländerbehörde vom 27. April 2021 eine Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II grundsätzlich sperrt (Beschluss des Senats vom 8. Juli 2021 - L 6 AS 92/21 B ER - juris).

    Wie der erkennende Senat bereits mit Beschluss vom 8. Juli 2021 L 6 AS 92/21 B ER (juris) angedeutet hat, können Umstände, die eine materielle europarechtliche Freizügigkeitsberechtigung verwirklichen und die zeitlich nach Erlass der Verlustfeststellung eintreten, trotz der Rechtswirkungen einer Verlustfeststellung zu berücksichtigen sein.

    Die Tatbestandswirkung einer Verlustfeststellung (siehe hierzu Beschluss des Senats vom 8. Juli 2021 - L 6 AS 92/21 B ER - juris) ist insoweit begrenzt.

    Auch allgemeine Leistungen nach § 23 Abs. SGB XII sowie Leistungen nach dem AsylbLG sind ausgeschlossen (siehe Beschluss des Senats vom 8. Juli 2021 - L 6 AS 92/21 B ER - juris).

  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 30.08.2021 - L 6 AS 10003/21
    Auf die Rspr. des BSG, der sich der Senat anschließt, wird verwiesen (BSG, Urteil vom 30. Januar 2013 - B 4 AS 54/12 R - juris Rn. 18 ff.).

    Auch nach der Rspr. des BSG sind die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit befugt, im Rahmen eines eigenständigen Prüfungsrechts den materiellen Aufenthaltsstatus von Unionsbürger zu prüfen (siehe BSG, Urteil vom 30. Januar 2013 - B 4 AS 54/12 R - juris Rn. 23 ff.).

    Bereits das Vorhandensein der Voraussetzungen einer Freizügigkeitsberechtigung aus einem anderen Grund als dem Zweck der Arbeitsuche hindert die Feststellung, "kein Aufenthaltsrecht" zu haben, und die notwendige positive Feststellung eines Aufenthaltsrechts "allein aus dem Zweck der Arbeitsuche" i.S.d. § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB XII (vgl. BSG, Urteil vom 30. Januar 2013 - B 4 AS 54/12 R, SGb 2013, 603, Rn. 23; BSG, Urteil vom 13. Juli 2017- B 4 AS 17/16 R, SozR 4-4200 § 7 Nr. 54, Rn. 18).

  • BSG, 02.12.2014 - B 14 AS 8/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anwendung des Leistungsausschlusses für

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 30.08.2021 - L 6 AS 10003/21
    Diese Rechtsauffassung setzt sich nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung zur Tatbestandswirkung von Aufenthaltserlaubnissen (z.B. BSG, Urteil vom 2. Dezember 2014 - B 14 AS 8/13 R -, juris Rn. 12).

    Mit dieser Wortwahl bedient sich der Gesetzgeber der im Sozialrecht verbreiteten Regelungsmethode, dem Besitz der jeweiligen Erlaubnis oder Entscheidung Tatbestandswirkung für den betreffenden Sozialleistungsanspruch derart beizumessen, dass er für Behörden und auch Gerichte ohne Rücksicht auf ihre materielle Richtigkeit bindende Wirkung entfaltet (BSG, Urteil vom 2. Dezember 2014 - B 14 AS 8/13 R -, juris Rn. 12).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2020 - L 19 AS 2035/19

    EU-Ausländer: Folgen der Verlustfeststellung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 30.08.2021 - L 6 AS 10003/21
    Ob sich die Verlustfeststellung mit dem nach ihrem Erlass kraft Gesetzes verwirklichten neuen Freizügigkeitstatbestand im Sinne des § 112 Abs. 2 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) auf andere Weise als durch Zeitablauf jedenfalls mit Wirkung ex nunc erledigt hat (so LSG Hessen, Beschluss vom 9. Oktober 2019 - juris Rn. 46 f.) oder bei Neuerwerb der Freizügigkeitsberechtigung in einem andauernden Gerichtsverfahren die Verlustfeststellung entweder mit Wirkung ex nunc aufzuheben ist oder als zeitlich teilbarer Verwaltungsakt nachträglich auf bestimmte zurückliegende Zeiträume beschränkt werden kann und mithin grundsätzlich das Handeln der Ausländerbehörde erfordern (so unter Hinweis auf die Rspr. des BVerwG LSG NRW, Beschluss vom 16. März 2020 - L 19 AS 2035/19 B ER - juris Rn. 38 ff) kann offenbleiben.

    Hierbei ist - entgegen der Auffassung des Sozialgerichts - die Frage, ob ein Aufenthaltsrecht besteht, systematisch zutreffend im Rahmen der Leistungsausschlüsse nach § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II und nicht bereits bei den allgemeinen Leistungsvoraussetzungen gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II (hier § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 "gewöhnlicher Aufenthalt"; a.A. LSG NRW, Beschluss vom 16. März 2020 - L 19 AS 2035/19 B ER - juris Rn. 35) zu prüfen.

  • LSG Hessen, 09.10.2019 - L 4 SO 160/19

    1. Werden zeitlich nach Erlass einer Verlustfeststellung gemäß § 5 Abs. 4

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 30.08.2021 - L 6 AS 10003/21
    Hierdurch wird die Tatbestandswirkung der Verlustfeststellung begrenzt (vgl. auch LSG Hessen, Beschluss vom 9. Oktober 2019 - L 4 SO 160/19 B ER - juris).

    Diesem Verständnis folgend führt auch das LSG Hessen zu § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 SGB XII (Beschluss vom 9. Oktober 2019 - L 4 SO 160/19 B ER - juris Rn. 48 ff.) aus:.

  • LSG Hessen, 10.07.2018 - L 9 AS 142/18
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 30.08.2021 - L 6 AS 10003/21
    Da nach hier vertretener Auslegung der § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 SGB XII die Tatbestandswirkung der Verlustfeststellung nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU für sozialhilferechtliche Rechtsfolgen bereits gesetzlich begrenzt ist, kann der Senat offenlassen, ob die vom 9. Senat des Landessozialgerichts im Beschluss vom 10. Juli 2018 - L 9 AS 142/18 B ER - aus der allgemeinen Dogmatik zur Tatbestandswirkung hergeleiteten Erwägungen ebenfalls durchgreifen.".
  • BSG, 13.07.2017 - B 4 AS 17/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 30.08.2021 - L 6 AS 10003/21
    Bereits das Vorhandensein der Voraussetzungen einer Freizügigkeitsberechtigung aus einem anderen Grund als dem Zweck der Arbeitsuche hindert die Feststellung, "kein Aufenthaltsrecht" zu haben, und die notwendige positive Feststellung eines Aufenthaltsrechts "allein aus dem Zweck der Arbeitsuche" i.S.d. § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB XII (vgl. BSG, Urteil vom 30. Januar 2013 - B 4 AS 54/12 R, SGb 2013, 603, Rn. 23; BSG, Urteil vom 13. Juli 2017- B 4 AS 17/16 R, SozR 4-4200 § 7 Nr. 54, Rn. 18).
  • LSG Schleswig-Holstein, 11.11.2015 - L 6 AS 197/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 30.08.2021 - L 6 AS 10003/21
    Jedoch ist die Antragstellerin zu 1) seit 11. Juni 2021 aufgrund ihrer Arbeitnehmereigenschaft aufgrund von primärem EU-Recht und nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU wieder freizügigkeitsberechtigt (zu den Voraussetzungen des Arbeitnehmerbegriffs im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU: Beschluss des Senats vom 11. November 2015 - L 6 AS 197/15 B ER - juris Rn 20 m.w.N).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2023 - L 7 AS 1652/22

    Anspruch rumänischer Staatsangehöriger auf vorläufige Leistungen zur Sicherung

    Weiter kann dahinstehen, ob ein nach dem Erlass der Verlustfeststellung entstandenes Freizügigkeitsrecht diese nach § 43 Abs. 2 VwVfG auf andere Weise ex nunc erledigt oder ob die Verlustfeststellung von der Ausländerbehörde auf bestimmte Zeiträume zu begrenzen ist (vgl. LSG Schleswig-Holstein Beschluss vom 30.08.2021 - L 6 AS 10003/21 B ER; im Einzelnen hierzu LSG Hessen Beschluss vom 09.10.2019 - L 4 SO 160/19 B ER).

    Die Tatbestandswirkung ist in dem Fall insoweit begrenzt (vgl. LSG Schleswig-Holstein Beschluss vom 30.08.2021 - L 6 AS 10003/21 B ER; LSG Hessen Beschluss vom 09.10.2019 - L 4 SO 160/19 B ER; a.A. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.03.2020 - L 19 AS 2035/19 B ER; offen gelassen LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 17.12.2018 - L 6 AS 500/18 B ER).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2023 - L 21 AS 1427/22
    Die Aufhebung der SGB II-Leistungsbewilligung wäre rechtmäßig, wenn mit der aufenthaltsrechtlichen Verlustfeststellung eine Tatbestands- bzw. Feststellungswirkung für die sozialrechtliche Beurteilung des Aufenthaltsrechts gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II verbunden wäre (LSG Nordrhein-Westfalen vom 16.3.2020 - L 19 AS 2035/19 B ER, Rn. 58, juris; LSG Schleswig-Holstein vom 8.7.2021 - L 6 AS 92/21 B ER, Rn. 23, juris; für eine Tatbestandswirkung nur bis zum Zeitpunkt der Verlustfestfeststellung LSG Schleswig-Holstein vom 30.8.2021 - L 6 AS 10003/21 B ER, Rn. 37, juris; eine Tatbestandswirkung ablehnend LSG Nordrhein-Westfalen vom 10.3.2021 - L 20 SO 419/20 B ER, Rn. 36, juris; LSG Hessen vom 13.6.2022 - L 6 AS 196/22 B ER, Rn. 63, juris; LSG Niedersachsen-Bremen vom 28.5.2019 - L 8 SO 109/19 B ER, Rn. 9, juris), die Entscheidung daher von allen Staatsorganen zu beachten und als gegebener "Tatbestand" ihren Entscheidungen zugrunde zu legen wäre (dazu etwa Ramsauer, in: Kopp / Ramsauer, VwVfG, 2022, § 43 Rn. 41; Blüggel.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht