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   LSG Thüringen, 10.04.2013 - L 6 SF 471/13 B   

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LSG Thüringen, 10.04.2013 - L 6 SF 471/13 B (https://dejure.org/2013,12676)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 10.04.2013 - L 6 SF 471/13 B (https://dejure.org/2013,12676)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 10. April 2013 - L 6 SF 471/13 B (https://dejure.org/2013,12676)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Thüringen

    § 2 Abs 2 S 1 RVG, § 3 Abs 1 RVG, § 14 Abs 1 RVG, Nr 3106 RVG-VV, § 112 Abs 1 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Terminsgebühr - Bestimmung des Umfangs der anwaltlichen Tätigkeit - Terminsdauer - Unterbrechung

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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 720 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus LSG Thüringen, 10.04.2013 - L 6 SF 471/13
    Sie sind grundsätzlich in den Fällen zu Grunde zu legen, in denen sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts nicht nach oben oder unten vom Durchschnitt abhebt (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R m.w.N., nach juris).

    Unter Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit wird die Intensität der Arbeit verstanden (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R m.w.N., nach juris).

    Das zugrunde liegenden Verfahren beinhaltete eine durchschnittliche tatsächliche Schwierigkeit angesichts der im Klageverfahren notwendigen Auseinandersetzung mit den vorliegenden medizinischen Fachgutachten (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R m.w.N., nach juris).

    Abge-stellt wird dabei auf eine unmittelbare tatsächliche, ideelle, gesellschaftliche, wirtschaftliche oder rechtliche Bedeutung für den Auftraggeber, nicht aber für die Allgemeinheit (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R m.w.N., nach juris).

  • LSG Thüringen, 21.01.2013 - L 6 SF 1578/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Überprüfung der

    Auszug aus LSG Thüringen, 10.04.2013 - L 6 SF 471/13
    Die Beschwerde gegen die Festsetzung der Rechtsanwaltsgebühren ist nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 1 RVG statthaft (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. u.a. Beschluss vom 21. Januar 2013 - L 6 SF 1578/12 B m.w.N.) und zulässig.

    Bei der Festsetzung der Vergütung des im Wege der PKH beigeordneten Beschwerdeführers hatte die Urkundsbeamtin die Billigkeit der geforderten Gebühren von Amts wegen auch ohne Vortrag des Beschwerdegegners nachzuprüfen (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Januar 2013 - L 6 SF 1578/12 B.

  • LSG Bayern, 21.03.2011 - L 15 SF 204/09

    Rechtsanwaltshonorar, Beiordnung, Prozesskostenhilfe, Terminsgebühr,

    Auszug aus LSG Thüringen, 10.04.2013 - L 6 SF 471/13
    Er lag auch mit 23 Minuten deutlich unter der durchschnittlichen Dauer einer sozialgerichtlichen Verhandlung (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. Juni 2012 - L 6 SF 601/12 B und 5. Juli 2011 - L 6 SF 252/11 B; Bayerisches LSG, Beschluss vom 21. März 2011 - L 15 SF 204/09 B E, nach juris).
  • LSG Thüringen, 14.03.2001 - L 6 B 3/01
    Auszug aus LSG Thüringen, 10.04.2013 - L 6 SF 471/13
    Bei Streitigkeiten über eine Dauerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist immer eine erheblich überdurchschnittliche Bedeutung anzunehmen, wenn - wie hier - durch sie das Einkommen in der Hauptsache bestritten werden soll (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 12. Juli 2004 - L 6 B 41/04 SF, 14. März 2001 - L 6 B 3/01 SF, 3. April 2000 - Az.: L 6 B 1/00 SF).
  • LSG Thüringen, 05.07.2011 - L 6 SF 252/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Terminsgebühr bei

    Auszug aus LSG Thüringen, 10.04.2013 - L 6 SF 471/13
    Er lag auch mit 23 Minuten deutlich unter der durchschnittlichen Dauer einer sozialgerichtlichen Verhandlung (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. Juni 2012 - L 6 SF 601/12 B und 5. Juli 2011 - L 6 SF 252/11 B; Bayerisches LSG, Beschluss vom 21. März 2011 - L 15 SF 204/09 B E, nach juris).
  • LSG Thüringen, 12.07.2004 - L 6 B 41/04

    Höhe der Rechtsanwaltsgebühren für ein sozialgerichtliches Verfahren; Klage auf

    Auszug aus LSG Thüringen, 10.04.2013 - L 6 SF 471/13
    Bei Streitigkeiten über eine Dauerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist immer eine erheblich überdurchschnittliche Bedeutung anzunehmen, wenn - wie hier - durch sie das Einkommen in der Hauptsache bestritten werden soll (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 12. Juli 2004 - L 6 B 41/04 SF, 14. März 2001 - L 6 B 3/01 SF, 3. April 2000 - Az.: L 6 B 1/00 SF).
  • LSG Thüringen, 03.04.2000 - L 6 B 1/00

    Anwendbarkeit von § 126 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 BRAGO im sozialgerichtlichen

    Auszug aus LSG Thüringen, 10.04.2013 - L 6 SF 471/13
    Bei Streitigkeiten über eine Dauerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist immer eine erheblich überdurchschnittliche Bedeutung anzunehmen, wenn - wie hier - durch sie das Einkommen in der Hauptsache bestritten werden soll (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 12. Juli 2004 - L 6 B 41/04 SF, 14. März 2001 - L 6 B 3/01 SF, 3. April 2000 - Az.: L 6 B 1/00 SF).
  • LSG Thüringen, 04.06.2012 - L 6 SF 601/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr gem

    Auszug aus LSG Thüringen, 10.04.2013 - L 6 SF 471/13
    Er lag auch mit 23 Minuten deutlich unter der durchschnittlichen Dauer einer sozialgerichtlichen Verhandlung (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. Juni 2012 - L 6 SF 601/12 B und 5. Juli 2011 - L 6 SF 252/11 B; Bayerisches LSG, Beschluss vom 21. März 2011 - L 15 SF 204/09 B E, nach juris).
  • LSG Thüringen, 18.03.2011 - L 6 SF 1418/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr -

    Auszug aus LSG Thüringen, 10.04.2013 - L 6 SF 471/13
    Hier wird auf den zeitlichen Aufwand abgestellt, den der Rechtsanwalt im Vergleich mit den übrigen beim Sozialgericht anhängigen Verfahren (nicht eingeschränkt auf Verfahren nach dem SGB II) tatsächlich in der Sache betrieben hat und objektiv auf die Sache verwenden musste (vgl. Senatsbeschluss vom 18. März 2011 - Az.: L 6 SF 1418/10 B; Mayer in Gerold/Schmidt, RVG, 19. Auflage 2010, § 14 Rdnr 15).
  • LSG Saarland, 22.05.2006 - L 7 R 62/05
    Auszug aus LSG Thüringen, 10.04.2013 - L 6 SF 471/13
    Er habe das Gutachten des Dr. S. und das in der Akte enthaltene Urteil des LSG für das Saarland vom 22. Mai 2005 - L 7 R 62/05 durcharbeiten müssen.
  • LSG Thüringen, 11.11.2013 - L 6 SF 230/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Terminsgebühr -

    Die Beschwerde gegen die Festsetzung der Rechtsanwaltsgebühren ist nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 1 RVG statthaft (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 26. Juni 2013 - L 6 SF 654/13 B, 10. April 2013 - L 6 SF 471/13 B, 15. März 2011 - L 6 SF 975/10 B, 25 Oktober 2010 - L 6 SF 652/10 B).

    Die Ansicht, (allein) wesentliches Bemessungskriterium dieser Gebühr sei die Dauer des Termins, widerspricht dem klaren Wortlaut des Gesetzes (vgl. Senatsbeschluss vom 10. April 2013 - L 6 SF 471/13 B).

  • LSG Thüringen, 03.09.2018 - L 1 SF 628/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr -

    Bei Streitigkeiten über eine Dauerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist immer eine erheblich überdurchschnittliche Bedeutung anzunehmen, wenn durch sie das Einkommen in der Hauptsache bestritten werden soll (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 10. April 2013 - L 6 SF 471/13 B m.w.N., nach juris).
  • LSG Thüringen, 27.01.2015 - L 6 SF 1533/14

    Keine Prozesskostenhilfe für das Verwaltungsverfahren

    Hinsichtlich des Umfangs der anwaltlichen Tätigkeit wird auf den zeitlichen Aufwand abgestellt, den der Rechtsanwalt im Vergleich mit den übrigen beim Sozialgericht anhängigen Verfahren tatsächlich in der Sache betrieben hat und objektiv auf die Sache verwenden musste (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R, nach juris; Senatsbeschluss vom 10. April 2013 - L 6 SF 471/13 B; Mayer in Gerold/Schmidt, RVG, 21. Auflage 2013, § 14 Rdnr 15).
  • LSG Thüringen, 03.09.2018 - L 1 SF 1200/17

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütungsanspruch im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Eine überdurchschnittliche Schwierigkeit hätte einer intensiven inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Gutachten erfordert (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 10. April 2013 - L 6 SF 471/13 B, nach juris).
  • LSG Thüringen, 27.01.2015 - S 6 SF 1533/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - keine Geschäftsgebühr

    Hinsichtlich des Umfangs der anwaltlichen Tätigkeit wird auf den zeitlichen Aufwand abgestellt, den der Rechtsanwalt im Vergleich mit den übrigen beim Sozialgericht anhängigen Verfahren tatsächlich in der Sache betrieben hat und objektiv auf die Sache verwenden musste (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R, nach juris; Senatsbeschluss vom 10. April 2013 - L 6 SF 471/13 B; Mayer in Gerold/Schmidt, RVG, 21. Auflage 2013, § 14 Rdnr 15).
  • LSG Thüringen, 25.03.2015 - L 6 SF 163/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Gebührenfestsetzung bei

    Hinsichtlich des Umfangs der anwaltlichen Tätigkeit wird auf den zeitlichen Aufwand abgestellt, den der Rechtsanwalt im Vergleich mit den übrigen beim Sozialgericht anhängigen Verfahren tatsächlich in der Sache betrieben hat und objektiv auf die Sache verwenden musste (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R, nach juris; Senatsbeschluss vom 10. April 2013 - L 6 SF 471/13 B; Mayer in Gerold/Schmidt, RVG, 21. Auflage 2013, § 14 Rdnr 15).
  • LSG Thüringen, 29.08.2013 - L 6 SF 405/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Berücksichtigung der

    Ein Gerichtstermin beginnt nach § 122 Abs. 1 SGG mit dem Aufruf der Sache durch das Gericht (vgl. Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 19. Auflage 2010, Vorb. 3 VV Rdnr. 489) und endet nach § 121 S. 1 SGG mit seiner Schließung (vgl. Senatsbeschluss vom 10. April 2013 - L 6 SF 471/13 B).
  • LSG Thüringen, 02.12.2015 - L 6 SF 932/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Bestimmung der billigen

    Hinsichtlich des Umfangs der anwaltlichen Tätigkeit wird auf den zeitlichen Aufwand abgestellt, den der Rechtsanwalt im Vergleich mit den übrigen beim Sozialgericht anhängigen Verfahren (nicht eingeschränkt auf Verfahren nach dem SGB II) tatsächlich in der Sache betrieben hat und objektiv auf die Sache verwenden musste (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R, nach juris; Senatsbeschluss vom 10. April 2013 - L 6 SF 471/13 B).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.09.2019 - L 8 R 960/19
    Ob bei Streitigkeiten über eine Dauerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung immer eine erheblich überdurchschnittliche Bedeutung anzunehmen ist, wenn durch sie das Einkommen in der Hauptsache bestritten werden soll (so Thüringer LSG 10.04.2013 - L 6 SF 471/13 B - juris), musste vorliegend nicht entschieden werden.
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