Rechtsprechung
LSG Thüringen, 10.12.2020 - L 1 U 138/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Justiz Thüringen
§ 109 Abs 1 SGG, § 109 Abs 2 SGG, § 8 Abs 1 SGB 7
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität - Konkurrenzursache - Anlageleiden - degenerativer Vorschaden - Meniskopathie - sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung eines Antrag nach § 109 Abs 2 SGG - Ladungsschreiben - Außerachtlassung ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Gotha, 08.11.2018 - S 10 U 216/16
- LSG Thüringen, 10.12.2020 - L 1 U 138/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …
Auszug aus LSG Thüringen, 10.12.2020 - L 1 U 138/19
Hinreichende Wahrscheinlichkeit liegt vor, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände diejenigen so stark überwiegen, die für den Ursachenzusammenhang sprechen, dass darauf eine richterliche Überzeugung gegründet werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 31. Januar 2012 - B 2 U 2/11 R - BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -). - BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Auszug aus LSG Thüringen, 10.12.2020 - L 1 U 138/19
Hinreichende Wahrscheinlichkeit liegt vor, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände diejenigen so stark überwiegen, die für den Ursachenzusammenhang sprechen, dass darauf eine richterliche Überzeugung gegründet werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 31. Januar 2012 - B 2 U 2/11 R - BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -). - BSG, 20.03.2007 - B 2 U 27/06 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrig …
Auszug aus LSG Thüringen, 10.12.2020 - L 1 U 138/19
Hinreichende Wahrscheinlichkeit wird von der ständigen Rechtsprechung für die Beurteilung des ursächlichen Zusammenhangs zwischen Unfallereignis und Gesundheitserstschaden (haftungsbegründende Kausalität) sowie dem Gesundheitserstschaden und der Unfallfolge im Sinne eines länger andauernden Gesundheitsschadens (haftungsausfüllende Kausalität) für ausreichend erachtet (vgl. BSG, Urteil vom 20. März 2007 - B 2 U 27/06 R -).