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   LSG Thüringen, 14.11.2018 - L 1 JVEG 827/18 B   

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https://dejure.org/2018,41875
LSG Thüringen, 14.11.2018 - L 1 JVEG 827/18 B (https://dejure.org/2018,41875)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 14.11.2018 - L 1 JVEG 827/18 B (https://dejure.org/2018,41875)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 14. November 2018 - L 1 JVEG 827/18 B (https://dejure.org/2018,41875)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Thüringen

    § 9 Abs 1 JVEG, § 4 JVEG, § 8 Abs 1 JVEG, Anl 1 JVEG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Gutachten aus dem Bereich der GKV - Bestimmung der Honorargruppe - billiges Ermessen - Indizien für die Einstufung in die Honorargruppe M 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    JVEG § 9 Abs. 1
    Eingruppierung in die Honorargruppe M 3 für eine Sachverständigenentschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Thüringen, 17.05.2018 - L 1 JVEG 434/16

    Sozialgerichtliches Verfahren: Vergütung eines Sachverständigen; Feststellung der

    Auszug aus LSG Thüringen, 14.11.2018 - L 1 JVEG 827/18
    Auch andere Gründe sind denkbar, z. B. eine Vielzahl unklarer oder widerspruchsvoller Befunde oder anamnestischer Angaben (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Mai 2018 - L 1 JVEG 434/16, nach juris).
  • LSG Thüringen, 03.11.2008 - L 6 SF 48/08

    Honorierung der Beurteilung einer geringen Anzahl von Röntgenaufnahmen durch

    Auszug aus LSG Thüringen, 14.11.2018 - L 1 JVEG 827/18
    Entscheidend ist jedoch immer, dass im konkreten Fall diese Fachkompetenz zur Erstellung des Gutachtens tatsächlich erforderlich war und sie sich im Gutachten wiederspiegelt (vgl. Thüringer LSG, Beschluss vom 3. November 2008 - L 6 SF 48/08 zur Begutachtung von chronischen Schmerzen).
  • LSG Thüringen, 14.02.2018 - L 1 JVEG 1189/16

    Angemessenheit des Vergütungsanspruchs für ein medizinisches

    Auszug aus LSG Thüringen, 14.11.2018 - L 1 JVEG 827/18
    Die Eingruppierung in die Honorargruppe M 2 im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 1 JVEG i.V.m. Anlage 1 (zu § 9 Abs. 1) ist daher im vorliegenden Fall zutreffend (vgl. auch Senatsbeschluss vom 14. Februar 2018 - L 1 JVEG 1189/16, Rn. 17, nach juris).
  • LSG Thüringen, 19.04.2007 - L 6 SF 11/07

    Festsetzung der Vergütung für ein medizinisches Sachverständigengutachten

    Auszug aus LSG Thüringen, 14.11.2018 - L 1 JVEG 827/18
    Nach der Rechtsprechung des 6. Senates des Thüringer Landessozialgerichts, der sich der erkennende Senat anschließt, können z.B. auch bestimmte Zustandsgutachten, mit denen der aktuelle Stand der wissenschaftlichen Diskussion darzustellen, Prognosebeurteilungen durchzuführen und alternative Behandlungen unter verschiedenen Aspekten zu erörtern sind mit der höchsten Honorargruppe M 3 der Anlage 1 zu § 9 JVEG vergütet werden (vgl. Thüringer LSG, Beschluss vom 19. April 2007 - L 6 SF 11/07 m.w.N., nach juris).
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