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   LSG Baden-Württemberg, 27.02.2008 - L 5 KR 6123/07 ER - B   

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LSG Baden-Württemberg, 27.02.2008 - L 5 KR 6123/07 ER - B (https://dejure.org/2008,1370)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.02.2008 - L 5 KR 6123/07 ER - B (https://dejure.org/2008,1370)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Februar 2008 - L 5 KR 6123/07 ER - B (https://dejure.org/2008,1370)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Eingriffs in die Wettbewerbschancen aufgrund einer Pflicht der Apotheker zur Beachtung der Rabattverträge bei der Verteilung von Medikamenten; Verbot der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch ein oder mehrere Unternehmen; ...

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Notwendigkeit eines Vergabeverfahrens zum Abschluss von Rabattverträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung, Rechtsschutz der Sozialgerichtsbarkeit

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sozialversicherungsträger müssen materielles Vergaberecht beachten! (IBR 2008, 1053)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 1197
  • VergabeR 2008, 529
  • ZfBR 2008, 422 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (55)

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.02.2008 - L 5 KR 6123/07
    Dagegen umfasst das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG keinen Anspruch auf Erfolg im Wettbewerb und auf Sicherung zukünftiger Erwerbschancen (vgl. BVerfGE 24, 36 sowie BVerfGE 116, 135).

    Dieser Grundsatz wird in den Haushaltsordnungen des Bundes und der Länder sowie den landesrechtlichen Gemeindehaushaltsverordnungen dahin konkretisiert, dass beim Abschluss von Verträgen nach einheitlichen Richtlinien zu verfahren ist (BVerfG im Beschluss vom 13. Juni 2006 -1 BvR 1160/03- in BVerfGE 116, 135; vgl. etwa § 55 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung , § 55 Abs. 2 der Saarländischen Landeshaushaltsordnung, § 31 Abs. 2 der Saarländischen Gemeindehaushaltsverordnung).

    Die Verfahrensregeln der Verdingungsordnungen werden von dem zuständigen Minister als Verwaltungsvorschriften erlassen (BVerfGE 116, 135).

    Der traditionelle verwaltungsinterne Ansatz des deutschen Vergaberechts musste unter dem Einfluss des europäischen Gemeinschaftsrechts teilweise aufgegeben werden (BVerfGE 116, 135).

    Die Vergaberichtlinien sahen die Einräumung von subjektiven Rechten der Bieter vor (BVerfGE 116, 135).

    Die Vergabekammer untersucht nach § 110 Abs. 1 Satz 1 GWB den Sachverhalt von Amts wegen (BVerfgE 116, 135).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in dem bereits zitierten Beschluss vom 13. Juni 2006 (1 BvR 1160/03 in BVerfGE 116, 135) - dort im Falle eines unter dem Schwellenwert liegenden Auftragsvolumen, aufgrund dessen das Vergaberecht keine Anwendung fand - darauf verwiesen, dass jedenfalls der aus Art. 3 Abs. 1 GG folgende Anspruch auf Gleichbehandlung bei Vergabeentscheidungen ein gegen den Staat gerichtetes subjektives Recht, dessen Verletzung der Benachteiligte mit Hilfe des Justizgewährungsanspruches rügen könne, begründe.

    Aufgrund dieser Selbstbindung kann den Verdingungsordnungen als den verwaltungsinternen Regelungen über Verfahren und Kriterien der Vergabe eine mittelbare Außenwirkung zukommen (vgl. BVerfGE 73, 280, 299 f.; 111, 54, 108; BVerwGE 35, 159, 161; 104, 220, 223; BGHZ 139, 259, 267; BVerfGE 116, 135).

    Bei der Ausgestaltung des Rechtsschutzes hat der Gesetzgeber die verschiedenen betroffenen Interessen unter Beachtung der Eigenarten der jeweiligen Konfliktlage aufeinander abzustimmen (BVerfGE 116, 135).

    Bei der gerichtlichen Kontrolle von Vergabeentscheidungen ist eine Konfliktlage in einem Rechtsverhältnis zu bewältigen, an dem beteiligt sind: die staatliche Stelle, die den umstrittenen Auftrag vergibt, um ihre öffentlichen Aufgaben zu erfüllen; ferner der erfolgreiche Bieter, der ein Interesse an einer raschen Zuschlagsentscheidung und einer zuverlässigen Vertragserfüllung hat; schließlich erfolglose Bieter wie die Beschwerdeführerin, die ein Interesse an möglichst effektivem Schutz ihrer privatrechtlich ausgeformten Verfahrensrechte haben (BVerfGE 116, 135).

    Auch dadurch kann die Vergabe unwirtschaftlich oder das Beschaffungsziel ganz verfehlt werden (BVerfGE 116, 135).

    Das komplexe Geflecht öffentlicher und privater Interessen kann nicht in einer Weise aufgelöst werden, die alle Interessen gleichermaßen befriedigt (BVerfGE 116, 135).

    Im Übrigen darf bei der Abwägung typisierend berücksichtigt werden, dass die einzelne Auftragsvergabe für den Bieter in der Regel lediglich eine Umsatzmöglichkeit unter vielen darstellt (BVerfGE 116, 135).

    Darüber hinaus entspricht es dem Justizgewährungsanspruch, dass dem erfolglosen Bieter die Feststellungsklage eröffnet ist, die allerdings - wie auch sonst - ein jeweils ausreichendes Feststellungsinteresse verlangt (BVerfGE 116, 135).

    Der Staat unterscheide sich als Nachfrager am Markt nicht grundlegend von anderen Marktteilnehmern (Hinweis auf BVerfGE 116, 135; Rn 52).

    Die genannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juni 2006 - 1 BvR 1160/03 legt eine Prüfung des Verhaltens der Krankenkassen unter entsprechender Beachtung der Grundsätze des Vergaberechts nahe.

    Eine Konstellation, wie sie vom BVerwG im Urteil vom 2. Mai 2007 - 6 B 10/07 - und vom BVerfG im Beschluss vom 13. Juni 2006 - 1 BvR 1160/03 - vorausgesetzt wurde, ist hier nicht gegeben.

    Als ein in der Praxis auftretendes Problem wurde in der Entscheidung des BVerfG v. 13. Juni 2006 -1 BvR 1160/03 - Rn 35 genannt, dass das Vergaberecht zum Zwecke der Durchsetzung von politischen Zielen, die außerhalb des eigentlichen Beschaffungsvorgangs lägen, instrumentalisiert werde.

    Der Senat hat aber das Ausschreibungsverhalten der Antragstellerinnen an Art. 3 GG zu messen (siehe Beschluss des BVerfG vom 13. Juni 2006 a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2008 - L 5 KR 507/08

    Krankenversicherung - Arzneimittelrabattverträge - Krankenkassen unterliegen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.02.2008 - L 5 KR 6123/07
    Dies hätten die Antragstellerinnen in der mündlichen Verhandlung vor der Vergabekammer des Bundes eingestanden (siehe Blatt 5960-6066 der Vergabeakte Parallelverfahren L 5 KR 507/08 ER-B ).

    Die Diskussion, ob Vergaberecht nicht auf Verträge nach dem SGB V Anwendung findet, wird von den Befürwortern einer direkten vergaberechtlichen Lösung (vgl. insbesondere die den Beteiligten bekannten Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 18. und 19. Dezember 2007 - VII Verg 44/07 bzw. 45-51/07 aus dem Parallelverfahren L 5 KR 507/08 ER-B ) mit der europarechtlichen Überlagerung des Vergaberechts begründet.

    Das Verfahren hat gezeigt, dass als Folge der Rabattverträge mittelständische Firmen in große Schwierigkeiten kommen können, wie das Beispiel der Beigeladenen Ziff 1 im Verfahren hier und der Beigeladenen Ziff 1, 2 und 4 im Verfahren L 5 KR 507/08 ER-B zeigt.

    Sie muss ihre Kapazitäten extrem stark erhöhen (im Falle der Beigeladenen Ziff 1 des Verfahrens L 5 KR 507/08 ER-B um das Vierzigfache) und diese Kapazitäten auf praktisch Null zurückfahren, wenn sie bei der Anschlussausschreibung leer ausgeht.

    Auch im Verfahren L 5 KR 507/08 ER-B unterstreicht der Vortrag der dortigen Beigeladenen Ziff 1, 2 und 4 die Notwendigkeit einer regionalen Losbildung in ebenso eindrücklicher Weise.

  • BVerwG, 02.05.2007 - 6 B 10.07

    Beschwerde; weitere Beschwerde; sofortige weitere Beschwerde; "unterschwelliges"

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.02.2008 - L 5 KR 6123/07
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 02. Mai 2007 - 6 B 10/07 - den Grundsatz wiederholt, dass sich die öffentliche Hand bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in aller Regel auf dem Boden des Privatrechts bewegt, so dass für Streitigkeiten über die hierbei vorzunehmende Auswahl des Vertragspartners nicht der Verwaltungsrechtsweg, sondern der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben ist (juris-Umdruck Rn 5 mit zahlreichen Zitaten aus der älteren Rechtsprechung des BVerwG); den sehr umfangreichen Gegenmeinungen (vgl. die Zitate a.a.O. Rn 5) der Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte könne nicht gefolgt werden.

    Eine Konstellation, wie sie vom BVerwG im Urteil vom 2. Mai 2007 - 6 B 10/07 - und vom BVerfG im Beschluss vom 13. Juni 2006 - 1 BvR 1160/03 - vorausgesetzt wurde, ist hier nicht gegeben.

    In Analogie zu dem Modell der Mehrstufentheorie (vgl. BVerwG v. 2. Mai 2007 - 6 B 10/07 - Rn 15) hält der Senat es daher für erforderlich, streng zwischen den rechtlichen Vorgaben des SGB V und denen des Vergaberechts zu unterscheiden.

    Wie die Entstehungsgeschichte des Vergaberechts zeigt, handelt es sich bei der Vergabe von Leistungen um einen Rechtsakt, der von den Verwaltungsgerichten inzwischen grundsätzlich dem Zivilrecht zugeordnet wird (siehe zuletzt mit weiteren Nachweisen BVerwG Urt. v. 2. Mai 2007 - 6 B 10/07 -).

  • LSG Baden-Württemberg, 06.02.2008 - L 5 KR 316/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - zulässiger Rechtsweg - Sozialgerichtsbarkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.02.2008 - L 5 KR 6123/07
    Mit Beschluss vom 6. Februar 2008 (L 5 KR 316/08 B) hat der Senat die Beschwerden der Antragsgegnerin und der Beigeladenen Ziff. 1 gegen den Beschluss des Sozialgerichts Stuttgart vom 20. Dezember 2007 zurückgewiesen und die Rechtsbeschwerde zum Bundessozialgericht (BSG) zugelassen.

    Hinsichtlich der Zulässigkeit des Rechtsweges wird im Übrigen auf den Beschluss des erkennenden Senates vom 6. Februar 2008 (L 5 KR 316/08 B), der inzwischen mit der Rechtsbeschwerde beim BSG angefochten wurde (B 1 SF 1/08 R), wie auch den weiteren Beschluss des Senates zur Zulässigkeit des Rechtsweges vom 18. Februar 2008 (L 5 KR 528/08 B) im Parallelverfahren gegen die 2. Vergabekammer beim Bundeskartellamt, der auch allen Beteiligten im Verfahren hier bekannt ist, Bezug genommen.

    Einer gänzlichen oder teilweise Heranziehung der Vorschriften der §§ 102 bis 129 GWB über das Nachprüfungsverfahren bedarf es hingegen nicht, wie schon in den Beschlüssen des Senats vom 06. Februar 2007 - L 5 KR 316/08 B und vom 18. Februar 2007 - L 5 KR 528/08 B über den Rechtsweg zu den Sozialgerichten dargelegt wurde (ebenso Engelmann in jurisPK, SGB V, § 69 Rn 190).

    Wird dieses nachgeordnete Verfahren indes öffentlich-rechtlich kontrolliert - wie dies vom Senat auf Grund der Regelung des § 130 a Abs. 9 SGB V und der darin vorgeschriebenen umfassenden Rechtswegzuweisung auch für die Ausschreibung und den Abschluss von Rabattverträgen angenommen wird (vgl. Beschlüsse vom 06. Februar 2008 - L 5 KR 316/08 B - und vom 18. Februar 2008 - L 5 KR 528/08 B -), so würde es gleichwohl zu keiner Ausweitung der Rechte der Bieter kommen, wenn die europarechtlichen Grundsätze der Gleichbehandlung, des Diskriminierungsverbots oder der Transparenz ebenfalls angewendet würden.

  • BVerfG, 26.03.2003 - 1 BvR 112/03

    Erlass weiterer einstweiliger Anordnung gegen Regelungen des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.02.2008 - L 5 KR 6123/07
    § 130a SGB V ist verfassungsgemäß (BVerfG Beschlüsse vom 26. März 2003 -1 BvR 112/03- und vom 13. September 2005 - BvF 2/03 -).

    Die Rabattverträge werden nicht innerhalb der bisherigen Wettbewerbsstrukturen (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 18. Februar 2008 - L 5 KR 528/08 Umdruck S. 41) ausgeführt, sie haben notwendigerweise eine vom Gesetzgeber gewollte Veränderung der bisherigen Preis- und damit auch Wettbewerbsstrukturen zur Folge (zur Verfassungsmäßigkeit BVerfG Beschluss vom 26.März 2003 - 1 BvR 112/03).

    Wenn das SGB V den Krankenkassen die Befugnis zugesteht, Rabattverträge abzuschließen, so räumt es damit den Krankenkassen zur Ausfüllung dieser Befugnis einen weiten Gestaltungsspielraum ein, der von den Krankenkassen entsprechend ausgefüllt werden kann und der von den Betroffenen im Rahmen des verfassungsrechtlich Zulässigen hinzunehmen ist (BVerfG v. 26. März 2003 - 1 BvR 112/03 -).

  • BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 17/76

    Ablehnung der Förderung von Bildungswilligen mit der Begründung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.02.2008 - L 5 KR 6123/07
    Die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes setzt auch hier voraus, dass die Rechtsordnung gerade dem betroffenen Kläger - sei es durch einfaches Recht, sei es durch Grundrechte - eine subjektive Rechtsposition verliehen hat, diese gerichtlich geltend zu machen (so BSGE 84, 67 mit Hinweis auf: BVerfGE 78, 214, 226; 83, 182, 185; BSGE 43, 134, 141 = SozR 4100 § 34 Nr. 6; BVerwGE 39, 329, 336; 96, 302, 305 mwN; Schmidt-Aßmann, Das allgemeine Verwaltungsrecht als Ordnungsidee - Grundlagen und Aufgaben der verwaltungsrechtlichen Systembildung 1998, 69; P.-M. Huber, Konkurrenzschutz im Verwaltungsrecht, 1991, 316 ff).

    Die Forderung einer Betroffenheit in eigenen Rechten als Zulässigkeitsvoraussetzung der Klage dient der Abwehr von Popularklagen (statt vieler: BSGE 43, 134, 141 = SozR 4100 § 34 Nr. 6 mwN).

    Die Klagebefugnis fehlt nur dann, wenn dem Kläger das geltend gemachte Recht unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zustehen kann, die Möglichkeit einer Verletzung seiner subjektiven Rechte nicht möglich erscheint (sog Möglichkeitstheorie: BSGE 43, 134, 141 = SozR 4100 § 34 Nr. 6; BSG Urteil vom 11. Mai 1999 - B 11 AL 69/98 R - zur Veröffentlichung vorgesehen; BVerwGE 96, 302, 305; Wahl in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung - Kommentar, Vorb § 42 Abs. 2 RdNr. 117; Eyermann/Happ, Verwaltungsgerichtsordnung - Kommentar, 10. Aufl. 1998, § 42 RdNr. 93 mit Hinweis auf den systematischen Zusammenhang mit § 113 VwGO).

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2007 - Verg 44/07

    Geltung des Allgemeinen Vergaberechts für Pharma-Rabattverträge

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.02.2008 - L 5 KR 6123/07
    Gegen diesen Beschluss haben die Antragstellerinnen beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am 22. November 2007 sofortige Beschwerde eingelegt (Aktenzeichen VII Verg 44/07).

    Die Antragstellerinnen haben am 19. Dezember 2007 die Beschwerde zum OLG (VII Verg 44/07) zurückgenommen.

    Die Diskussion, ob Vergaberecht nicht auf Verträge nach dem SGB V Anwendung findet, wird von den Befürwortern einer direkten vergaberechtlichen Lösung (vgl. insbesondere die den Beteiligten bekannten Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 18. und 19. Dezember 2007 - VII Verg 44/07 bzw. 45-51/07 aus dem Parallelverfahren L 5 KR 507/08 ER-B ) mit der europarechtlichen Überlagerung des Vergaberechts begründet.

  • SG Stuttgart, 20.12.2007 - S 10 KR 8405/07
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.02.2008 - L 5 KR 6123/07
    Zuvor hatten die Antragstellerinnen bereits am 21. November 2007 beim Sozialgericht Stuttgart (SG) Klage gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf, gerichtet gegen die Bezirksregierung Düsseldorf, erhoben (Aktenzeichen S 10 KR 8405/07), über die noch nicht entschieden ist.

    Mit Beschluss vom 20. Dezember 2007 hat das SG im Klageverfahren S 10 KR 8405/07 vorab über den Rechtsweg entschieden und den Rechtsweg zu den Sozialgerichten für zulässig erklärt.

    Der Senat hatte in diesen Entscheidungen bezüglich der jeweils parallel noch beim SG anhängigen Hauptsacheverfahren (S 10 KR 8405/07 bzw. S 10 KR 8605/07) im Rahmen der Beschwerde über die Vorabentscheidung des SG über den Rechtsweg gemäß § 17 a Abs. 3 GVG die Zulässigkeit des Rechtsweges zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit für die hier streitige Ausschreibung der Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V bestätigt.

  • BSG, 22.04.2008 - B 1 SF 1/08 R

    Zuständigkeit der Sozialgerichte für Klagen gegen Entscheidungen der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.02.2008 - L 5 KR 6123/07
    Hinsichtlich der Zulässigkeit des Rechtsweges wird im Übrigen auf den Beschluss des erkennenden Senates vom 6. Februar 2008 (L 5 KR 316/08 B), der inzwischen mit der Rechtsbeschwerde beim BSG angefochten wurde (B 1 SF 1/08 R), wie auch den weiteren Beschluss des Senates zur Zulässigkeit des Rechtsweges vom 18. Februar 2008 (L 5 KR 528/08 B) im Parallelverfahren gegen die 2. Vergabekammer beim Bundeskartellamt, der auch allen Beteiligten im Verfahren hier bekannt ist, Bezug genommen.

    Eine solche ist bei der am 26. Februar 2007 beim Senat eingegangenen Aktenanforderung des BSG im dortigen Verfahren B 1 SF 1/08 R weder bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung am 27. Februar 2007 ergangen noch war sie bis zum hier für die Eilbedürftigkeit maßgebenden Datum des 29. Februar 2008, dem Ablauf der Bindung der Bieter an ihre Angebote, zu erwarten.

  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03

    Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.02.2008 - L 5 KR 6123/07
    Auszugehen ist zunächst davon, dass die Rechtsbeziehungen zwischen den Krankenkassen und den pharmazeutischen Unternehmern öffentlich-rechtlicher Natur sind (BVerfG Beschluss v. 13. September 2005 - 2 BvF 2/03 -).

    Die Entscheidung darüber, ob der schlussendlich eingeschlagene Weg rechtmäßig ist, ist eine öffentlich-rechtliche Frage (BVerfG vom 13. September 2005 - 2 BvF 2/03 - Rn 159), die das Vergaberecht nicht tangiert, sondern ausschließlich der Prüfung der zutreffenden Rechtsanwendung des § 130a Abs. 8 SGB V zuzuordnen ist, die der Sozialgerichtsbarkeit vorbehalten ist.

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87

    Pensionistenprivileg

  • EuG, 04.03.2003 - T-319/99

    DAS GERICHT WEIST DIE KLAGE DER FENIN GEGEN DIE KOMMISSION AB

  • BVerwG, 23.08.1994 - 1 C 19.91

    bayerische Spielbanken - Art. 12 GG

  • BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 45/98 R

    Arbeitsvermittlung - Vermittlungstätigkeit von Künstlerdiensten der Bundesanstalt

  • SG Stuttgart, 20.12.2007 - S 10 KR 8404/07

    Rechtsweg bei Streitigkeiten um Rabattverträge nach § 130a SGB 5

  • VK Düsseldorf, 31.10.2007 - VK-31/07

    Entscheidung über Vergabeverfahren der AOK: Vergabekammern der Länder zuständig!

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BVerwG, 22.02.1972 - I C 24.69

    Öffentlicher Zweck bei kommunalen Unternehmen

  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von

  • EuGH, 16.03.2004 - C-264/01

    DIE WETTBEWERBSVORSCHRIFTEN DES EG-VERTRAGS HINDERN DIE DEUTSCHEN

  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04

    Insolvenzverwalter

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 48/97

    Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

  • BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03

    Rechenschaftsbericht

  • BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00

    Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an

  • BVerwG, 15.07.1987 - 4 C 56.83

    Geltung des öffentlich-rechtlichen Nachharschutzes auch im wasserrechtlichen

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

  • BVerfG, 14.12.1994 - 1 BvR 720/90

    Verfassungsmäßigkeit der Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebes an einen

  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 81/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wegfall der Überversorgung - teilweise Aufhebung

  • BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 94/04 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes wegen verspäteter Meldung - frühzeitige

  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Auflösung einer Grundschule

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

  • BGH, 09.11.2006 - I ZB 28/06

    Gesamtzufriedenheit

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • EuGH, 24.11.2005 - C-331/04

    ATI EAC u.a. - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinien 92/50/EWG und

  • BSG, 12.12.2007 - B 12 AL 1/06 R

    Bundesagentur für Arbeit - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

  • BVerfG, 18.11.1986 - 1 BvL 29/83

    Arbeitsförderungsgesetz 1979

  • BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug

  • BVerwG, 17.04.1970 - VII C 60.68

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage bei Erledigung eines Anspruchs auf Erlass

  • BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 82/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Abrechnungsausschluss - Sauerstoffdruckmessung -

  • BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 69/98 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagebefugnis - Beigeladener - Rechtsstellung -

  • OLG Düsseldorf, 19.10.2006 - Verg 39/06

    Vergaberecht: Unzulässigkeit der Abwälzung unplanbarer Wagnisse auf den

  • BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 62/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - psychotherapeutische Leistung - Realisierung der

  • LSG Bremen, 14.02.1986 - L 4 BR 36/85

    Rechtsschutz; Einstweilige Anordnung; Verwaltungsakt; Belastend;

  • EuGH, 13.12.2007 - C-337/06

    Bayerischer Rundfunk u.a. - Richtlinien 92/50/EWG und 2004/18/EG - Öffentliche

  • OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - Verg 50/06

    Ausschreibungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen

  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2008 - L 5 KR 507/08

    Krankenversicherung - Arzneimittelrabattverträge - Krankenkassen unterliegen

    Dass es deswegen auch zu (kostspieligen) Missverständnissen gekommen ist, zeigt der Vortrag der Beigeladenen Ziff 1 im Parallelverfahren L 5 KR 6123/07 in der mündlichen Verhandlung des Senats, die zusätzliche Produkte/Lizenzen erworben hat und später zur Kenntnis nehmen musste, dass entgegen ihrer Annahme ihr Angebot schon wegen nicht ausreichender Produktbreite nicht zum Zuge kommen konnte.
  • OLG Düsseldorf, 22.10.2008 - 27 U 2/08

    Zuständigkeit der Sozialgerichte bei Unterlassungsklage

    Erst die Entscheidung des LSG Baden-Württemberg vom 27. Februar 2008 (VergabeR 2008, 529) hat auch sozialversicherungsrechtlich ein transparentes, diskriminierungsfreies, verhältnismäßiges und nachprüfbares Auswahlverfahren in Anlehnung an die VOL/A verlangt.
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