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   LSG Bayern, 02.03.2016 - L 15 SB 237/15 B   

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https://dejure.org/2016,4241
LSG Bayern, 02.03.2016 - L 15 SB 237/15 B (https://dejure.org/2016,4241)
LSG Bayern, Entscheidung vom 02.03.2016 - L 15 SB 237/15 B (https://dejure.org/2016,4241)
LSG Bayern, Entscheidung vom 02. März 2016 - L 15 SB 237/15 B (https://dejure.org/2016,4241)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostentragung für eine ergänzende Stellungnahme eines Sachverständigen; Einholung einer Stellungnahme von Amts wegen; Klarstellung der Beauftragung durch das Gericht; Zulässigkeit der Einholung einer ergänzenden Stellungnahme bei einem zuvor gemäß § 109 SGG beauftragten ...

  • rewis.io

    Einholung einer ergänzenden Stellungnahme bei einem zuvor beauftragten Sachverständigen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Einholung einer ergänzenden Stellungnahme bei einem zuvor gemäß § 109 SGG beauftragten Sachverständigen im sozialgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de

    SGG § 106 ; SGG § 109
    Zulässigkeit der Einholung einer ergänzenden Stellungnahme bei einem zuvor gemäß § 109 SGG beauftragten Sachverständigen im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus LSG Bayern, 02.03.2016 - L 15 SB 237/15
    Verbleiben Zweifel, ist im Rahmen der Auslegung sicherzustellen, dass dem Begehren der Beteiligten nach Rechtsschutz möglichst umfassend Rechnung getragen wird (vgl. auch BSG, Urteil vom 01.03.2011, Az.: B 1 KR 10/10 R), um dem Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 Grundgesetz auf wirksamen und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt sowie dem damit verbundenen Gebot der Effektivität des Rechtsschutzes gerecht zu werden (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschlüsse vom 30.04.2003, Az.: 1 PBvU 1/02, und vom 03.03.2004, Az.: 1 BvR 461/03).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus LSG Bayern, 02.03.2016 - L 15 SB 237/15
    Verbleiben Zweifel, ist im Rahmen der Auslegung sicherzustellen, dass dem Begehren der Beteiligten nach Rechtsschutz möglichst umfassend Rechnung getragen wird (vgl. auch BSG, Urteil vom 01.03.2011, Az.: B 1 KR 10/10 R), um dem Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 Grundgesetz auf wirksamen und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt sowie dem damit verbundenen Gebot der Effektivität des Rechtsschutzes gerecht zu werden (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschlüsse vom 30.04.2003, Az.: 1 PBvU 1/02, und vom 03.03.2004, Az.: 1 BvR 461/03).
  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 17/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - teilweise Unzulässigkeit der Klage -

    Auszug aus LSG Bayern, 02.03.2016 - L 15 SB 237/15
    Danach ist Maßstab der Auslegung der Empfängerhorizont eines verständigen Beteiligten (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2013, Az.: B 4 AS 17/13), wobei der Grundsatz einer rechtsschutzgewährenden Auslegung zu berücksichtigen ist (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss vom 29.11.1995, Az.: X B 328/94).
  • BSG, 01.03.2011 - B 1 KR 10/10 R

    Krankenversicherung - Festbetragsfestsetzung - Anfechtbarkeit durch Versicherte -

    Auszug aus LSG Bayern, 02.03.2016 - L 15 SB 237/15
    Verbleiben Zweifel, ist im Rahmen der Auslegung sicherzustellen, dass dem Begehren der Beteiligten nach Rechtsschutz möglichst umfassend Rechnung getragen wird (vgl. auch BSG, Urteil vom 01.03.2011, Az.: B 1 KR 10/10 R), um dem Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 Grundgesetz auf wirksamen und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt sowie dem damit verbundenen Gebot der Effektivität des Rechtsschutzes gerecht zu werden (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschlüsse vom 30.04.2003, Az.: 1 PBvU 1/02, und vom 03.03.2004, Az.: 1 BvR 461/03).
  • BFH, 29.11.1995 - X B 328/94

    Keine Klagebefugnis des Testamentsvollstreckers gegen an den Erben gerichteten

    Auszug aus LSG Bayern, 02.03.2016 - L 15 SB 237/15
    Danach ist Maßstab der Auslegung der Empfängerhorizont eines verständigen Beteiligten (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2013, Az.: B 4 AS 17/13), wobei der Grundsatz einer rechtsschutzgewährenden Auslegung zu berücksichtigen ist (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss vom 29.11.1995, Az.: X B 328/94).
  • LSG Bayern, 08.06.2015 - L 15 SF 255/14

    Kürzung der Vergütung eines Gutachters bei erheblicher Überschreitung des

    Auszug aus LSG Bayern, 02.03.2016 - L 15 SB 237/15
    Zu dieser mit dem Zweiten Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - 2. KostRMoG) vom 23.07.2013 (BGBl I S. 2586, 2681 ff.) eingeführten Regelung hat der Senat in seinem Beschluss vom 08.06.2015, Az.: L 15 SF 255/14 E, Folgendes ausgeführt:.
  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1926/07

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung der Rückforderung von

    Auszug aus LSG Bayern, 02.03.2016 - L 15 SB 237/15
    Denn in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung und den anerkannten Grundsätzen der Auslegungslehre kommt es nicht auf den inneren, sondern auf den nach außen erklärten Willen an, wie er sich bei objektiver Betrachtungsweise und nach Treu und Glauben im Rechtsverkehr darstellt (ständige Rspr., vgl. z. B. BVerfG, Beschluss vom 06.05.2008, Az.: 2 BvR 1926/07; BFH, Urteil vom 18.02.1997, Az.: VII R 96/95; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22.10.2014, Az.: 8 B 99/13).
  • BFH, 18.02.1997 - VII R 96/95

    Zur Auslegung einer Verfügung, mit der die Vollziehung "bis zum Abschluß des

    Auszug aus LSG Bayern, 02.03.2016 - L 15 SB 237/15
    Denn in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung und den anerkannten Grundsätzen der Auslegungslehre kommt es nicht auf den inneren, sondern auf den nach außen erklärten Willen an, wie er sich bei objektiver Betrachtungsweise und nach Treu und Glauben im Rechtsverkehr darstellt (ständige Rspr., vgl. z. B. BVerfG, Beschluss vom 06.05.2008, Az.: 2 BvR 1926/07; BFH, Urteil vom 18.02.1997, Az.: VII R 96/95; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22.10.2014, Az.: 8 B 99/13).
  • BVerwG, 22.10.2014 - 8 B 99.13

    Zu "anderen Tatsachen" beim Beweis der ungerechtfertigten Entziehung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 02.03.2016 - L 15 SB 237/15
    Denn in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung und den anerkannten Grundsätzen der Auslegungslehre kommt es nicht auf den inneren, sondern auf den nach außen erklärten Willen an, wie er sich bei objektiver Betrachtungsweise und nach Treu und Glauben im Rechtsverkehr darstellt (ständige Rspr., vgl. z. B. BVerfG, Beschluss vom 06.05.2008, Az.: 2 BvR 1926/07; BFH, Urteil vom 18.02.1997, Az.: VII R 96/95; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22.10.2014, Az.: 8 B 99/13).
  • BSG, 23.09.1997 - 2 BU 177/97

    Verwirklichung des Rechtsschutzes im im sozialgerichtlichen Verfahren, Einholung

    Auszug aus LSG Bayern, 02.03.2016 - L 15 SB 237/15
    In einem derartigen Fall die weiteren Ermittlungen gestützt auf § 109 SGG und damit jedenfalls zunächst mit einer Kostenlast für den Kläger verbunden durchzuführen, würde dem Grundsatz widersprechen, dass das Gericht immer vorab zu prüfen hat, ob nicht anstelle von Ermittlungen gemäß § 109 SGG solche von Amts wegen durchzuführen sind (vgl. Keller, a. a. O., § 109, Rdnr. 2), wobei Ermittlungen gemäß § 106 SGG gegenüber solchen gemäß § 109 SGG vorrangig sind (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Beschluss vom 23.09.1997, Az.: 2 BU 177/97).
  • LSG Bayern, 09.02.2009 - L 15 SB 12/09

    Übernahme der für ein Gutachten nach § 109 SGG verauslagten Kosten auf die

  • LSG Bayern, 12.03.2012 - L 15 SB 22/12

    Im Rahmen seiner Ermessenserwägungen hat das erstinstanzliche Gericht zu

  • LSG Rheinland-Pfalz, 16.12.2003 - L 2 B 149/03

    Ergänzende Stellungnahme nach § 109 SGG - Kostentragung

  • LSG Schleswig-Holstein, 21.10.1969 - L 1 Sb 11/69
  • LSG Bayern, 10.08.2016 - L 15 SF 160/16

    Gerichtskosten für Verfahren zur Durchsetzung einer Entschädigung wegen

    Bei der Auslegung gerichtlicher Schreiben sind die gleichen Maßstäbe zugrunde zu legen, wie sie auch für die Auslegung von Prozesserklärungen der Beteiligten gelten (vgl. Beschlüsse des Senats vom 02.03.2016, Az.: L 15 SB 237/15 B, vom 14.03.2016, Az.: L 15 RF 2/16, und vom 22.03.2016, Az.: L 15 RF 6/16).

    Denn in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung und den anerkannten Grundsätzen der Auslegungslehre kommt es nicht auf den inneren, sondern auf den nach außen erklärten Willen an, wie er sich bei objektiver Betrachtungsweise und nach Treu und Glauben im Rechtsverkehr darstellt (ständige Rspr., vgl. z. B. BVerfG, Beschluss vom 06.05.2008, Az.: 2 BvR 1926/07; BFH, Urteil vom 18.02.1997, Az.: VII R 96/95; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22.10.2014, Az.: 8 B 99/13; Beschluss des Senats vom 02.03.2016, Az.: L 15 SB 237/15 B).

  • LSG Bayern, 24.08.2016 - L 15 SF 128/16

    Vergütung Sachverständiger nach § 109 SGG - Vorschuss - kostenüberschreitung

    Bei der Auslegung derartiger gerichtlicher Schreiben wie dem vom 16.12.2015 sind die gleichen Maßstäbe zu Grunde zu legen, wie sie auch für die Auslegung von Prozesserklärungen der Beteiligten gelten (vgl. Beschlüsse des Senats vom 02.03.2016, Az.: L 15 SB 237/15 B, und vom 14.03.2016, Az.: L 15 RF 2/16).

    Dass die Dolmetscherkosten, auch wenn sie im Zusammenhang mit der Gutachtenserstellung anfallen, aus dem zur Verfügung stehenden Vorschuss zu zahlen sind, war daher aus der objektivierten Empfängersicht (zur Auslegung gerichtlicher Schreiben und Erklärungen: vgl. z.B. Beschlüsse des Senats vom 02.03.2016, Az.: L 15 SB 237/15 B, vom 10.08.2016, Az.: L 15 SF 160/16 E, und vom 23.08.2016, Az.: L 15 RF 21/16), hier also des Beschwerdegegners, nicht ersichtlich.

  • LSG Bayern, 10.11.2016 - L 15 RF 29/16

    Sachverständigenvergütung § 109 SGG - Vorschussüberschreitung - Zusatzgutachten

    Bei der Auslegung gerichtlicher Schreiben sind die gleichen Maßstäbe zugrunde zu legen, wie sie auch für die Auslegung von Prozesserklärungen der Beteiligten gelten (vgl. Beschlüsse des Senats vom 02.03.2016, Az.: L 15 SB 237/15 B, vom 14.03.2016, Az.: L 15 RF 2/16, vom 22.03.2016, Az.: L 15 RF 6/16, vom 10.08.2016, Az.: L 15 SF 160/16 E, und vom 11.08.2016, Az.: L 15 SF 168/16 E).
  • LSG Bayern, 23.08.2016 - L 15 RF 21/16

    Keine Kürzung der Vergütung eines Gutachters trotz erheblicher Überschreitung des

    Bei der Auslegung derartiger gerichtlicher Schreiben wie dem vom 16.12.2015 sind die gleichen Maßstäbe zugrunde zu legen, wie sie auch für die Auslegung von Prozesserklärungen der Beteiligten gelten (vgl. Beschlüsse des Senats vom 02.03.2016, Az.: L 15 SB 237/15 B, und vom 14.03.2016, Az.: L 15 RF 2/16).
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