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   LSG Bayern, 26.09.2017 - L 15 VS 13/14   

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https://dejure.org/2017,53120
LSG Bayern, 26.09.2017 - L 15 VS 13/14 (https://dejure.org/2017,53120)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.09.2017 - L 15 VS 13/14 (https://dejure.org/2017,53120)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. September 2017 - L 15 VS 13/14 (https://dejure.org/2017,53120)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • BAYERN | RECHT

    SVG § 80, § 81 Abs. 1, Abs. 7, § 85, § 88 Abs. 1 S. 1, S. 2; SG § 17 Abs. 4 S. 2; SGB VII § 7 Abs. 2; StVO § 21a; StGB § 315c
    Kein Anspruch auf Beschädigtenversorgung nach Verkehrsunfall auf dem Weg zur Dienststelle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung von Folgen einer Wehrdienstbeschädigung; Besonderheiten bei der Beurteilung von Wegeunfällen von Soldaten; Zusammenhang mit dem Wehrdienst; Qualitative Abweichung

  • rewis.io

    Kein Anspruch auf Beschädigtenversorgung nach Verkehrsunfall auf dem Weg zur Dienststelle

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unmittelbarer Weg; Verkehrsunfall; Wehrdienstbeschädigung; innerer Zusammenhang; Berufssoldat; Handlungstendenz; Fahrlässigkeit; gesetzliche Unfallversicherung; Gurtpflicht

  • rechtsportal.de

    SVG § 81 Abs. 4 S. 1 Nr. 2
    Anerkennung von Folgen einer Wehrdienstbeschädigung

  • rechtsportal.de

    Kein Anspruch auf Beschädigtenrente nach dem Soldatenversorgungsgesetz nach einem Verkehrsunfall bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 16.12.2004 - B 9 VS 1/04 R

    Wehrdienstbeschädigung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.09.2017 - L 15 VS 13/14
    Im Kern geht es darum, ob der eingetretene Schaden dem Soldaten persönlich - also dessen privaten Sphäre - oder seinem Dienstherrn - also der dienstlichen Sphäre - zuzurechnen ist (BSG, Urteil vom 16.12.2004, Az. B 9 VS 1/04 R, juris Rn. 17).

    Fraglich ist, ob die - riskante - Art und Weise, in der das Zurücklegen des Weges geschieht, noch dem Schutz des Versorgungsrechts unterfällt (BSG, Urteil vom 16.12.2004, Az. B 9 VS 1/04 R, juris Rn. 19).

    Es müssen weitere besondere Umstände hinzutreten, wobei § 81 Abs. 7 SVG nur einen speziellen Fall - absichtlich herbeigeführte gesundheitliche Schädigung - ausdrücklich regelt (BSG, Urteil vom 16.12.2004, Az. B 9 VS 1/04 R, juris Rn. 19).

    Aus dieser unterschiedlichen gesetzlichen Systematik ergeben sich im Versorgungsrecht Rechtsfragen, die von denen in der gesetzlichen Unfallversicherung abweichen können (übereinstimmend hierzu BSG, Urteil vom 16.12.2004, Az.: B 9 VS 1/04 R, juris Rn. 20; BSG, Urteil vom 04.06.2002, Az.: B 2 U 11/01 R, juris Rn. 23).

    In dem Umstand, dass der Kläger im Zeitpunkt des Unfallereignisses nicht angegurtet war, liegen vorliegend "weitere besondere Umstände" im Sinne des vom BSG aufgestellten Maßstabes vor (BSG, Urteil vom 16.12.2004, Az.: B 9 VS 1/04 R, juris Rn. 19).

    Denn wie das BSG selbst anführt, ist eine vorsätzlich begangene Straßenverkehrsgefährdung nur eine von mehreren möglichen haftungsausschließenden Konstellationen (vgl. BSG, Urteil vom 16.12.2004, Az.: B 9 VS 1/04 R, juris Rn. 20: "jedenfalls").

    Dogmatisch ist dies allerdings mit der neueren Rechtsprechung des BSG aus dem Jahr 2004 (Urteil vom 16.12.2004, Az.: B 9 VS 1/04 R) wertend im Rahmen der Feststellung des inneren Zusammenhangs zu berücksichtigen, nicht im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität.

    Jedenfalls in einem solchen Fall ist das Verhalten des Klägers einer eigenen Bewertung durch die Sozialgerichte zu unterziehen (zur inhaltlichen Nachvollziehung bzw. der Frage einer Bindungswirkung an die strafgerichtliche Verurteilung BSG, Urteil vom 16.12.2004, Az. B 9 VS 1/04 R, juris Rn. 25).

    Im Falle einer vorsätzlich begangenen Gefährdung des Straßenverkehrs ist der versorgungsrechtliche Schutz bereits auf Grundlage der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 16.12.2004, Az.: B 9 VS 1/04 R, juris) abzulehnen.

  • BSG, 16.03.1982 - 9a/9 RV 40/81

    Versorgungsrechtlich geschützter Weg - Wegeunfall - Familienheimfahrt - üblicher

    Auszug aus LSG Bayern, 26.09.2017 - L 15 VS 13/14
    Zwar hat das BSG in seiner Entscheidung vom 16.03.1982 diesen Umstand (noch) nicht als haftungsausschließend bewertet (Az.: 9a/9 RV 40/81, juris).

    Dieser Vorwurf der bewusst groben Fahrlässigkeit richte sich nach der Persönlichkeitsstruktur, der Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen und dem Verhalten des einzelnen sowie nach den besonderen Umständen des Falles (BSG, Az.: 9a/9 RV 40/81, juris Rn. 19 m.w.N.).

    In Fortführung der Rechtsprechung des BSG aus dem Jahr 1982 (Urteil vom 16.03.1982, Az.: 9a/9 RV 40/81) bewirkt vorliegend daher bereits das fehlende Angegurtetsein einen Versorgungsausschluss.

    Sofern das BSG in seiner Entscheidung aus dem Jahr 1982 (Urteil vom 16.03.1982, Az.: 9a/9 RV 40/81) zudem auf das "Rechtsinstitut" der "selbstgeschaffenen Gefahr" abstellt, dürfte diesem aufgrund des Maßstabes, den das BSG im Urteil vom 16.12.2004 abstellt, keine eigenständige Bedeutung mehr zukommen.

  • LSG Baden-Württemberg, 16.03.2006 - L 6 VS 880/05

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Verkehrsunfall auf der Heimfahrt

    Auszug aus LSG Bayern, 26.09.2017 - L 15 VS 13/14
    Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg habe sich im Urteil vom 16.03.2006, Az.: L 6 VS 880/05, ausführlich mit dieser Entscheidung des BSG auseinandergesetzt und entschieden, dass der Ausschluss des Versorgungsschutzes nicht auf die Fälle, in denen ein fahrlässiger Verkehrsverstoß vorliege, zu erstrecken sei.

    Mangels Entscheidungserheblichkeit bedarf es daher auch keines weiteren Eingehens auf die zur Straßenverkehrsgefährdung nach § 315c StGB angeführte Rechtsprechung (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.03.2006, Az.: L 6 VS 880/05, juris).

  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 11/01 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - eigensüchtiges Verhalten -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.09.2017 - L 15 VS 13/14
    Im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung führt auch eine vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung generell nicht zum Ausschluss des Versicherungsschutzes (vgl. nur BSG, Urteil vom 04.06.2002, Az.: B 2 U 11/01 R, juris).

    Aus dieser unterschiedlichen gesetzlichen Systematik ergeben sich im Versorgungsrecht Rechtsfragen, die von denen in der gesetzlichen Unfallversicherung abweichen können (übereinstimmend hierzu BSG, Urteil vom 16.12.2004, Az.: B 9 VS 1/04 R, juris Rn. 20; BSG, Urteil vom 04.06.2002, Az.: B 2 U 11/01 R, juris Rn. 23).

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.09.2017 - L 15 VS 13/14
    Die hierzu relevanten Fragen sind im Rahmen der zu beachtenden "weiteren besonderen Umstände" zu klären (vgl. zur fehlenden Relevanz der selbstgeschaffenen Gefahr im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung auch BSG, Urteil vom 12.04.2005, Az.: B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262).
  • BAG, 07.10.1981 - 5 AZR 1113/79

    Schuldhaftes Verhalten bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes

    Auszug aus LSG Bayern, 26.09.2017 - L 15 VS 13/14
    Wer sich in den Verkehr begibt, muss sich ferner bereits zu seinem eigenen Schutz vernünftig verhalten (hierzu auch BAG, Urteil vom 07.10.1981, Az.: 5 AZR 1113/79, juris).
  • LSG Bayern, 05.05.1988 - L 7 V 334/84

    Sicherheitsgurtpflicht für Soldaten bei Dienst- oder Familienheimfahrt

    Auszug aus LSG Bayern, 26.09.2017 - L 15 VS 13/14
    Die Auffassung, dass das Unterlassen des Angurtens in der Regel auf eine fahrlässige Gedankenlosigkeit zurückzuführen sei (vgl. BayLSG, Urteil vom 05.05.1988, Az.: L 7 V 334/84 SVG, Breith. 1984, 947, 950), kann mit den bereits im Jahr 2006 in der Bevölkerung verankertem Bewusstsein über die Gefahren nicht mehr aufrecht erhalten werden.
  • BSG, 08.08.2001 - B 9 VS 2/00 R

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.09.2017 - L 15 VS 13/14
    Für den Bereich der sogenannten "Wegeunfälle" gelten nach gefestigter Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) für die Kriegsopfer- und Soldatenversorgung im Grundsatz dieselben Maßstäbe wie für die gesetzliche Unfallversicherung (st. Rspr., vgl. nur BSG, Urteil vom 08.08.2001, Az.: B 9 VS 2/00 R, juris Rn. 11 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.04.2022 - L 6 VS 420/21

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Ausgleich nach § 85 SVG -

    Der streitgegenständliche Verwaltungsakt regelt die Gewährung eines Ausgleichs nur für die Zeit während des Wehrdienstverhältnisses, an dessen Ende der Anspruch nach § 85 Abs. 4 Satz 3 SVG erlischt (vgl. zur Rechtslage vor Änderung der Zuständigkeit: Bay. LSG, Urteil vom 26. September 2017 - L 15 VS 13/14 -, juris, Rz. 28).
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