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   LSG Bayern, 30.03.2017 - L 19 R 1118/14   

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https://dejure.org/2017,17602
LSG Bayern, 30.03.2017 - L 19 R 1118/14 (https://dejure.org/2017,17602)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30.03.2017 - L 19 R 1118/14 (https://dejure.org/2017,17602)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30. März 2017 - L 19 R 1118/14 (https://dejure.org/2017,17602)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Rente wegen Erwerbsminderung trotz ADHS

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rente wegen Erwerbsminderung; ADHS-Störung; Rückschauend vermutete Arbeitsunfähigkeit; Anspruch auf Erwerbsminderungsrente; Kein Absinken des quantitativen Leistungsvermögens trotz ADHS-Störung und rezidivierender depressiver Erkrankung

  • rewis.io

    Keine Rente wegen Erwerbsminderung trotz ADHS

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Erwerbsminderungsrente; Kein Absinken des quantitativen Leistungsvermögens trotz ADHS-Störung und rezidivierender depressiver Erkrankung

  • rechtsportal.de

    SGB VI § 43 Abs. 1 S. 2; SGB VI § 43 Abs. 2 S. 2
    Anspruch auf Erwerbsminderungsrente

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 30.07.2008 - B 5a R 110/07 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 30.03.2017 - L 19 R 1118/14
    Die in der Zeit vom 20.02.2006 bis 31.12.2008 vorliegende Zeit des Leistungsbezuges von Arbeitslosengeld II stelle nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 30.07.2008 (B 5a R 110/07 R) keine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit dar, so dass auch die Zeit ab dem 01.01.2009 keine Unterbrechung einer versicherten Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit wäre.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2018 - L 2 R 426/17
    Die Versicherten tragen die objektive Darlegungs- und Beweislast insbesondere dafür, dass der Leistungsfall im medizinischen Sinne zu einem Zeitpunkt eingetreten ist, zu dem auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt waren (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 17. November 2016 - L 19 R 968/12 - juris; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. März 2017 - L 19 R 1118/14 - juris).
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