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   LSG Berlin-Brandenburg, 03.06.2016 - L 1 KR 460/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,14015
LSG Berlin-Brandenburg, 03.06.2016 - L 1 KR 460/14 (https://dejure.org/2016,14015)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.06.2016 - L 1 KR 460/14 (https://dejure.org/2016,14015)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. Juni 2016 - L 1 KR 460/14 (https://dejure.org/2016,14015)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 2 Abs 1a SGB 5
    Krankenversicherung - Lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche bzw. wertungsmäßig vergleichbare Erkrankung - hier: drohender Verlust eines Auges - Retisert-Implantat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versorgung mit einem Retisert-Implantat; Vergleichbarkeit mit einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung; Nicht verfügbare anerkannte und dem medizinischen Standard entsprechende Behandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 2 Abs. 1a
    Krankenversicherung - Lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche bzw. wertungsmäßig vergleichbare Erkrankung - hier: drohender Verlust eines Auges - Retisert-Implantat

  • rechtsportal.de

    Versorgung mit einem Retisert-Implantat

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.06.2016 - L 1 KR 460/14
    Der Gesetzgeber hat mit dieser Norm die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2005 (1 BvR 347/98) aufgegriffen, nach der sich unmittelbar aus den Grundrechten der Versicherten, die typischerweise zwangsweise der gesetzlichen Krankenversicherung angehören, weitergehende Leistungsansprüche ergeben können.
  • BSG, 21.03.2013 - B 3 KR 2/12 R

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme einer nicht dem allgemein anerkannten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.06.2016 - L 1 KR 460/14
    Die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung besteht dabei aber nicht uneingeschränkt für jede Art von medizinischer Versorgung; alle Behandlungsformen, auch solche im Krankenhaus, müssen vielmehr den in §§ 2 Abs. 1, 12 Abs. 1 und 28 Abs. 1 SGB V für die gesamte gesetzliche Krankenversicherung festgelegten Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitskriterien genügen (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 21. März 2013 - B 3 KR 2/12 R -, zitiert nach juris).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 01.03.2018 - L 5 KR 215/17

    Krankenversicherung - Nichtanwendung des § 2 Abs 1a SGB 5 bei drohendem

    Dabei könne auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass bei einem Verlust der Sehfähigkeit des erkrankten Auges die Klägerin bei einer späteren Erkrankung des gesunden Auges ihre Sehfähigkeit gänzlich verlieren könnte (Hinweis auf LSG Berlin-Brandenburg 3.6.2016 - L 1 KR 460/14).
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