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   LSG Berlin-Brandenburg, 29.03.2017 - L 32 AS 1227/16 ZVW WA   

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LSG Berlin-Brandenburg, 29.03.2017 - L 32 AS 1227/16 ZVW WA (https://dejure.org/2017,14187)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.03.2017 - L 32 AS 1227/16 ZVW WA (https://dejure.org/2017,14187)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. März 2017 - L 32 AS 1227/16 ZVW WA (https://dejure.org/2017,14187)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 32/09 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.03.2017 - L 32 AS 1227/16
    Auf die Revision des Klägers hat das BSG mit Urteil vom 13. April 2011, B 14 AS 32/09 R, das Urteil des LSG aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LSG zurückzuverweisen.

    Die relevanten rechtlichen Fragen sind durch die höchstrichterliche Rechtsprechung insbesondere durch das Urteil des BSG in vorliegender Sache vom 13. April 2011, B 14 AS 32/09 R, geklärt.

    Wie das BSG auch in seinem Urteil zum Fall des Klägers bereits entschieden hat, sind die AV-Wohnen zur Entscheidung über die Angemessenheit von Unterkunftskosten ungeeignet (BSG, Urteil vom 13.04.2011, B 14 AS 32/09 R, RdNr 22).

    Zutreffend hat danach das LSG eine Wohnungsgröße von 50 m 2 als angemessen für einen Einpersonenhaushalt zugrunde gelegt (BSG, Urteil vom 13.04.2011, B 14 AS 32/09 R, RdNr 16 ff).

    Qualifizierte Mietspiegel i S des § 558d BGB (wie der Berliner Mietspiegel) können - wie auch einfache Mietspiegel - Grundlage der Bestimmung der Referenzmiete nach § 22 Abs. 1 SGB II sein (BSG, Urteil vom 13.04.2011, B 14 AS 32/09 R, RdNr 23).

    Sollen aus Daten eines qualifizierten Mietspiegels grundsicherungsrelevante Schlüsse abgeleitet werden, ist eine Beschränkung auf Daten bestimmter Bauklassen grundsätzlich nicht zulässig (BSG, Urteil vom 13.04.2011, B 14 AS 32/09 R, RdNr 24), wovon auch das schlüssige Konzept des Schifferdecker/Irgang/Silbermann-Modells ausgeht.

    Vielmehr hält es das BSG ausdrücklich für zulässig, aus den Grundlagendaten für die Ermittlung eines qualifizierten Mietspiegels einen gewichteten arithmetischen Mittelwert nach Verteilung der in der Grundgesamtheit abgebildeten Wohnungen in den jeweiligen Bauklassen (also entsprechend der prozentualen Verteilung der Baualtersklassen) zu bilden (BSG ebd RdNr 32 unter Verweis auf Schifferdecker/Irgang/Silbermann, Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit 2010, 28; SG Berlin Urteil vom 30.6.2010, S 174 AS 21949/07, juris RdNr 46; BSG-Urteil im Fall des Klägers vom 13.04.2011, B 14 AS 32/09 R, RdNr 26).

    Das Schifferdecker/Irgang/Silbermann-Modell des SG Berlin geht ebenfalls entsprechend den Vorgaben des BSG davon aus, dass neben der Nettokaltmiete auch die angemessenen Betriebskosten i S des § 556 BGB - mit Ausnahme der Heizkosten - abstrakt zu bestimmen und als Faktor in das Produkt mit einzubeziehen sind (BSG Urteil vom 19.10.2010, B 14 AS 50/10 R, RdNr 33; BSG-Urteil im Falle des Klägers vom 13.04.2011, B 14 AS 32/09 R, RdNr 28 ff).

    Danach gilt: "Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf so lange anzuerkennen, wie es der oder dem alleinstehenden Leistungsberechtigten oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate." Bereits das BSG hat darauf hingewiesen, dass im Falle des Klägers keine Umstände ersichtlich sind, die eine Unzumutbarkeit des Wohnungswechsels oder anderer Kostensenkungsmaßnahmen begründen würden (BSG, Urteil vom 13.04.2011, B 14 AS 32/09 R, RdNr 30 ff).

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheitsprüfung anhand des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.03.2017 - L 32 AS 1227/16
    Die Angemessenheit von KdUH im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II ist vielmehr nach der ständigen Rechtsprechung des BSG unter Zugrundelegung der sogenannten Produkttheorie in einem mehrstufigen Verfahren zu konkretisieren (BSG Urteil vom 19.10.2010, B 14 AS 50/10 R, RdNr 20): Zunächst ist die angemessene Wohnungsgröße zu ermitteln.

    (BSG Urteil vom 19.10.2010, B 14 AS 50/10 R, RdNr 20).

    Ebenfalls zutreffend hat es bei der Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten als maßgeblichen Vergleichsraum das gesamte Stadtgebiet von Berlin herangezogen (BSG ebd RdNr 19 und Urteil vom 19.10.2010, B 14 AS 50/10 R, RdNr 24).

    Zugrunde zu legen ist ein einfacher, im unteren Marktsegment liegender Standard (BSG Urteil vom 19.10.2010, B 14 AS 50/10 R, RdnR 25 mit weiteren Nachweisen - mwN); die Wohnung muss hinsichtlich ihrer Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen genügen (BSG ebd mwN).

    Wenn solche Wohnungen nicht den unteren, sondern den untersten Standard abbilden, gehören sie von vornherein nicht zu dem Wohnungsbestand, der überhaupt für die Bestimmung einer Vergleichsmiete abzubilden ist (BSG Urteil vom 19.10.2010, B 14 AS 50/10 R, RdNr 29).

    Das Schifferdecker/Irgang/Silbermann-Modell des SG Berlin geht ebenfalls entsprechend den Vorgaben des BSG davon aus, dass neben der Nettokaltmiete auch die angemessenen Betriebskosten i S des § 556 BGB - mit Ausnahme der Heizkosten - abstrakt zu bestimmen und als Faktor in das Produkt mit einzubeziehen sind (BSG Urteil vom 19.10.2010, B 14 AS 50/10 R, RdNr 33; BSG-Urteil im Falle des Klägers vom 13.04.2011, B 14 AS 32/09 R, RdNr 28 ff).

    Die tatsächlichen (bereinigten) Kosten für Heizung sind solange als angemessen von dem Beklagten zu übernehmen, wie der nach der Rechtsprechung des BSG maßgebliche Grenzwert nicht überschritten wird (BSG Urteil vom 19.10.2010, B 14 AS 50/10 R, RdNr 36 mwN).

  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 58/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsrücknahmefiktion - Klagerücknahmefiktion

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.03.2017 - L 32 AS 1227/16
    Unklar ist indes, ob das der Verfügung entsprechende gerichtliche Schreiben durch Wiedergabe des vollen Namens des zuständigen Richters von der Geschäftsstelle des SG beglaubigt wurde (vgl Urteil des BSG vom 01.07.2010, B 13 R 58/09 R, RdNr 49).

    Die Einhaltung dieser Verfahrensvorgabe muss indes nicht näher aufgeklärt werden, denn es fehlt an der Erfüllung des für eine Rechtsmittelrücknahmefiktion geforderten ungeschriebenen Tatbestandsmerkmals, dass nach dem prozessualen Verhalten des Klägers hinreichender Anlass bestand, von einem Wegfall des Rechtsschutzinteresses auszugehen (vgl. dazu BSG, Urteil vom 01.07.2010, B 13 R 58/09 R, RdNr 40 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 27.10.1998, 2 BvR 2662/95, abgedruckt in DVBl 1999, 166, 167).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2009 - L 32 AS 923/07

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Berliner Mietspiegel

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.03.2017 - L 32 AS 1227/16
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 21. Mai 2007 geändert und die über das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. April 2009, L 32 AS 923/07, hinausgehende Klage abgewiesen.

    das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 21. Mai 2007 zu ändern und die Klage insoweit abzuweisen, als sie über das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. April 2009, L 32 AS 923/07, hinausgeht.

  • SG Berlin, 30.06.2010 - S 174 AS 21949/07

    Arbeitslosengeld II - Individualansprüche der Mitglieder einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.03.2017 - L 32 AS 1227/16
    Vielmehr hält es das BSG ausdrücklich für zulässig, aus den Grundlagendaten für die Ermittlung eines qualifizierten Mietspiegels einen gewichteten arithmetischen Mittelwert nach Verteilung der in der Grundgesamtheit abgebildeten Wohnungen in den jeweiligen Bauklassen (also entsprechend der prozentualen Verteilung der Baualtersklassen) zu bilden (BSG ebd RdNr 32 unter Verweis auf Schifferdecker/Irgang/Silbermann, Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit 2010, 28; SG Berlin Urteil vom 30.6.2010, S 174 AS 21949/07, juris RdNr 46; BSG-Urteil im Fall des Klägers vom 13.04.2011, B 14 AS 32/09 R, RdNr 26).
  • BVerfG, 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zweier minderjähriger Asylbewerberinnen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.03.2017 - L 32 AS 1227/16
    Die Einhaltung dieser Verfahrensvorgabe muss indes nicht näher aufgeklärt werden, denn es fehlt an der Erfüllung des für eine Rechtsmittelrücknahmefiktion geforderten ungeschriebenen Tatbestandsmerkmals, dass nach dem prozessualen Verhalten des Klägers hinreichender Anlass bestand, von einem Wegfall des Rechtsschutzinteresses auszugehen (vgl. dazu BSG, Urteil vom 01.07.2010, B 13 R 58/09 R, RdNr 40 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 27.10.1998, 2 BvR 2662/95, abgedruckt in DVBl 1999, 166, 167).
  • BVerfG, 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Voraussetzungen der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.03.2017 - L 32 AS 1227/16
    Hiernach müssen (so BVerfG, Beschluss vom 19.05.1993, 2 BvR 1972/92, abgedruckt in DVBl 1993, 1000 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 23.04.1985, 9 C 48/84, abgedruckt in BVerwGE 71, 213 = DVBl 1985, 959) zum einen zum Zeitpunkt des Erlasses der Betreibensaufforderung sachlich begründete Anhaltspunkte für einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses bestehen, die den späteren Eintritt der Fiktion als gerechtfertigt erscheinen lassen.
  • BVerwG, 23.04.1985 - 9 C 48.84

    Asylverfahren - Gerichtsbeschluß - Verfügung - Vorsitzender - Berichterstatter -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.03.2017 - L 32 AS 1227/16
    Hiernach müssen (so BVerfG, Beschluss vom 19.05.1993, 2 BvR 1972/92, abgedruckt in DVBl 1993, 1000 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 23.04.1985, 9 C 48/84, abgedruckt in BVerwGE 71, 213 = DVBl 1985, 959) zum einen zum Zeitpunkt des Erlasses der Betreibensaufforderung sachlich begründete Anhaltspunkte für einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses bestehen, die den späteren Eintritt der Fiktion als gerechtfertigt erscheinen lassen.
  • LG Berlin, 15.01.2007 - 67 S 305/06

    Mieterhöhung für eine Wohnung nach dem Berliner Mietspiegel: Ausstattungsmerkmal

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.03.2017 - L 32 AS 1227/16
    Es handelt sich einerseits um Wohnungen mit "Ofenheizung", bei denen sich der Mieter der Wohnung mit der Versorgung mit Kohlen und der Entsorgung der Asche befassen muss (vgl LG Berlin Urteil vom 15.1.2007 - 67 S 305/06 - juris RdNr 13), und andererseits oder kumulativ um Wohnungen ohne Bad (mit Innen-WC), in denen sich die Bewohner nur mit fließendem Wasser am Waschbecken (sei es in WC oder Küche) waschen, aber nicht duschen können.
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