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   LSG Hessen, 24.06.2020 - L 6 AS 340/19   

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LSG Hessen, 24.06.2020 - L 6 AS 340/19 (https://dejure.org/2020,19845)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24.06.2020 - L 6 AS 340/19 (https://dejure.org/2020,19845)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24. Juni 2020 - L 6 AS 340/19 (https://dejure.org/2020,19845)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 14.06.2018 - B 9 SB 2/16 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - sozialgerichtliches Verfahren -

    Auszug aus LSG Hessen, 24.06.2020 - L 6 AS 340/19
    Nachdem das Gericht über die vom Kläger erhobenen Ansprüche entscheidet, ohne an deren Fassung gebunden zu sein (§ 123 i.V.m. § 153 Abs. 1 SGG), genügen nach Auffassung des Senats diese gesetzliche Vorgabe und der daran anknüpfende und für das sozialgerichtliche Verfahren maßgebliche Meistbegünstigungsgrundsatz (vgl. zu diesem für viele BSG, Urteil vom 10. März 1994 - 7 RAr 38/93 -, BSGE 74, 77; BSG, Urteil vom 14. Juni 2018 - B 9 SB 2/16 R -, SozR 4-1500 § 92 Nr. 4), um das Klagebegehren und dessen Umfang anhand der erkennbaren Interessen des Klägers und dementsprechend weit auszulegen.

    Es hat danach maßgeblich dessen erkennbare Interessen zu berücksichtigen und also bei der Auslegung des Klageantrags den wirklichen Willen des Klägers zugrunde zu legen, sofern er sich aus Umständen ergibt, die für das Gericht und die anderen Beteiligten erkennbar sind; dabei ist auf Grund des Meistbegünstigungsgrundsatzes davon auszugehen, dass der Kläger im Zweifel unabhängig von dessen Wortlaut den Antrag stellen will, der ihm (am Besten) zu seinem erkennbaren Ziel verhilft (BSG, Urteil vom 14. Juni 2018 - B 9 SB 2/16 R -, SozR 4-1500 § 92 Nr. 4, Rn. 12; Keller, in: Meyer-Ladewig u.a., SGG - Kommentar, 12. Aufl. 2017, § 123 Rn. 3).

  • BSG, 24.05.2017 - B 14 AS 16/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutzte

    Auszug aus LSG Hessen, 24.06.2020 - L 6 AS 340/19
    Erforderlich für die Annahme einer besonderen Härte sind außergewöhnliche Umstände des Einzelfalls, die dem Betroffenen ein eindeutig größeres Opfer abverlangen, als eine einfache Härte und erst recht als die mit der Vermögensverwertung stets verbundenen Einschnitte (BSG, Urteil vom 24. Mai 2017 - B 14 AS 16/16 R -, BSGE 123, 188, Rn. 30).
  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 45/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögens- statt Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Hessen, 24.06.2020 - L 6 AS 340/19
    Ihre Auswechslung lässt damit den Verfügungssatz des Bescheides und, sofern der maßgebliche Sachverhalt im Wesentlichen unverändert bleibt, auch das Prüfprogramm und damit die Verteidigungsmöglichkeiten des Betroffenen unbeeinträchtigt und kann daher nicht einmal einem unmittelbar gegen einen entsprechenden Bescheid gerichteten Rechtsbehelf zum Erfolg verhelfen (zur entsprechenden Problematik im Verhältnis von § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB X i.V.m. § 330 Abs. 2 SGB III einerseits und § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X i.V.m. § 330 Abs. 3 Satz 1 SGB III andererseits vgl. BSG Urteil vom 24. Februar 2011 - B 14 AS 45/09 R -, SozR 4-4200 § 11 Nr. 36, Rn. 17; BSG, Urteil vom 29. November 2012 - B 14 AS 196/11 R -, SozR 4-1300 § 33 Nr. 2, Rn. 14); umso mehr gilt dies für das Überprüfungsverfahren nach § 44 SGB X, in dessen Rahmen rein formelle Fehler nicht zur Aufhebung eines materiell zutreffenden Bescheides führen können (vgl. nur BSG, Urteil vom 3. Mai 2018 - B 11 AL 3/17 R -, SozR 4-1300 § 44 Nr. 37).
  • BSG, 20.02.2014 - B 14 AS 10/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Hessen, 24.06.2020 - L 6 AS 340/19
    Deren Vorliegen setzt voraus, dass außergewöhnliche Umstände gegeben sind, die dem Betroffenen ein deutlich größeres Opfer abverlangen als eine einfache Härte und erst recht als die mit der Vermögensverwertung stets verbundenen Einschnitte und die nicht durch die ausdrücklichen Freistellungen über das Schonvermögen erfasst werden (vgl. BSG, Urteil vom 20. Februar 2014 - B 14 AS 10/13 R -, BSGE 115, 148, Rn. 45; Formann in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 5. Aufl., § 12 - Stand: 22. Juni 2020 -, Rn. 193).
  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Anforderungen an die Bestimmtheit von

    Auszug aus LSG Hessen, 24.06.2020 - L 6 AS 340/19
    Ihre Auswechslung lässt damit den Verfügungssatz des Bescheides und, sofern der maßgebliche Sachverhalt im Wesentlichen unverändert bleibt, auch das Prüfprogramm und damit die Verteidigungsmöglichkeiten des Betroffenen unbeeinträchtigt und kann daher nicht einmal einem unmittelbar gegen einen entsprechenden Bescheid gerichteten Rechtsbehelf zum Erfolg verhelfen (zur entsprechenden Problematik im Verhältnis von § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB X i.V.m. § 330 Abs. 2 SGB III einerseits und § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X i.V.m. § 330 Abs. 3 Satz 1 SGB III andererseits vgl. BSG Urteil vom 24. Februar 2011 - B 14 AS 45/09 R -, SozR 4-4200 § 11 Nr. 36, Rn. 17; BSG, Urteil vom 29. November 2012 - B 14 AS 196/11 R -, SozR 4-1300 § 33 Nr. 2, Rn. 14); umso mehr gilt dies für das Überprüfungsverfahren nach § 44 SGB X, in dessen Rahmen rein formelle Fehler nicht zur Aufhebung eines materiell zutreffenden Bescheides führen können (vgl. nur BSG, Urteil vom 3. Mai 2018 - B 11 AL 3/17 R -, SozR 4-1300 § 44 Nr. 37).
  • BSG, 03.05.2018 - B 11 AL 3/17 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen nicht

    Auszug aus LSG Hessen, 24.06.2020 - L 6 AS 340/19
    Ihre Auswechslung lässt damit den Verfügungssatz des Bescheides und, sofern der maßgebliche Sachverhalt im Wesentlichen unverändert bleibt, auch das Prüfprogramm und damit die Verteidigungsmöglichkeiten des Betroffenen unbeeinträchtigt und kann daher nicht einmal einem unmittelbar gegen einen entsprechenden Bescheid gerichteten Rechtsbehelf zum Erfolg verhelfen (zur entsprechenden Problematik im Verhältnis von § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB X i.V.m. § 330 Abs. 2 SGB III einerseits und § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X i.V.m. § 330 Abs. 3 Satz 1 SGB III andererseits vgl. BSG Urteil vom 24. Februar 2011 - B 14 AS 45/09 R -, SozR 4-4200 § 11 Nr. 36, Rn. 17; BSG, Urteil vom 29. November 2012 - B 14 AS 196/11 R -, SozR 4-1300 § 33 Nr. 2, Rn. 14); umso mehr gilt dies für das Überprüfungsverfahren nach § 44 SGB X, in dessen Rahmen rein formelle Fehler nicht zur Aufhebung eines materiell zutreffenden Bescheides führen können (vgl. nur BSG, Urteil vom 3. Mai 2018 - B 11 AL 3/17 R -, SozR 4-1300 § 44 Nr. 37).
  • LSG Hessen, 30.09.2016 - L 6 AS 373/13

    Ehelicher Güterstand bei Bedarfsgemeinschaft ohne Bedeutung

    Auszug aus LSG Hessen, 24.06.2020 - L 6 AS 340/19
    Dabei spricht, wie bereits das Sozialgericht ausgeführt hat, viel dafür, dass mögliche Mängel der Darlehensbescheide, auf die der Kläger sein Vorbringen zentral stützt, für das hiesige Verfahren schon deshalb keine Bedeutung haben, weil diese vorliegend gar nicht zur Überprüfung stehen, sondern gemäß § 77 SGG bindend geworden sind und bleiben (vgl. hierzu auch Senat, Urteil vom 30. September 2016 - L 6 AS 373/13 -, juris, Rn. 24).
  • BSG, 05.06.2014 - B 10 ÜG 29/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Hessen, 24.06.2020 - L 6 AS 340/19
    Auch unter Berücksichtigung des ebenfalls bereits angeführten Grundsatzes, dass bei einem Kläger, der durch einen Rechtsanwalt oder sonst qualifiziert vertreten ist, regelmäßig davon auszugehen ist, dass der von ihm gestellte Antrag das Gewollte richtig wiedergibt (vgl. hierzu etwa BSG, Beschluss vom 5. Juni 2014 - B 10 ÜG 29/13 B -, juris, Rn. 12), ist der Senat vor diesem Hintergrund der Auffassung, dass das hiesige Klagebegehren bereits zum Zeitpunkt der Klageerhebung im Sinne einer kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage auszulegen war.
  • BSG, 06.12.2007 - B 14/7b AS 46/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Erbbaurecht am

    Auszug aus LSG Hessen, 24.06.2020 - L 6 AS 340/19
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Hinweis auf BSG, Urteil vom 6. Dezember 2007 - B 14/7b AS 46/06 R -, juris), der sich die Kammer anschließe, gelte, dass Vermögen verwertbar sei, wenn seine Gegenstände verbraucht, übertragen oder belastet werden könnten.
  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 38/93

    Beschäftigungsförderung - Gleichstellung - Fachschulausbildung - Anwartschaft -

    Auszug aus LSG Hessen, 24.06.2020 - L 6 AS 340/19
    Nachdem das Gericht über die vom Kläger erhobenen Ansprüche entscheidet, ohne an deren Fassung gebunden zu sein (§ 123 i.V.m. § 153 Abs. 1 SGG), genügen nach Auffassung des Senats diese gesetzliche Vorgabe und der daran anknüpfende und für das sozialgerichtliche Verfahren maßgebliche Meistbegünstigungsgrundsatz (vgl. zu diesem für viele BSG, Urteil vom 10. März 1994 - 7 RAr 38/93 -, BSGE 74, 77; BSG, Urteil vom 14. Juni 2018 - B 9 SB 2/16 R -, SozR 4-1500 § 92 Nr. 4), um das Klagebegehren und dessen Umfang anhand der erkennbaren Interessen des Klägers und dementsprechend weit auszulegen.
  • SG Marburg, 08.03.2023 - S 9 SO 2/23
    Vielmehr ist der Antragsteller gehalten, aus den zur Verfügung gestellten Mitteln zuerst seinen laufenden Lebensunterhalt zu sichern (vgl. bereits Bundessozialgericht , Urteile vom 19. September 2008, Az. B 14/7b AS 10/07 R, Rn. 25, und vom 30. September 2008, Az. B 4 AS 29/07 R, Rn. 19; und aus jüngerer Zeit Hessisches Landessozialgericht , Urteil vom 24. Juni 2020, Az. L 6 AS 340/19, Rn. 52, 58).
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