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   LSG Hessen, 27.02.2015 - L 5 EG 15/12   

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https://dejure.org/2015,3571
LSG Hessen, 27.02.2015 - L 5 EG 15/12 (https://dejure.org/2015,3571)
LSG Hessen, Entscheidung vom 27.02.2015 - L 5 EG 15/12 (https://dejure.org/2015,3571)
LSG Hessen, Entscheidung vom 27. Februar 2015 - L 5 EG 15/12 (https://dejure.org/2015,3571)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Zwischen den Beteiligten ist die Höhe des für die Zeit vom 21. Januar 2011 bis 20. Januar 2012 zu zahlenden Elterngeldes nach den Vorschriften des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) streitig. Dabei ist insbesondere die Berücksichtigung von Urlaubsgeld und ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld bei der Berechnung von Elterngeld; Steuerrechtlicher Einkommensbegriff; Ausgleich von Einkommenseinbußen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Urlaubs- und Weihnachtsgeld keine berücksichtigungsfähigen Einnahmen bei Elterngeldberechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Berücksichtigung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld bei der Berechnung von Elterngeld

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Urlaubs- und Weihnachtsgeld keine berücksichtigungsfähigen Einnahmen bei Elterngeldberechnung

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 3/09 R

    Elterngeld - Höhe - Einkommen - Einnahmen - sonstige Bezüge - laufender

    Auszug aus LSG Hessen, 27.02.2015 - L 5 EG 15/12
    Um sonstige Bezüge handele es sich dagegen nicht (Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 3. Dezember 2009, B 10 EG 3/09 R).

    Diese Änderung sei ausdrücklich eine Abkehr von der bisherigen Rechtslage, wie sie das Bundessozialgericht im Urteil vom 3. Dezember 2009 (a.a.O.) festgestellt habe (Hinweis auf Bundestags-Drucksache - BT-Drucks. - 17/3030, S. 48 zu Nr. 1 Buchst. c Doppelbuchst. bb).

    Sie trägt unter Wiederholung ihres bisherigen Vortrags ergänzend vor, soweit der Gesetzgeber ausdrücklich von dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 3. Dezember 2009 (a.a.O.) abweiche, betreffe dies lediglich die Voraus- und Nachzahlungen, wozu die streitgegenständlichen Zahlungen jedoch nicht gehörten, da hierauf im zugrunde zu legenden Jahreszeitraum ein arbeitsvertraglicher Anspruch bestanden habe.

    Mit Urteil vom 3. Dezember 2009 (B 10 EG 3/09 R) hatte das Bundessozialgericht in Anwendung der ursprünglichen Fassung von § 2 Abs. 7 S. 2 BEEG zu entscheiden, ob neben einem monatlichen Grundgehalt eine Umsatzbeteiligung bei der Berechnung der Höhe des Elterngeldes zu berücksichtigen war.

    Bezüge, die dagegen im Bemessungszeitraum nur einmal geleistet werden, stellen sonstige Bezüge dar, auch wenn sie sich in späteren Kalenderjahren wiederholen (vgl. zu allem: BSG vom 3. Dezember 2009 a.a.O. m.w.N., bestätigt durch Urteil vom 29. August 2012, B 10 EG 20/11 R m.w.N.).

    Hierbei ist im Gesetzentwurf ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass es sich um eine Abkehr von der bisherigen Rechtslage aufgrund des Urteils des Bundessozialgerichts vom 3. Dezember 2009, B 10 EG 3/09 R handelt.

    Insoweit hat das Bundessozialgericht ausdrücklich an der bisherigen Rechtsprechung (Urteil vom 3. Dezember 2009 a.a.O.) festgehalten, der durch die Neufassung des § 2 Abs. 7 S. 2 BEEG a.F. nicht die Grundlage entzogen worden sei.

    Wie das Bundessozialgericht mit der bisherigen und weiterhin anwendbaren Rechtsprechung entschieden hat (Urteil vom 3. Dezember 2009, a.a.O.), ist Arbeitslohn laufend, wenn er zeitraumbezogen und regelmäßig wiederkehrend - im Sinne eines rein zeitlichen Verständnisses - gezahlt wird, so dass zumindest zwei Zahlungen im Kalenderjahr bzw. im Bemessungszeitraum erforderlich sind.

  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 7/13 R

    Zuordnung von Entgelt zu den sonstigen Bezügen im Lohnsteuerabzugsverfahren -

    Auszug aus LSG Hessen, 27.02.2015 - L 5 EG 15/12
    Hiervon ist das Bundessozialgericht allerdings mit den richtungweisenden Urteilen vom 26. März 2014 (B 10 EG 7/13 R, 12/13 R und 14/13 R, letzteres vollständig dokumentiert) wieder abgerückt und hat ausgeführt, § 2 Abs. 7 S. 2 BEEG a.F. stelle durch den Anknüpfungspunkt der Behandlung von Einnahmen als sonstige Bezüge auf die Unterscheidung zwischen laufendem Arbeitslohn und Einnahmen ab, die nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt würden.

    In diesem Fall könne ihre Berücksichtigung zu einem verzerrten Bild der wirtschaftlichen Verhältnisse führen (vgl. zu allem BSG vom 26. März 2014 a.a.O.).

  • BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 20/11 R

    Elterngeld - Verfassungsmäßigkeit des Lebensmonatsprinzips - Bemessung -

    Auszug aus LSG Hessen, 27.02.2015 - L 5 EG 15/12
    Bezüge, die dagegen im Bemessungszeitraum nur einmal geleistet werden, stellen sonstige Bezüge dar, auch wenn sie sich in späteren Kalenderjahren wiederholen (vgl. zu allem: BSG vom 3. Dezember 2009 a.a.O. m.w.N., bestätigt durch Urteil vom 29. August 2012, B 10 EG 20/11 R m.w.N.).

    Auf die besondere Beachtlichkeit, dass Art und Weise der Zahlungsvereinbarung sowie der Gesamthöhe des laufenden Arbeitslohns Umstände sind, die in der Regel von den Arbeitsvertragsparteien frei verhandelt werden, hat das Bundessozialgericht hingewiesen (Urteil vom 29. August 2012 a.a.O.).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus LSG Hessen, 27.02.2015 - L 5 EG 15/12
    Art. 3 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 1980, 1 BvL 89/79, 1 BvR 240/79 = BVerfGE 55, 72 - 95; Beschluss vom 9. November 2004, 1 BvR 684/98 = BVerfGE 112, 50 - 74).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus LSG Hessen, 27.02.2015 - L 5 EG 15/12
    Dabei legt das Bundesverfassungsgericht je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmal einen unterschiedlich strengen Prüfungsmaßstab an (BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1993, 1 BvL 38/92, 1 BvL 40/92, 1 BvL 43/92 = BVerfGE 88, 87 - 103).
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus LSG Hessen, 27.02.2015 - L 5 EG 15/12
    Art. 3 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 1980, 1 BvL 89/79, 1 BvR 240/79 = BVerfGE 55, 72 - 95; Beschluss vom 9. November 2004, 1 BvR 684/98 = BVerfGE 112, 50 - 74).
  • BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 1853/11

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgestaltung des Elterngelds als

    Auszug aus LSG Hessen, 27.02.2015 - L 5 EG 15/12
    Bei der gesetzlichen Ausgestaltung steuerfinanzierter Sozialleistungen, die nicht auf eigenen Beiträgen des Anspruchsberechtigten beruhen, steht dem Gesetzgeber ein weiter Beurteilungsspielraum zu (siehe hierzu BVerfG, Beschlüsse vom Beschlüsse vom 20. April 2011, 1 BvR 1811/08, 6. Juni 2011, 1 BvR 2712/09, 19. August 2011, 1 BvL 15/11, 26. Oktober 2011, 1 BvR 2075/11, 9. November 2011, 1 BvR 1853/11 u. 24. November 2011, 1 BVR 1457/11).
  • BVerfG, 06.06.2011 - 1 BvR 2712/09

    Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung der Elternzeit bei der

    Auszug aus LSG Hessen, 27.02.2015 - L 5 EG 15/12
    Bei der gesetzlichen Ausgestaltung steuerfinanzierter Sozialleistungen, die nicht auf eigenen Beiträgen des Anspruchsberechtigten beruhen, steht dem Gesetzgeber ein weiter Beurteilungsspielraum zu (siehe hierzu BVerfG, Beschlüsse vom Beschlüsse vom 20. April 2011, 1 BvR 1811/08, 6. Juni 2011, 1 BvR 2712/09, 19. August 2011, 1 BvL 15/11, 26. Oktober 2011, 1 BvR 2075/11, 9. November 2011, 1 BvR 1853/11 u. 24. November 2011, 1 BVR 1457/11).
  • BVerfG, 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08

    Verfassungsbeschwerden gegen die Stichtagsregelung zur Gewährung von Elterngeld

    Auszug aus LSG Hessen, 27.02.2015 - L 5 EG 15/12
    Bei der gesetzlichen Ausgestaltung steuerfinanzierter Sozialleistungen, die nicht auf eigenen Beiträgen des Anspruchsberechtigten beruhen, steht dem Gesetzgeber ein weiter Beurteilungsspielraum zu (siehe hierzu BVerfG, Beschlüsse vom Beschlüsse vom 20. April 2011, 1 BvR 1811/08, 6. Juni 2011, 1 BvR 2712/09, 19. August 2011, 1 BvL 15/11, 26. Oktober 2011, 1 BvR 2075/11, 9. November 2011, 1 BvR 1853/11 u. 24. November 2011, 1 BVR 1457/11).
  • BVerfG, 26.09.2005 - 1 BvR 1773/03

    Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen bei der Bemessung von Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus LSG Hessen, 27.02.2015 - L 5 EG 15/12
    Ohnehin gilt grundsätzlich, dass der Gesetzgeber nicht verpflichtet ist, Einmalzahlungen bei der Gewährung von Sozialleistungen zu berücksichtigen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 26. September 2005, 1 BvR 1773/03 = SozR 4-4300 § 434c Nr. 6).
  • BVerfG, 19.08.2011 - 1 BvL 15/11

    Normenkontrollantrag betreffend die Regelung der Bezugszeit von Elterngeld -

  • BVerfG, 26.10.2011 - 1 BvR 2075/11

    Regelung zu sog. Partner- oder Vätermonaten nach § 4 Abs 3 S 1 BEEG durch Art 3

  • BVerfG, 24.11.2011 - 1 BvR 1457/11

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Ausgestaltung des Elterngeldes als

  • LSG Hessen, 29.05.2013 - L 6 EG 22/10

    Höhe des Elterngeldes; Berücksichtigung von Einmalzahlungen im Bemessungszeitraum

  • BSG, 18.08.2011 - B 10 EG 5/11 R

    Elterngeld - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Zufluss -

  • BVerfG, 15.07.1969 - 1 BvL 22/65

    Verfassungswidrigkeit des § 3 Abs. 2 S. 2 KVStG 1959

  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - L 11 EG 1557/16

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Zu den Vorgängervorschriften des § 2c BEEG hat sich das BSG mehrfach geäußert (vgl Hessisches Landessozialgericht 16.10.2015, L 5 EG 23/14, und 27.02.2015, L 5 EG 15/12, juris).
  • SG München, 20.10.2015 - S 44 EG 20/15

    Gehaltsnachzahlung als Bemessungseinkommen für Elterngeld

    Dies ergibt sich aus der gesetzgeberischen Entwicklung der Vorschrift des § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG (§ 2 Abs. 7 Satz 2 a.F.) und der hierzu ergangenen richtungsweisenden Rechtsprechung des BSG, welcher sich das Gericht anschließt (vgl. umfassend zu Folgendem: Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 27.02.2015, Az. L 5 EG 15/12, Juris, Rn. 21 ff.):.

    Dies berücksichtigend ist das Bundesozialgericht im Urteil vom 18.08.2011 (Az. B 10 EG 5/11 R) in einem obiter dictum noch davon ausgegangen, dass die Neufassung des § 2 Abs. 7 Satz 2 BEEG aus der Sicht der Bundesregierung eine inhaltliche Änderung des Gesetzes bzw. eine Neuregelung darstellt, die die bisherige ersetzt und nicht lediglich deren Inhalt verdeutlicht, wobei es nach dem neuen Wortlaut eindeutig und allein auf die lohnsteuerrechtliche Behandlung der Einnahmen ankomme (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 27.02.2015, a. a. O., Juris, Rn. 22).

  • LSG Hessen, 22.04.2016 - L 5 EG 7/14

    Elterngeld; Berücksichtigung einer Überstundenvergütung; Modifiziertes

    Nach Auffassung des erkennenden Senates, der die ausgeführte Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes für überzeugend hält (so bereits Urteile vom 27. Februar 2015, L 5 EG 15/12, 16. Oktober 2015, L 5 EG 23/14 und 26. Februar 2016, L 5 EG 2/13), ist diese auch auf die Rechtslage seit dem 18. September 2012 (bis zum 31. Dezember 2014) übertragbar, denn eine maßgebliche inhaltliche Änderung hat der Gesetzgeber nicht herbeigeführt, so dass die aufgezeigten Argumente weiterhin Geltung beanspruchen.
  • LSG Hessen, 16.10.2015 - L 5 EG 23/14

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

    Nach Auffassung des erkennenden Senates, der die ausgeführte Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes für überzeugend hält (so bereits Urteil vom 27. Februar 2015, L 5 EG 15/12), ist diese auch auf die Rechtslage seit dem 18. September 2012 (bis zum 31. Dezember 2014) übertragbar, denn eine maßgebliche inhaltliche Änderung hat der Gesetzgeber nicht herbeigeführt, so dass die aufgezeigten Argumente weiterhin Geltung beanspruchen.
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - L 11 EG 2516/16

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Zu den Vorgängervorschriften des § 2c BEEG hat sich das BSG mehrfach geäußert (vgl Hessisches Landessozialgericht 16.10.2015, L 5 EG 23/14, und 27.02.2015, L 5 EG 15/12, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - L 11 EG 1495/16

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Zu den Vorgängervorschriften des § 2c BEEG hat sich das BSG mehrfach geäußert (vgl Hessisches Landessozialgericht 16.10.2015, L 5 EG 23/14, und 27.02.2015, L 5 EG 15/12, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - L 11 EG 2589/16

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Zu den Vorgängervorschriften des § 2c BEEG hat sich das BSG mehrfach geäußert (vgl Hessisches Landessozialgericht 16.10.2015, L 5 EG 23/14, und 27.02.2015, L 5 EG 15/12, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.03.2017 - L 11 EG 1538/16
    Zu den Vorgängervorschriften des § 2c BEEG hat sich das BSG mehrfach geäußert (BSG 03.12.2009, B 10 EG 3/09 R, BSGE 105, 84 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 4; 29.08.2012, B 10 EG 20/11 R, SozR 4-7837 § 2 Nr. 18; vgl auch Hessisches Landessozialgericht (LSG) 16.10.2015, L 5 EG 23/14, und 27.02.2015, L 5 EG 15/12, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2017 - L 11 EG 2911/17

    Elterngeld - Einkommensermittlung - laufender Arbeitslohn - sonstige Bezüge -

    Zu den Vorgängervorschriften des § 2c BEEG hat sich das BSG mehrfach geäußert (vgl Hessisches Landessozialgericht 16.10.2015, L 5 EG 23/14, und 27.02.2015, L 5 EG 15/12, juris).
  • LSG Hessen, 28.02.2020 - L 5 EG 1/19

    Anspruch auf Gewährung von Elterngeld; Keine Zuordnung einer Gehaltsnachzahlung

    In diesem Zusammenhang hatte sich der erkennende Senat in der Vergangenheit (Urteil vom 27. Februar 2015, Az. L 5 EG 15/12 und Urteil vom 16. Oktober 2015, Az. L 5 EG 23/14) der vorangegangenen und für überzeugend erachteten Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 3. Dezember 2009, Az. B 10 EG 3/09 R; Urteil vom 30. September 2010, Az. B 10 EG 19/09 R; Urteil vom 18. August 2011, Az. B 10 EG 5/11 R) angeschlossen und für die bis zum 31. Dezember 2014 geltende Rechtslage die modifizierte Zuflusstheorie zur Anwendung gebracht.
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