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   LSG Hessen, 27.10.2005 - L 8 KR 190/05 ER   

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https://dejure.org/2005,16057
LSG Hessen, 27.10.2005 - L 8 KR 190/05 ER (https://dejure.org/2005,16057)
LSG Hessen, Entscheidung vom 27.10.2005 - L 8 KR 190/05 ER (https://dejure.org/2005,16057)
LSG Hessen, Entscheidung vom 27. Oktober 2005 - L 8 KR 190/05 ER (https://dejure.org/2005,16057)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 86b Abs 2 SGG, § 2 Abs 1 S 3 SGB 5, § 2 Abs 2 S 1 SGB 5, § 12 Abs 1 SGB 5, § 27 Abs 1 S 2 Nr 3 SGB 5
    Anspruch auf vorläufigen Rechtsschutz bei schweren Belastungen - Anspruch auf Zulassungsgrenzen überschreitenden Einsatz von Arzneimitteln in bestimmten Versorgung- und Therapiebereichen - fehlende Verkehrsfähigkeit eines Präparates schließt Behandlung nicht aus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verordnung des Arzneimittels "Herceptin" zum Zwecke der Nachfolgebehandlung eines operierten Mammakarzinoms; Wirksamkeit der adjuvanten Therapie des Brustkrebses; Ausschluss der Behandlung bei Fehlen der Verkehrsfähigkeit des Präparates ; Pflicht der Krankenkasse zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Auszug aus LSG Hessen, 27.10.2005 - L 8 KR 190/05
    Für die vorliegende Entscheidung ist zu berücksichtigen, dass in der medizinischen Diskussion zu diesem Krankheitsbild weitgehend Einigkeit darüber bestehen dürfte, dass in bestimmten Versorgungs- und Therapiebereichen auf einen die Zulassungsgrenzen überschreitenden Einsatz von Medikamenten nicht völlig verzichtet werden kann, wenn dem Patienten eine dem Stand neuester medizinischer Erkenntnisse entsprechende Behandlung nicht vorenthalten werden soll (vgl. dazu die Nachweise in BSG, Urteil vom 19. März 2002 - B 1 KR 37/00 R - SozR 3-2500, § 31 Nr. 8; BSGE 89, 184; NZS 2002, S. 646; NJW 2003, S. 460; SGb 2003, S. 102; zuletzt Beschluss (mit Leitsatz) des Senats vom 13. April 2005 - L 8 KR 38/05 ER -).

    Der einzelne Arzt ist weder arzneimittelrechtlich noch berufsrechtlich gehindert, bei seinen Patienten auf eigene Verantwortung ein auf dem Markt verfügbares Arzneimittel für eine Therapie einzusetzen (BSG, Urteil vom 19. März 2002 - B 1 KR 37/00 R - , a.a.O.).

  • LSG Hessen, 13.04.2005 - L 8 KR 38/05

    Krankenversicherung - Kostenübernahme für einen Therapieversuch mit einem nicht

    Auszug aus LSG Hessen, 27.10.2005 - L 8 KR 190/05
    Für die vorliegende Entscheidung ist zu berücksichtigen, dass in der medizinischen Diskussion zu diesem Krankheitsbild weitgehend Einigkeit darüber bestehen dürfte, dass in bestimmten Versorgungs- und Therapiebereichen auf einen die Zulassungsgrenzen überschreitenden Einsatz von Medikamenten nicht völlig verzichtet werden kann, wenn dem Patienten eine dem Stand neuester medizinischer Erkenntnisse entsprechende Behandlung nicht vorenthalten werden soll (vgl. dazu die Nachweise in BSG, Urteil vom 19. März 2002 - B 1 KR 37/00 R - SozR 3-2500, § 31 Nr. 8; BSGE 89, 184; NZS 2002, S. 646; NJW 2003, S. 460; SGb 2003, S. 102; zuletzt Beschluss (mit Leitsatz) des Senats vom 13. April 2005 - L 8 KR 38/05 ER -).

    Wegen eines zeitlich begrenzten Therapieversuchs besteht nicht die Gefahr, dass die hier ausgesprochene Verpflichtung faktisch eine Markteinführung bewirkt und so die Vorschriften des AMG unterläuft (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 13. April 2005, a.a.O.).

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus LSG Hessen, 27.10.2005 - L 8 KR 190/05
    Auch bei Verpflichtungs- beziehungsweise Vornahmesachen ist jedenfalls dann vorläufiger Rechtsschutz zu gewähren, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 79, 69; 94, 166; zuletzt Beschluss vom 19. März 2004 - 1 BvR 131/04 -).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Hessen, 27.10.2005 - L 8 KR 190/05
    Auch bei Verpflichtungs- beziehungsweise Vornahmesachen ist jedenfalls dann vorläufiger Rechtsschutz zu gewähren, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 79, 69; 94, 166; zuletzt Beschluss vom 19. März 2004 - 1 BvR 131/04 -).
  • BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 131/04

    Zur Versagung vorläufigen Rechtschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Hessen, 27.10.2005 - L 8 KR 190/05
    Auch bei Verpflichtungs- beziehungsweise Vornahmesachen ist jedenfalls dann vorläufiger Rechtsschutz zu gewähren, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 79, 69; 94, 166; zuletzt Beschluss vom 19. März 2004 - 1 BvR 131/04 -).
  • BSG, 18.05.2004 - B 1 KR 21/02 R

    Krankenversicherung - nicht zugelassenes Arzneimittel - Zulassung in anderem

    Auszug aus LSG Hessen, 27.10.2005 - L 8 KR 190/05
    Der Gesichtspunkt der Gewährleistung optimaler Arzneimittelsicherheit gebietet es aber, dass Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit, also die Einhaltung der Mindestsicherheits- und Qualitätsstandards in einem dafür vorgesehenen Verfahren nachgewiesen worden sind (vgl. dazu bereits die Entscheidung des Senats im Urteil vom 28. Februar 2002 - L 14 KR 455/00 - BSG, Urteil vom 18. Mai 2004 - B 1 KR 21/02 R - SGb 2004, S. 415; ZfS 2004, S. 209; KrV 2004, S. 189).
  • BSG, 16.12.1993 - 4 RK 5/92

    Krankenkasse - Zuzahlung - Richtlinien - Diagnose - Versicherungsfall -

    Auszug aus LSG Hessen, 27.10.2005 - L 8 KR 190/05
    Deren verfügbares, für die Lebensführung verwendbares (Erwerbs-)Einkommen reicht in der Regel nicht aus, Arzneien, Heil- oder Hilfsmittel zusätzlich zum Beitrag in mehr als geringem Umfang vorzufinanzieren (BSGE 73, 271, 275).
  • BGH, 02.12.2003 - VI ZR 349/02

    Kein Wegeunfall bei betrieblich organisierter Beförderung zur Arbeitsstelle

    Auszug aus LSG Hessen, 27.10.2005 - L 8 KR 190/05
    Der Gesichtspunkt der Gewährleistung optimaler Arzneimittelsicherheit gebietet es aber, dass Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit, also die Einhaltung der Mindestsicherheits- und Qualitätsstandards in einem dafür vorgesehenen Verfahren nachgewiesen worden sind (vgl. dazu bereits die Entscheidung des Senats im Urteil vom 28. Februar 2002 - L 14 KR 455/00 - BSG, Urteil vom 18. Mai 2004 - B 1 KR 21/02 R - SGb 2004, S. 415; ZfS 2004, S. 209; KrV 2004, S. 189).
  • LSG Hessen, 28.02.2002 - L 14 KR 455/00

    Anspruch auf Übernahme der Behandlungskosten für eine Therapie mit dem Medikament

    Auszug aus LSG Hessen, 27.10.2005 - L 8 KR 190/05
    Der Gesichtspunkt der Gewährleistung optimaler Arzneimittelsicherheit gebietet es aber, dass Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit, also die Einhaltung der Mindestsicherheits- und Qualitätsstandards in einem dafür vorgesehenen Verfahren nachgewiesen worden sind (vgl. dazu bereits die Entscheidung des Senats im Urteil vom 28. Februar 2002 - L 14 KR 455/00 - BSG, Urteil vom 18. Mai 2004 - B 1 KR 21/02 R - SGb 2004, S. 415; ZfS 2004, S. 209; KrV 2004, S. 189).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.12.2005 - L 5 KR 4180/05

    Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Substanz ohne oder außerhalb ihrer

    In der sozialgerichtlichen Rechtsprechung nicht umstritten ist zudem, dass die Gewährleistung optimaler Arzneimittelsicherheit es gebietet, dass Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit in einem dafür vorgesehenen Verfahren nachzuweisen sind (vgl. LSG Hessen, Beschluss vom 27.10.2005, L 8 KR 190/05 ER, ebenfalls zur Versorgung mit "Herceptin").
  • SG Frankfurt/Main, 22.12.2005 - S 21 KR 837/05

    Krankenversicherung - Anforderungen an den Wirksamkeitsnachweis noch nicht

    Das erkennende Gericht geht ebenso wie das Hessische Landessozialgericht in seinem Beschluss vom 27.10.2005 (L 8 KR 190/05 ER), das Sozialgericht Heilbronn in dessen Beschluss vom 14.09.2005 (S 9 KR 2432/05 ER) sowie das Sozialgericht Bayreuth in dessen Beschluss vom 26.09.2005 (S 9 KR 284/05 ER) davon aus, dass die bisher vorliegenden Zwischenergebnisse über den Einsatz von Herceptin im Rahmen einer adjuvanten Behandlung die Einschätzung rechtfertigen, Herceptin sei geeignet, sowohl die Rezidivrate als auch das Mortalitätsrisiko deutlich zu senken.
  • SG Darmstadt, 06.03.2006 - S 13 KR 41/06

    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Kostenübernahme für eine

    Gegenüber dem elementaren (Lebens-)Interesse der Antragstellerin müssen die finanziellen Interessen der Antragsgegnerin, die beim Fehlen eines Leistungsanspruches die Behandlungskosten ggf. von Antragsstellerin nicht zurückerhalten kann - die Antragsgegnerin trägt insofern das Insolvenzrisiko - zurücktreten (vgl. auch Hessisches Landessozialgericht - HLSG - Beschluss vom 27.10.2005, Az.: L 8 KR 190/05 ER für Herceptin®).
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