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   LSG Sachsen-Anhalt, 04.09.2014 - L 5 AS 1066/13   

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https://dejure.org/2014,28175
LSG Sachsen-Anhalt, 04.09.2014 - L 5 AS 1066/13 (https://dejure.org/2014,28175)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04.09.2014 - L 5 AS 1066/13 (https://dejure.org/2014,28175)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04. September 2014 - L 5 AS 1066/13 (https://dejure.org/2014,28175)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 16 Abs 1 S 2 SGB 2, § 45 Abs 1 S 1 SGB 3, § 39 Abs 1 S 2 SGB 1, § 21 StVG, § 28 Abs 1 S 1 FeV vom 07.01.2009
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Förderung aus dem Vermittlungsbudget - Fahrtkostenbeihilfe - Selbstfahrer - Fahren ohne Fahrerlaubnis - Nichtgeltung einer tschechischen Fahrerlaubnis im Inland

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrtkosten; Eingliederungsleistung; Fahren ohne Fahrerlaubnis; Selbstfahrer; Pendelfahrten; Fahrten zur Arbeitsstätte; Vermittlungsbudget; Ermessensleistung; Führerschein; berufliche Eingliederung; Fahrerlaubnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Eingliederungsleistungen für strafbares Fahren

  • Jurion (Kurzinformation)

    Keine Eingliederungsleistungen für strafbares Fahren

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Hartz IV - Erstattung von Fahrtkosten nur bei inländischer Fahrerlaubnis

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ohne gültigen Führerschein keine Fahrtkostenbeihilfe vom Jobcenter

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Eingliederungsleistungen für strafbares Fahren - Keine Beihilfe der Behörden bei Fahren ohne Fahrererlaubnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 875
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 25.10

    EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis;

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.09.2014 - L 5 AS 1066/13
    Denn die Neufassung der Norm ist darauf beschränkt, die bereits durch das Unionsrecht bewirkte teilweise Nichtanwendbarkeit der bisherigen Regelung im Normtext nachzuvollziehen (BVerwG, Urteil vom 25. August 2011 - 3 C 25/10; aA OVG Münster, Urteil vom 8. Mai 2009 - A 3373/07).

    Damit beansprucht die Richtlinie keine Geltung für früher erteilte Fahrerlaubnisse (BVerwG, Urteil vom 25. August 2011 - 3 C 25/10).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn eine in einem Mitgliedsstaat erworbene Fahrerlaubnis einen Wohnsitz in Deutschland ausweist (BVerwG, Urteil vom 25. August 2011 - 3 C 25/10, zu einer in der Tschechischen Republik ausgestellten Fahrerlaubnis).

    Nach Wortlaut und Systematik genügt bereits das Vorliegen der Voraussetzungen einer der in § 28 Abs. 4 FeV aufgeführten Fallgruppen, um die Nichtgeltung der Fahrerlaubnis in Deutschland herbeizuführen (BVerwG, Urteil vom 25. August 2011 - 3 C 25/10).

    Eine unter Verstoß gegen § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV ausgestellte EU-Fahrerlaubnis ist damit in Deutschland bereits ab dem Zeitpunkt ihrer Erteilung unwirksam (BVerwG, Urteil vom 25. August 2011 - 3 C 25/10).

    Insbesondere lässt sich die Notwendigkeit einer konstitutiven Einzelfallentscheidung durch die Fahrerlaubnisbehörde nicht mit dem Erfordernis der Rechtssicherheit oder dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz begründen und damit letztlich nicht aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) herleiten (eingehend dazu: BVerwG, Urteil vom 25. August 2011 - 3 C 25/10; BVerwG, Urteil vom 25. August 2011 - 3 C 28/10).

  • BSG, 14.12.1994 - 4 RA 42/94

    Ermessensausübung bei Rehabilitationsleistungen - Kfz-Hilfe

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.09.2014 - L 5 AS 1066/13
    Deshalb hat ein Antragsteller grundsätzlich auch keinen Anspruch auf die Leistung, sondern nur auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung (§ 39 Abs. 1 Satz 2 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - Allgemeiner Teil (SGB I) iVm § 54 Abs. 2 Satz 1 SGG), wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Leistung vorliegen (vgl. BSG, Urteil vom 27. Januar 2009 - B 7/7a AL 26/07 R; BSG, Urteil vom 14. Dezember 1994 - 4 RA 42/94).
  • BSG, 27.01.2009 - B 7/7a AL 26/07 R

    Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung - Mobilitätshilfe - Fahrkostenbeihilfe

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.09.2014 - L 5 AS 1066/13
    Deshalb hat ein Antragsteller grundsätzlich auch keinen Anspruch auf die Leistung, sondern nur auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung (§ 39 Abs. 1 Satz 2 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - Allgemeiner Teil (SGB I) iVm § 54 Abs. 2 Satz 1 SGG), wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Leistung vorliegen (vgl. BSG, Urteil vom 27. Januar 2009 - B 7/7a AL 26/07 R; BSG, Urteil vom 14. Dezember 1994 - 4 RA 42/94).
  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 7/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.09.2014 - L 5 AS 1066/13
    Dabei handelt es sich um einen von den laufenden Leistungen der Grundsicherung abtrennbaren Streitgegenstand (vgl. BSG, Urteil vom 9. November 2010 - B 4 AS 7/10 R, juris Rn. 18 zu § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II), der isoliert geltend gemacht werden kann.
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 117/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Förderung der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.09.2014 - L 5 AS 1066/13
    Es handelt sich um eine Rechtsgrundverweisung auf die Vorschriften des SGB III, wobei die Besonderheiten des Leistungssystems des SGB II - wie das Entfallen der Prüfung von Verfügbarkeit und Arbeitslosigkeit - zu beachten sind (BSG, Urteil vom 6. April 2011 - B 4 AS 117/10 R).
  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.09.2014 - L 5 AS 1066/13
    Unerheblich ist es, dass im Recht der Tschechischen Republik zu dem Zeitpunkt, als dem Kläger dort sein neuer Führerschein ausgestellt wurde, das in der Führerscheinrichtlinie aufgestellte Wohnsitzerfordernis noch nicht umgesetzt war, sondern dieses erst mit Wirkung zum 1. Juli 2006 in die tschechische Rechtsordnung eingefügt wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2008 - 3 C 26/07, juris Rn. 34).
  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.09.2014 - L 5 AS 1066/13
    Davon geht auch der EuGH in seiner Rechtsprechung aus, denn die ihm zur Vorabentscheidung vorgelegten Verfahren, die Ausgangspunkt für seine neue Rechtsprechung waren (vgl. Urteil vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Rn. 67), betrafen gerade solche vor dem 1. Juli 2006 erteilten tschechischen Fahrerlaubnisse (BVerwG, a. a. O.).
  • SG Berlin, 11.12.2014 - S 150 AS 11967/12

    Grundsicherung für Arbeitssuchende - Eingliederungsleistung - Vermittlungsbudget

    Es handelt sich um eine Rechtsgrundverweisung auf die Vorschriften des SGB III, wobei die Besonderheiten des Leistungssystems des SGB II - wie das Entfallen der Prüfung von Verfügbarkeit und Arbeitslosigkeit - zu beachten sind (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 04.09.2014, L 5 AS 1066/13, Rn. 24 bei juris).
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